BED BATH & BEYOND Forum: Community User: Storm300018

Kommentare 118.452
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Moowalker, 15.08.2023 13:13 Uhr
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Gast-753167001, 15.08.2023 13:12 Uhr
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Zunächst einmal viel falls... Wenn man diverse andere Tatsachen/Möglichkeiten/Beispiele/Ausnahmen missachtet kann man da drauf kommen. Ja der Meinung bist du, eventuell sieht das aber jemand komplett anders mit der geeigneten Shell, aufgrund der Ausgangslage der Aktiensituation. Das du beispielsweise bzgl der Ausgangslage der Aktiensituation bei der Credit Suisse völlig falsch lagst und du u.a. die Archegos Situation heruntergespielt hast, wundert es mich aber nicht, dass dir hier auch das ein oder andere fehlt. Das Ende der Credit Suiss ist bekannt, als du noch zu 100 % davon überzeugt warst, aufgrund deiner beschränkten Informationslage, haben Andere nur müde gelächelt. Diese "Gabe" hast du u.a. auch bei der Tui und Wirecard exzellent bewiesen. Der Schnellste scheinst du auch nicht zu sein, anders kann man dein Halten der Aktien von Gazprom oder auch Sberbank nicht wirklich erklären, nachdem Putin bereits mit einer Armee an der Grenze der Ukraine stand. Wo es ziemlich offensichtlich war, dass Putin dies nicht aus Trainingsgründen tun wird und Russland mit allem was dran hängt, sanktioniert wird. Wenn man aber ein großes Depot wie du mit ca 80 Aktien hat, in dem es 4 Stunden am Tag benötigen würde, sich um jede Aktie nur 3 Min am Tag aussereinder zu setzen, da haben ich aber auch Verständnis dafür, dass einem die ein oder andere relevante Information fehlt.

Und was ist mit Hunter Biden? Und überhaupt: Hillary!
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Moowalker, 15.08.2023 13:11 Uhr
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Ist es plausibel, dass wenn Schulden erlassen werden Du NOL behalten kannst? Nein, ist es nicht. Der Link verweist auf genau die Richtlinie, die das verhindert. NOL werden um die vergebenen Schulden reduziert. Das macht Deine gesamten Restrukturierungsrecherchen obsolet. Niemand kauft eine verschuldete Hülle (falls nicht erlassen werden), niemand kauft ein Hülle ohne NOL (falls erlassen werden), die gerade durch eine Bankruptcy gegangen ist (Restrisiko), selbst im eher unwahrscheinlichen Fall, dass der Richter die Shares nicht canceln lässt. Wenn irgendwer (wer auch immer) einen reverse merger plant um schneller an die Börse zu kommen wird er 100 besser geeignete Shells ohne Risiko und Bankruptcy Vergangenheit finden.

Zunächst einmal viel falls... Wenn man diverse andere Tatsachen/Möglichkeiten/Beispiele/Ausnahmen missachtet kann man da drauf kommen. Ja der Meinung bist du, eventuell sieht das aber jemand komplett anders mit der geeigneten Shell, aufgrund der Ausgangslage der Aktiensituation. Das du beispielsweise bzgl der Ausgangslage der Aktiensituation bei der Credit Suisse völlig falsch lagst und du u.a. die Archegos Situation heruntergespielt hast, wundert es mich aber nicht, dass dir hier auch das ein oder andere fehlt. Das Ende der Credit Suiss ist bekannt, als du noch zu 100 % davon überzeugt warst, aufgrund deiner beschränkten Informationslage, haben Andere nur müde gelächelt. Diese "Gabe" hast du u.a. auch bei der Tui und Wirecard exzellent bewiesen. Der Schnellste scheinst du auch nicht zu sein, anders kann man dein Halten der Aktien von Gazprom oder auch Sberbank nicht wirklich erklären, nachdem Putin bereits mit einer Armee an der Grenze der Ukraine stand. Wo es ziemlich offensichtlich war, dass Putin dies nicht aus Trainingsgründen tun wird und Russland mit allem was dran hängt, sanktioniert wird. Wenn man aber ein großes Depot wie du mit ca 80 Aktien hat, in dem es 4 Stunden am Tag benötigen würde, sich um jede Aktie nur 3 Min am Tag aussereinder zu setzen, da haben ich aber auch Verständnis dafür, dass einem die ein oder andere relevante Information fehlt.
markoll67
markoll67, 15.08.2023 13:09 Uhr
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na ja, wenn jemand für sich in der Mehrzahl antwortet finde ich ganz schön abgehoben. Ich wusste auch nicht das „Zwitter“ eine Beleidigung ist. Was bist du denn für einer? Hast du was gegen andere Geschlechter, dass das für dich eine Beleidigung war?
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Gast-753167001, 15.08.2023 13:01 Uhr
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„von uns“ wer ist das? Bist du Zwitter????

