BEATE UHSE Forum: Community User: Tycoon779
Kommentare 5.454
S
SPIDERMAN,
05.06.2018 17:19 Uhr
0
Sorry , vergessen
Sicher1,
05.06.2018 17:17 Uhr
0
Nach toll. Jetzt ist der Fake in 15 Minuten wieder da. Danke
S
SPIDERMAN,
05.06.2018 17:15 Uhr
0
Uiii. Schaut mal ins Xetra Büchlein.
S
SPIDERMAN,
05.06.2018 16:36 Uhr
0
....hat hoffentlich nur Spielgeld verzockt.
D
Demokrator,
05.06.2018 16:30 Uhr
0
Wer dann noch auf seinen Aktien sitzt...
D
Demokrator,
05.06.2018 16:29 Uhr
0
Sicher1: Denk mal drüber nach, ob es nicht bereits einen "pragmatischen Weg" gibt, um von Amts wegen zu denotieren. Außerdem ändert das nichts an der Ankündigung vom 7. März 2018. Wir werden sehen, zu wann der Handel eingestellt wird.
Sicher1,
05.06.2018 16:18 Uhr
0
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/erhebliche-einschraenkungen-fuer-den-rueckzug-von-der-boerse-delisting_idesk_PI17574_HI8617275.html
Sicher1,
05.06.2018 16:17 Uhr
0
Bereits ab dem 7.9.2015 beantragte Delistings sind hiervon allerdings auch betroffen, hier kann ein öffentliches Übernahmeangebot nachgeholt oder der Antrag zurückgenommen werden.
Nicht geregelt ist bspw. das Delisting eines insolventen Unternehmens. Vor der FroSta-Entscheidung wurde einem Delisting-Antrag auch ohne entsprechenden Beschluss oder Abfindung teilweise stattgegeben, insbesondere bei einer Veräußerung des operativen Betriebs, geringen Umsätzen und einem Börsenkurs im Cent-Bereich. Nun dürfte ein Delisting nach einer Insolvenz nicht möglich sein, sondern die Notierung muss voraussichtlich bis zu einer Liquidierung des Unternehmens beibehalten werden. Es bleibt zu abzuwarten, ob die BaFin, Gerichte oder der Gesetzgeber hierzu einen pragmatischen Weg finden, um Insolvenzverwaltern ein Delisting nach wie vor zu ermöglichen.
D
Demokrator,
05.06.2018 16:16 Uhr
0
Alno ghehört hier doch gar nicht hin. Sicher1, ignorierst du ,dass es bei Alno KEINE Ankündogung eines Börsenwiderrufs gibt bis heute oder warum immer wieder Alno-Hinweise hier ? Sieht meiner Meinung nach Pusherei aus. Aber das soll meinetwegen der Forenbetreiber entscheiden.
D
Demokrator,
05.06.2018 16:14 Uhr
0
Ich äußere meine Meinung in einer Diskussion. Und falls hier jemand meint, er müsse ständig die Fakten ignorieren, werde ich jedesmal gerne auf die Fakten hinweisen. so einfach ist das.
Sicher1,
05.06.2018 16:01 Uhr
0
Hätte auch keiner gedacht, dass Alno nochmal von 4 auf 40 CENT schießt,oder @SolarWorld auf 1,20€ damit der Asbeck sein Päckchen verkaufen konnte.
Sicher1,
05.06.2018 15:58 Uhr
0
Lassen wir uns überraschen. Es kommt wie's kommt.
S
SPIDERMAN,
05.06.2018 15:54 Uhr
0
Frage ist, wer hier die Anderen immer als Deppen hinstellt.
Deine Dauerschleifen Delisting Post zerstören nur beide Foren.
Danke.
D
Demokrator,
05.06.2018 15:52 Uhr
0
Sicher1: Und falls der Widerruf von Amts wegen geschieht ?
D
Demokrator,
05.06.2018 15:51 Uhr
0
Sicher1: Weitere Gründe sind die Haftung des Insolvenzverwalters, der Gläubigerschutz oder auch eine Störung des Marktes z.B. durch Manipulationen über Orderlage oder irreführende Veröffentlichungen.
Sicher1,
05.06.2018 15:48 Uhr
0
a) reguläres Delisting
-> Antrag des Emittenten bei der Börse auf Rücknahme der Zulassung der Aktien von der Börse
b) kalte Delistings
- > Anwendung verschiedener Techniken, um das Delisting zu realisieren
Beispiele:
- Unternehmensverschmelzung auf ein nicht gelistetes Unternehmen
- Wechsel der Rechtsform
- Übertragung des Gesellschaftsvermögens auf ein drittes Unternehmen
- Ausschüttung von Sachdividenden
- Squeeze-Out (Ausschluss der oberen 5 % der Aktionäre durch Barabfindung)
Sollte der Antrag auf Widerruf vom Emittenten selbst kommen, so hat er den Anlegerschutz zu bewahren und muss den Widerruf unverzüglich im Internet bekannt geben, wobei hier keine Begründung notwendig ist. Bis zum Wirksamwerden des Widerrufs dürfen dabei maximal 2 Jahre vergehen.
Wird das Delisting auf allen Börsen vorgenommen, an denen die Papiere der AG notieren, so spricht man von einem vollständigen Delisting.
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