BAYER WKN: BAY001 ISIN: DE000BAY0017 Kürzel: BAYN Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

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16. Mai 2026, 13:00 Uhr, Lang & Schwarz
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Kommentare 169.725
Heureka
Heureka, 27. Apr 23:26 Uhr
0
90% das Bayer es packt. Davon 60% völlige Immunität.
Heureka
Heureka, 27. Apr 23:25 Uhr
0
KKKarlsson ist back. Abwickler short back. Hard Times back.
f
fatfather, 27. Apr 22:56 Uhr
1
Wer sich aus Primäquellen informieren möchte, kann alles hier nachlesen: https://www.supremecourt.gov/oral_arguments/argument_transcripts/2025/24-1068_7lh8.pdf
K
KKKBayer, 27. Apr 22:54 Uhr
0
Ja es bleibt spannend bis wann Bayer wieder bei 25 ist...und wann Bayer die 100 Milliarden für Monsanto erreicht!
r
raketo, 27. Apr 22:47 Uhr
0
Es bleibt spannend.
r
raketo, 27. Apr 22:47 Uhr
0
Könnte man gleich den Agent fragen. Hätte mehr Sinn.
K
KKKBayer, 27. Apr 22:46 Uhr
0

Was soll man den da nach dem ersten Tag deuten können :D

Bayer Rakete pur
r
raketo, 27. Apr 22:46 Uhr
0
Was soll man den da nach dem ersten Tag deuten können :D
K
KKKBayer, 27. Apr 22:46 Uhr
0

Ich bleibe investiert,

Hast ja keine andere Wahl. Was hält dich in dieser Pommesbude?
Performante
Performante, 27. Apr 22:43 Uhr
0

Wann sehen wir die 30 wieder von unten? @Performante, hast du eine Empfehlung? Verkaufst du bevor es noch weiter runter rauscht?