Vielleicht liest Du die Posts nochmal durch. Aber ich vernute, dass eine persönliche Beleidigung ein primitiver ununterdrückbarer Beissreflex bei Dir ist wenn Du etwas liest das Deinem verqueren Weltbild widerspricht.
markoll67
markoll67, 15.08.2023 12:55 Uhr
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Ausserdem schlage ich vor Du klickst selbst mal auf den letzten von Dir reinkopierten Link und klinkst auf "sold out", da siehst Du ebenfalls die von uns angegebenen Infos in Deiner eigenen Quelle.

„von uns“ wer ist das? Bist du Zwitter????
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Gast-753167001, 15.08.2023 12:49 Uhr
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Ausserdem schlage ich vor Du klickst selbst mal auf den letzten von Dir reinkopierten Link und klinkst auf "sold out", da siehst Du ebenfalls die von uns angegebenen Infos in Deiner eigenen Quelle.
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Gast-753167001, 15.08.2023 12:46 Uhr
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OP, das hast du vom Meltie Sub. Wo ist die gesamte Informations- und Ticker-Informationsseite? Wir brauchen ein Quell-OP Nichts hier: https://fintel.io/so/us/bbbyq https://whalewisdom.com/stock/bbby Der Richter ordnete an, dass 4,5 % oder mehr Inhaber ihre Positionen nicht verlassen dürfen, weshalb die Informationen wahrscheinlich inkonsistent sind. Aktualisierte Informationen: https://www.nasdaq.com/market-activity/stocks/bbbyq/institutional-holdings

Ist bei dem ganzen Textspam untergegangen. Nein, wir haben das aus SEC Filings. Die Links wurden von mir und Jack angegeben, mehrfache. Die richterliche Beschränkung betrifft Käufe um Übernahmen während ch11 zu verhindern, nicht Verkäufe. Wenh hier jemand ungeprüft reddit info postet, dann Du.
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Gast-753167001, 15.08.2023 12:43 Uhr
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Ist es plausibel, dass wenn Schulden erlassen werden Du NOL behalten kannst? Nein, ist es nicht. Der Link verweist auf genau die Richtlinie, die das verhindert. NOL werden um die vergebenen Schulden reduziert. Das macht Deine gesamten Restrukturierungsrecherchen obsolet. Niemand kauft eine verschuldete Hülle (falls nicht erlassen werden), niemand kauft ein Hülle ohne NOL (falls erlassen werden), die gerade durch eine Bankruptcy gegangen ist (Restrisiko), selbst im eher unwahrscheinlichen Fall, dass der Richter die Shares nicht canceln lässt. Wenn irgendwer (wer auch immer) einen reverse merger plant um schneller an die Börse zu kommen wird er 100 besser geeignete Shells ohne Risiko und Bankruptcy Vergangenheit finden.
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Moowalker, 15.08.2023 12:19 Uhr
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Reminder

Was ist dein Kontext aus diesem Link? Was möchtest du damit sagen? Ja ich kann lesen...trotzdem, worauf bist du genau aus?
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Gast-753167001, 15.08.2023 11:45 Uhr
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https://www.ecfr.gov/current/title-26/chapter-I/subchapter-A/part-1/subject-group-ECFRb467872627553f1/section-1.108-7 1.108-7 (a)(1)(i)

