ATOS WKN: A411MH ISIN: FR001400X2S4 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion
Paris (awp/afp) – Das Handelsgericht Pontoise hat die Atos-Gruppe am Freitag, wie aus einem der AFP vorliegenden Urteil hervorgeht, angewiesen, ihren Aktionären interne Dokumente zur Unternehmensführung im Zeitraum von 2017 bis 2023 zur Verfügung zu stellen. Das Gericht verpflichtete den französischen IT-Konzern, sieben Aktionären – sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen – verschiedene Dokumente, darunter Prüfungsberichte der Unternehmensbilanzen und Auszüge aus den Protokollen der Aufsichtsratssitzungen, auszuhändigen. Die Offenlegung der Kommunikation mit Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Anwälten wurde vom Gericht jedoch nicht gefordert. Atos war im Juli in einem Eilverfahren von einer Gruppe von Aktionären verklagt worden, die interne Dokumente einsehen wollten, um zu überprüfen, ob die finanzielle Lage des Unternehmens ihnen von der Geschäftsführung und den Steuerberatern absichtlich verschwiegen worden war. Die Aktionäre fühlen sich durch eine irreführende Darstellung der Finanzlage des Unternehmens geschädigt, die sie zum Aktienkauf veranlasst hatte. In dem am Freitag ergangenen Urteil begründete das Gericht seine Entscheidung insbesondere mit „einer Reihe von schlüssigen und potenziell glaubwürdigen Beweisen für Buchhaltungs- und/oder Managementfehler“. Atos wurde angewiesen, diese Dokumente innerhalb von zwei Monaten vorzulegen. Andernfalls drohen dem Unternehmen 1.000 Euro pro Tag. Die Kanzlei Vermeille & Co., die die Aktionäre vertritt, erklärte gegenüber der AFP, sie sei mit der Entscheidung „zufrieden“. „Wir hoffen, dass Atos die Frist einhält“, fügte sie hinzu. Atos lehnte eine Stellungnahme auf Anfrage ab. Die Forderung der Aktionäre ist Teil einer umfassenderen Klage gegen die Wirtschaftsprüfer von Atos, die Firmen Deloitte und Grant Thornton. Laut Vermeille & Co. vertreten die Kläger in dieser Klage 650 Aktionäre und fordern eine Entschädigung für den Kursverfall der Atos-Aktie in den letzten Jahren. In der im Juli eingereichten Klageschrift heißt es, die Aktionäre hätten Aktien „zu künstlich überhöhten Preisen aufgrund einer falschen oder irreführenden Darstellung“ der Finanzlage von Atos erworben.
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