Ich bleibe investiert,
K
KKKBayer, 27. Apr 22:42 Uhr
0
Nachbörslich 37,50....Bayer wird wohl wieder abkacken.
A
Abwickler, 27. Apr 22:41 Uhr
0
Bald werden die Kursziele wieder nach unten gesetzt. Dann wieder freier Fall.
K
KKKBayer, 27. Apr 22:38 Uhr
0
Wann sehen wir die 30 wieder von unten? @Performante, hast du eine Empfehlung? Verkaufst du bevor es noch weiter runter rauscht?
K
KKKBayer, 27. Apr 22:37 Uhr
0
Oh oh sieht wohl richtig Scheisse aus
Performante
Performante, 27. Apr 22:37 Uhr
0
Glyphosat-Verfahren: Bayer lobt sorgfältige Prüfung des Supreme Court LEVERKUSEN (dpa-AFX) - Mit Blick auf die Anhörung vor dem obersten US-Gericht im Verfahren um milliardenschwere US-Glyphosat-Rechtsstreitigkeiten hat sich der Pharma- und Chemiekonzern Bayer zufrieden gezeigt. "Wir begrüßen, dass der US Supreme Court die Frage der Einheitlichkeit der Regulierung und des Vorrangs von Bundesrecht sorgfältig prüft", hieß es in einer am späten Montagabend verbreiteten Stellungnahme des Konzerns. Die US-Regierung und Bayer hätten überzeugend dargelegt, dass Warnhinweise auf Basis des Rechts einzelner Bundesstaaten, die sich von dem durch die US-Umweltbehörde genehmigten Produktlabel unterscheiden, durch Bundesrecht ausgeschlossen seien. Alles andere würde zu einem Flickenteppich an Warnhinweisen führen. Unternehmen sollten nicht auf Basis des Rechts einzelner Bundesstaaten dafür verurteilt werden können, dass sie sich an Bundesrecht hielten. Aus den Fragen der Richter in der Anhörung ergab sich allerdings ein gemischtes Bild. So äußerte sich Brett Kavanaugh dahingehend, dass es möglicherweise einer Uniformität bei solchen Warnhinweisen bedürfe. Der Vorsitzende Richter, John Roberts, stellte hingegen die Frage, ob es Bundesstaaten nicht erlaubt sein sollte, auf neue Risiken hinzuweisen. Bayer macht sich Hoffnung, dass ein positives Grundsatzurteil im Fall "Durnell" dabei helfen könnte, das teure Thema in absehbarer Zeit abschließen zu können. "Ein Urteil zugunsten des Unternehmens würde die nötige regulatorische Klarheit bringen, um in den USA zugelassene und neue Produkte für Landwirte und Verbraucher auf den Markt zu bringen", hieß´es in der Mitteilung vom Montag entsprechend abschließend. Die Richter müssen entscheiden, ob Bundesrecht zu Warnhinweisen beim Verkauf der Unkrautvernichter - wie Bayer argumentiert - über dem Recht von Bundesstaaten steht. Der Fall des Klägers John Durnell war ursprünglich im Oktober 2023 in St. Louis verhandelt worden. Die Geschworenen waren der Auffassung, dass das Unternehmen zu einer Krebswarnung verpflichtet gewesen wäre, und sprachen dem Kläger eine hohe Entschädigung zu. Bayer wählte diesen Fall dann später für einen Gang vor den obersten US-Gerichtshof aus, um ein Grundsatzurteil zu erzielen. Experten rechnen mit einem Urteil bis Ende Juni, da um diesem Zeitraum herum die aktuelle Sitzungsperiode des US Supreme Court
Performante
Performante, 27. Apr 22:36 Uhr
1
Oberster Gerichtshof der USA uneins in Bayer-Rechtsstreit Von Patrick Thomas und Lydia Wheeler DOW JONES--Der Oberste Gerichtshof der USA zeigt sich im Rechtsstreit um den Unkrautvernichter Roundup von Bayer uneins. Die Richter zeigten sich am Montag empfänglich für die Argumente, dass das Pharma- und Agrarunternehmen nach einem Gesetz in Missouri auf Schadensersatz verklagt werden kann, welches Bayer dazu verpflichtet, Verbraucher vor den Risiken ihrer Produkte zu warnen, obwohl das Produkt nach Bundesgesetz nicht falsch gekennzeichnet war, da die Aufsichtsbehörden seine Verwendung als sicher eingestuft hatten. Ein Urteil gegen Bayer wäre ein Rückschlag für die Bemühungen des Konzerns, die Roundup-Rechtsstreitigkeiten, die es bereits Milliarden von Dollar gekostet haben, einzudämmen. Der Oberste Richter John Roberts zeigte sich zwar offen für das Argument von Bayer, dass das Bundesgesetz darauf ausgelegt sei, eine einheitliche Kennzeichnung von Herbiziden zu schaffen. Er hinterfragte jedoch, warum die Bundesstaaten nichts unternehmen könnten, wenn ein Produkt nach der Genehmigung durch die Regierung als gefährlich eingestuft werde. Wenn sich herausstelle, dass die Bundesstaaten Recht hatten, "wäre es vielleicht gut gewesen, wenn sie die Möglichkeit gehabt hätten, etwas zu tun, um die Menschen auf diese Gefahr aufmerksam zu machen, während die Bundesregierung ihren Prozess durchlief", sagte er. Bayer ist seit der 63-Milliarden-Dollar-Übernahme von Monsanto im Jahr 2018 in Rechtsstreitigkeiten um Roundup - das weltweit am meisten verwendete Unkrautvernichtungsmittel - verwickelt. Tausende von Verbrauchern haben das Unternehmen über fast ein Jahrzehnt verklagt und behaupten, dass Glyphosat, der Hauptbestandteil von Roundup, ihren Krebs verursacht habe und das Unternehmen mehr hätte tun müssen, um sie vor den Risiken zu warnen. Der Fall, den Bayer beim Obersten Gerichtshof zur Annahme beantragte, betrifft einen Gärtner aus Missouri, John Durnell, der das Unkrautvernichtungsmittel jahrelang verwendet hat. Er macht geltend, dass das Unternehmen es versäumt habe, auf dem Produktetikett vor jeglicher Gefahr zu warnen. Eine Jury sprach ihm 1,25 Millionen Dollar Schadensersatz zu, was von einem staatlichen Berufungsgericht bestätigt wurde. Ein günstiges Urteil vom Obersten Gerichtshof zu erhalten, ist ein zentraler Bestandteil des Plans von Bayer-Chef Bill Anderson, die Roundup-Rechtsstreitigkeiten in diesem Jahr einzudämmen. Wenn Bayer sich durchsetzt, könnte dies zur Abweisung von Tausenden von Klagen gegen das Unternehmen beitragen. Bayer hat stets beteuert, dass Roundup sicher in der Anwendung ist. Regierungen weltweit und die US-Umweltschutzbehörde haben wiederholt festgestellt, dass Glyphosat beim Menschen wahrscheinlich nicht krebserregend ist, und haben Roundup-Etiketten genehmigt, die keine Krebs-Warnhinweise enthielten. Die Internationale Agentur für Krebsforschung der Weltgesundheitsorganisation stufte Glyphosat jedoch 2015 als "wahrscheinlich krebserregend für den Menschen" ein. Durnell und andere Kläger argumentieren, dass das Unternehmen bei der Warnung vor den möglichen Risiken des Herbizids weiter gehen sollte. Bayer argumentiert jedoch, dass diese Ansprüche die Autorität der EPA außer Kraft setzen und zu einem Flickenteppich von Vorschriften führen würden, die von einzelnen Bundesstaaten erlassen werden. Der Federal Insecticide, Fungicide, and Rodenticide Act (FIFRA) verbietet es den Bundesstaaten, andere oder zusätzliche Warnhinweise aufzuerlegen als die, die nach Bundesgesetz erforderlich sind.
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