BAYER WKN: BAY001 ISIN: DE000BAY0017 Kürzel: BAYN Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

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Kommentare 173.553
G
Guschtl, 16.05.2021 0:23 Uhr
0
Nunja, so wie ich das verstanden habe will Bayer auf den Flaschen Hinweise anbringen, dass es krebserregend sei, dies lehne aber die US Behörde EPA ab, weil diese dies als Falschinformation ansieht, deshalb wollen sie stattdessen auf Studien verweisen. Schon kompliziert aber man kann dann hier keine Vorwürfe machen, warum man nicht darauf hinweist. Ist ja wie bei einem Medikament, sobald die Nebenwirkung im Zettel steht kann man nicht mehr dagegen vorgehen. Die Kennzeichnung wäre eine Lösungsmöglichkeit. Der längere Weg ist über den Surpreme Court um künftige Klagen und dementsprechend auch Risiken zu klären. Der Vergleich ist ebenfalls ein gutes Mittel um Klagen einzudämmen, allerdings könnte man immer wieder Einzelklagen haben die mal hier mal da 20 Millionen kosten könnten, bis der Surpreme Court hier evtl mal Bayer recht geben könnte oder die EPA die Deklaration erlaubt.
Stockpicker_99
Stockpicker_99, 16.05.2021 0:12 Uhr
0
Hier in der Schweiz sind Veräußerungsgewinne unabhängig von der Haltedauer steuerfrei.
D
DerAktienKaiser, 15.05.2021 23:52 Uhr
1
Insgesamt ist aber die Kapitalertragssteuer weniger Bürokratie, wenn man einen deutschen Broker hat kümmert der sich darum und fertig, da ist dann nichts mehr auszufüllen.
D
DerAktienKaiser, 15.05.2021 23:32 Uhr
0
Sorry ich meinte überall Weltweit müssen Körperschaftssteuern bezahlt werden.
D
DerAktienKaiser, 15.05.2021 23:24 Uhr
1
Es gibt genauso wie bei der Mietpreisbremse hier klare Stellungnahmen des BVG, die Mietpreisbremse wie sie die SPD und Grünen wollen ist verfassungswidrig und eine volle Besteuerung von Kapitalerträgen von Aktien genauso, auch wäre der Betrag hier nicht mehr verhältnismäßig.
D
DerAktienKaiser, 15.05.2021 23:22 Uhr
0
@Rroland Überall weltweit müssen Kapitalertragssteuern bezahlt werden, von daher gibt es nur die Möglichkeit des Halbsteuerverfahrens. Das hieße die Hälfte der Kapitalerträge würden versteuert werden mit dem Einkommen. Bei Zinsen oder Anleihen wären es die vollen Beträge. Eine volle Anrechnung bei Aktien ist gegen die Verfassung, da es sonst eine Doppelbesteuerung wäre. Ans Einkommen koppekn hieße aber auch Werbungskosten sind absetzbar wie die Fahrt zur Hauptversammlung oder der Flug, Hotel Verpflegung etc.
R
Rroland, 15.05.2021 22:48 Uhr
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Die Idee ist im Prinzip auch nicht neu. Merz hatte das vor 20 Jahren so ungefähr im Sinn. Jetzt haben wir hier einen Topf und da einen Topf und Töpfe verrechnen und Freigrenzen und weiß der Kukuk. Bürokratische Ineffizienz.
R
Rroland, 15.05.2021 22:45 Uhr
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@Ascescendar Ich bin Ingenieur, ich denke pragmatisch. Selbstverständlich sollen Kapitalweträge nicht doppelt versteuert werden. Ich würde das Steuersystem neu denken. Alles was man im Jahr verdient ist Einkommen. Ob ich das als Domina, durch Arbeit, Kapitalerträge, Verkaufen von Gemälden erziele ist im Prinzip egal. Am Ende des Jahres bezahle ich meinen Steuersatz und die Geschichte wäre transparent und einfach. Kleine Einkommen werden beim Vermögensaufbau unterstützt, Großverdiener zahlen einen etwas höheren Satz.
D
DerAktienKaiser, 15.05.2021 22:20 Uhr
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@Matries Politik und Wirtschaft hängen zusammen, zum Thema warten wir einfach mal den Vergleich am 19.05. ab, wenn der positiv ausgeht wird das den Kurs wieder befeuern. Für Trader ist der 19.05. relevant für Investoren ist das eh egal und irgendwann wird sich der gordische Knoten eh lösen.
