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BAYER WKN: BAY001 ISIN: DE000BAY0017 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion
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EUR
-1,36 % -0,67
22:06:02 Uhr,
Lang & Schwarz
Kommentare 173.598
raketo,
12.02.2026 13:37 Uhr
0
Ja wie du sicher weißt , darf man vor Gericht ja nur die Wahrheit sagen. Darum gehen wir ma davon aus, dass auch wirklich alle geschädigt sind 🥸
raketo,
12.02.2026 13:38 Uhr
0
Möglicherweise gibt es ja auch keine Vergleiche, aber dieses Risiko wird man meiden denke ich.
Performante,
12.02.2026 13:43 Uhr
0
Alle die jetzt in de eine Erkrankung haben =
Impfschaden
Menschen können auch ohne glyp …. Usw krank werden
Gehört zur Natur des Menschen
Lebenswertung Heute mit Chemie und Industrie 🏭 ist ja deutlich höher als vor 300 Jahren
Verstehe die Verteufelung nicht
raketo,
12.02.2026 12:33 Uhr
0
Nicht zu vergessen die politischen Aspekte! Keine Entschädigung für die Betroffenen wäre sehr hat zu verkaufen.
raketo,
12.02.2026 12:32 Uhr
0
Wüsste nicht, warum Vergleiche zum einen zukünftige Klagen verhindern sollten, noch warum Bayer überhaupt die in der Vergangenheit äußerst unerfolgreiche Strategie der Vergleiche weiter verfolgen sollte. Diese Veegleiche müssten ja dann bis SC Entscheid durch sein, oder warum sollte man sich danach noch vergleichen? Bei Gewinn Bayer entfällt die Grundlage der Klagen, bei Verlust Bayer entfällt das Bestreben der Kläger nach günstigerem Vergleich, siehe abgelehnte Mediationsfälle laut Artikel
Versteh mich nicht falsch, aber wenn es so einfach zum verstehen wäre, dann wäre das Problem schon längst nicht mehr da. Ganz oberflächlich betrachtet, war/ist eine der Herausforderungen, dass man mehrere Strategien über Jahre hinweg parallel fahren musste. Die fast bestmögliche Ausgangsposition wurde jetzt nach beträchtlichen Millionensummen und Jahren erreicht. Natürlich ist das geschriebene nicht in Stein gemeißelt, aber wahrscheinlich nah an der Tatsache. Wenn Ma mit den Rückstellungen jetzt auskommt, war die Summe für Monsanto nicht viel. Die restlichen Klagen werden ausbleiben, da man ja auf mehreren Ebenen vorausschauend gearbeitet/interveniert hat.
Heureka,
12.02.2026 12:24 Uhr
0
Wüsste nicht, warum Vergleiche zum einen zukünftige Klagen verhindern sollten, noch warum Bayer überhaupt die in der Vergangenheit äußerst unerfolgreiche Strategie der Vergleiche weiter verfolgen sollte.
Diese Veegleiche müssten ja dann bis SC Entscheid durch sein, oder warum sollte man sich danach noch vergleichen?
Bei Gewinn Bayer entfällt die Grundlage der Klagen, bei Verlust Bayer entfällt das Bestreben der Kläger nach günstigerem Vergleich, siehe abgelehnte Mediationsfälle laut Artikel
raketo,
12.02.2026 12:11 Uhr
0
Bayer wird die Vergleiche im Rahmen ihrer Rückstellungen, vl. sogar etwas günstiger machen. Das war das Ziel von Anfang an. Das haben viele nicht verstanden. Das wäre ja nicht möglich gewesen, wenn man keine Annahme SC hat.
fatfather,
12.02.2026 11:47 Uhr
0
Es sind also keine Ansprüche des Staates, sonder Ansprüche aus dem Recht der Bundesstaaten
fatfather,
12.02.2026 11:46 Uhr
0
Staatlich ist in diesem Zusammenhang als Bundesstaatlich zu lesen. Die Frage ist, Bundesrecht vor Länder(Staaten-)recht.
Heureka,
12.02.2026 11:10 Uhr
0
„Angesichts der Entscheidung des Supreme Court, die Frage zu prüfen, ob staatliche Ansprüche wegen unterlassener Warnhinweise durch Bundesrecht präemptiert sind, sollten Kläger, die zuvor im Rahmen des von Sonderbeauftragtem Feinberg geleiteten Programms Vergleichsangebote abgelehnt haben, dies möglicherweise überdenken. Klarstellend sei gesagt: Kein Kläger, der zuvor am Vergleichsprogramm teilgenommen hat, ist verpflichtet, erneut daran teilzunehmen. Das Programm steht ihnen jedoch weiterhin offen, falls nun Interesse besteht.“
– US-Bezirksrichter Vince Chhabria
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