Reminder
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Moowalker, 15.08.2023 11:24 Uhr
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11 US Code § 1129 – Bestätigung des Plans https://www.law.cornell.edu/uscode/text/11/1129 .
M
Moowalker, 15.08.2023 11:16 Uhr
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Um sich als akquisitive „G“-Umstrukturierung zu qualifizieren, ist es erforderlich, dass gemäß einem vom Gericht in einem Fall nach Titel 11 oder einem ähnlichen Fall genehmigten Umstrukturierungsplan 8 die übertragende Gesellschaft – im Falle eines Verkaufs nach Abschnitt 363 die schuldnerische Gesellschaft – (d. h ) im Wesentlichen sein gesamtes Vermögen an eine erwerbende Gesellschaft gegen eine Gegenleistung übertragen, die ganz oder teilweise Aktien dieser Gesellschaft (oder einer direkten Muttergesellschaft) umfasst, und (ii) dann liquidieren – d. h. die Aktien und andere erhaltene Gegenleistungen verteilen , sowie seine sonstigen Vermögenswerte an seine Gläubiger und/oder Aktionäre wobei mindestens ein Wertpapierinhaber oder Aktionär Aktien oder Wertpapiere der übernehmenden Gesellschaft erhält. 9Die Notwendigkeit, eine ausreichende Menge an Aktien (wertmäßig) zu erhalten und zu verteilen, ergibt sich häufig aus der Erfüllung des Zinskontinuitätstests. Darüber hinaus müssen die Prüfungen des Geschäftszwecks und der Geschäftskontinuität für die steuerliche Umstrukturierung erfüllt sein. Wo ist jedoch im Falle eines § 363-Verkaufs der Vermögenswerte einer schuldnerischen Körperschaft der erforderliche „Reorganisationsplan“ oder die erforderliche Liquidation gemäß einem solchen Plan? Es ist klar, dass der vom Gericht genehmigte Verkauf gemäß Abschnitt 363 selbst keinen Sanierungsplan im Sinne eines Insolvenzverfahrens darstellen kann (obwohl er manchmal mit einem solchen kombiniert werden kann. In Abschnitt 368(a)(3)(B) des IRC ist jedoch nicht von einem formellen Insolvenzplan die Rede, sondern lediglich von „einem vom Gericht genehmigten Umstrukturierungsplan“.  „Es bedarf also lediglich eines Sanierungsplans im steuerlichen Sinne, der vom Insolvenzgericht genehmigt wird. Daher kann der Kaufvertrag den für steuerliche Zwecke notwendigen Umstrukturierungsplan darstellen, wie das Gericht im Insolvenzverfahren von General Motors so anerkannt  hat.
M
Moowalker, 15.08.2023 11:13 Uhr
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https://tax.weil.com/latest-thinking/structuring-a-section-363-sale-as-a-g-reorganization/ "ReihensuchenWeil- Steuer   Strukturierung eines Abschnitts-363-Verkaufs als „G“-Reorganisation 2. Februar 2022 Mitwirkende(n)  Stuart J. Goldring   Veröffentlicht am:  Neuestes Denken, Was gibt es Neues im Blog? © 2021, Stuart J. Goldring. Alle Rechte vorbehalten. Veröffentlicht von und Nachdruck mit Genehmigung von Wolters Kluwer. 1 Verkäufe von Unternehmen eines in Schwierigkeiten geratenen Unternehmens werden häufig so strukturiert, dass sie als Verkauf gemäß Abschnitt 363 des Insolvenzgesetzes erfolgen (im Allgemeinen als „Verkauf gemäß Abschnitt 363“ bezeichnet) und nicht außerhalb der Insolvenz und nicht gemäß einem bestätigten Insolvenzplan erfolgen. Dies ist zu einem wesentlichen Teil auf die allgemeine Fähigkeit eines Schuldners zurückzuführen, Vermögenswerte gemäß einem vom Insolvenzgericht genehmigten Verkauf gemäß Abschnitt 363 „frei und frei von jeglichem Interesse an diesem Eigentum …“ zu verkaufen. über den Einspruch eines Gläubigers oder Aktionärs hinaus und viel schneller als die Bestätigung eines Insolvenzplans (der im Allgemeinen die Lösung oder Bearbeitung aller Ansprüche gegen das Unternehmen beinhaltet). 2Nach Benachrichtigung und Anhörung genehmigt das Insolvenzgericht im Allgemeinen einen Verkauf gemäß Abschnitt 363, sofern ein gültiger geschäftlicher Grund für den Verkauf vorliegt und der Schuldner die geschäftliche Beurteilungsprüfung aus Sicht der Treuhandpflicht besteht. 3 Wenn der gewünschte Verkauf einen Verkauf des gesamten oder eines wesentlichen Teils des Geschäfts des Schuldners beinhaltet, muss außerdem darauf geachtet werden, dass die Verkaufsbedingungen keinen Sub Rosa- oder De-facto- Insolvenzplan darstellen. Dies bedeutet im Allgemeinen, dass bei der Transaktion vermieden werden sollte, die Bedingungen eines nachfolgenden Plans (insbesondere den Verteilungswasserfall) vorzugeben oder die Interessen der Parteien an der Ausübung ihrer Rechte in Bezug auf die Bestätigung eines Plans einzuschränken. 4 Bei den meisten Verkäufen gemäß Abschnitt 363 handelt es sich um steuerpflichtige Transaktionen. Unter geeigneten Umständen kann ein Verkauf gemäß Abschnitt 363 jedoch so strukturiert werden, dass er als steuerliche Umstrukturierung gemäß IRC Abschnitt 368(a)(1)(G), 5, als sogenannte „G“-Umstrukturierung (oder eine andere vermögensbasierte steuerliche Umstrukturierung ) gilt , wie etwa eine „C“- oder „D“-Reorganisation). In einem solchen Fall würde eine übernehmende Körperschaft im Wesentlichen in die Fußstapfen der schuldnerischen Körperschaft treten und die Steuervorteile des Schuldners übernehmen (vorbehaltlich einer Kürzung aufgrund einer letztendlich ausgeschlossenen Annullierung von Schuldeneinkünften im im Insolvenzverfahren des Schuldners, 6und alle daraus resultierenden anwendbaren Beschränkungen für die Nutzung der erworbenen Steuerattribute, wie z. B. gemäß IRC Abschnitt 382 im Falle einer verbotenen 50 %-Änderung des Eigentums). Ein solches Beispiel ist der Verkauf gemäß Abschnitt 363 der General Motors Corporation im Rahmen ihres Insolvenzverfahrens im Jahr 2009.
F
Futuro, 15.08.2023 10:44 Uhr
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Hoffe nur das der Handel in DE bald wieder aufgenommen wird.

das hoffe ich auch mein Freund, früher oder später wird es dazu kommen, davon bin ich überzeugt und halte weiter.
G
Gast-754856601, 15.08.2023 10:41 Uhr
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