M
Matries, 15.05.2021 22:06 Uhr
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Hier geht's um die Bayer Aktie, schon vergessene... Ist ja wie ne Gesprächstherapie hier... Sowas will hier niemand wissen.. Man oh Mann Tauscht doch Eure Koordinaten aus..Und Ende
D
DerAktienKaiser, 15.05.2021 22:04 Uhr
1
@Rroland Kapitalerträge werden bereits mit ca 25% Körperschaftssteuer besteuert, die können laut BVG nicht voll nochmal aufs Einkommen angerechnet werden, deshalb gab es mal den Halbsteuersatz, ist aber komplizierter so, statt pauschal 26,38% Kapitalertragssteuer abzuführen, das verursacht weniger Büroktatie. Auch kann man dann Werbungskosten wie den Flug nach Tokyo zur Hauptversammlung steuerlich absetzen, wenn die Grünen sich damit durchsetzen.
R
Rroland, 15.05.2021 21:56 Uhr
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Die Kapitalertragssteuer erschließt sich mir nicht. Und nein, ich bin für eine faire Besteuerung. Aber in Deutschland ist alles so kompliziert. Warum gibt man nicht am Jahresende bei der Steuerwrklärung an wieviel man im Jahr verdient hat und Punkt. Ob ich mit Prostitution und meinem Bürojob in Summe 50k/a verdiene, nur mit einem Bürojob 50k/a verdiene, oder 25k durch Kapitalweträge und 25k durch meinen Beruf erwirtschafte... In allen 3 Fällen habe ich 50k/a verdient. Darauf der Steuersatz, welcher sich nach Einkommen richtet und gut ist. Ach, das Leben könnte so einfach sein.
M
Mephi, 15.05.2021 21:48 Uhr
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Wenns klappt müssen sie vielleicht noch 10 oder 20 Fälle ertragen in den vier Jahren. Dauert ja alles, wenn man alle rechtsmittel ausschöpft. Möglich, dass nach dem SC gar nix mehr laufen wird bezüglich Klagen
D
DerAktienKaiser, 15.05.2021 21:47 Uhr
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Gefährlich finde ich auch noch die etwas undiplomatische Haltung dieser Frau Baerbock. Deutschland ist eine Exportnation, unser Wohlstand hängt daran, da kann man nicht mal eben Importstops verhängen, wenn die Länder nicht Grünen gerecht sind oder eine wichtige Pipeline zur Stromversorgung kappen.
M
Mephi, 15.05.2021 21:44 Uhr
1
Zur Rechtsstrategie von Bayer: Nein, dämlich sind sie nicht...recht ausgebufft sogar. Ziel ist der Supremcourt. Dort will man zwei Dinge. 1. Die Sache mit dem Warnhinweis, den die EPA aber nicht erlaubt. Wird schwierig wegen dem Präzedenzfall Bates versus Agrochemical von 2005. 2. Eine Entscheidung bzgl. der Frage welche Anforderung ein Experte erfüllen muss um vor einer Jury angehört werden zu können. Beides könnte allen zukünftigen Fällen den Boden entziehen. Das Problem: Wie gelangt man an den Supremecourt? Die Richter dort entscheiden völlig autark was sie sich ansehen und entscheiden und was nicht. Man hat kein Rechtsmittel so wie hier, ist reiner Goodwil. Wie schafft man es dass sich der Supremecourt interessiert? Erstens muss das Thema wichtig sein und brennen. Daher kein Roundup-Rückzug, da der Supremecourt sich dann wenig interessiert zeigen könnte, da das Thema ja sich selbst erledigt. Aber natürlich noch Jahre lang Fälle kommen können. 2. Sich wiedersprechende Entscheidungen in den unteren Instanzen. Daher bezahlt Bayer dem Kläger Carlson die Revision einer Entscheidung, welche das mit dem Ettiket zu dessen Ungunsten ausgelegt hat. Und deswegen ist ihnen der Hardeman Entscheid grad recht. Das ist dann nämlich das Gegenstück dazu. Was fehlt ist eine Jury-Entscheidung die besagt, das Glyphosat nicht krebserregend ist. Die hoffen sie auch noch zu bekommen, Fälle gibts ja wieder nach dem Vergleich. Chabbria soll für vier Jahre etwas Luft verschaffen, damit sie nicht Hopps gehen bevor sie beim SC angelangt sind. Vier Jahre ist dafür wohl ein passender Horizont. Wenn der Supremecourt den Fall annimmt, rechnen sie sich gute Chancen aus. Denn dort wird sehr genau hingeschaut, wenn geschaut wird. Denn das gilt dann quasi für die Ewigkeit. Gut möglich dass es aufgeht so. Allerdings nix für mich, ich mag nicht jahrelang hier investiert sein. Und der Chart wird wohl futsch sein für die kommenden Monate.
Pollo100
Pollo100, 15.05.2021 21:37 Uhr
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Dann darf man zukünftig halt nicht so viel verdienen, dann bezahlt man auch keine Steuern, oder in Bayer investieren, ich denke die kommen erst wieder richtig hoch, wenn die Einigung in den USA in trockenen Tüchern ist.
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