Böserjunge & Zocker Forum: Community User: Böserjunge

Kommentare 35.744
Totti1909
Totti1909, 01.09.2023 10:03 Uhr
0
Schluss jetzt….Fakten verunsichern hier nur! Lasst Raketen steigen. Das hat uns die letzten 2 Wochen doch auch geholfen 😂
G
Gast-753080600, 01.09.2023 10:03 Uhr
0

Post wurde gelöscht.

Ich verzeihe dir, mein Sohn.
G
Gast-753080600, 01.09.2023 10:01 Uhr
0
Wahnsinn, wir Posten was und schon steigt der Kurs un 0,0015 an ....sehr ihr mal wie schnell das geht wenn man Fehlinformationen aus der Welt schafft 🤣
BvS
BvS, 01.09.2023 10:01 Uhr
0

Wenn Ihr Produkt die Vorlage einer Premarket Notification 510(k) erfordert (dieser Begriff bezieht sich auf § 510(k) des Lebensmittel-, Arzneimittel- und Kosmetikgesetzes), können Sie es nicht gewerblich vertreiben, bis Sie einen so genannten „Clearance Letter“ von der FDA erhalten, der Ihnen dann die Genehmigung dazu erteilt. Ein 510(k) muss nachweisen, dass das Medizinprodukt im Wesentlichen gleichwertig (substantially equivalent, SE) mit einem Produkt ist, das bereits legal in den Vereinigten Staaten gewerblich vertrieben wird. Es kann entweder ein Produkt sein, das vor dem 28. Mai 1976 zugelassen wurde, oder ein Produkt, das von der FDA als im Wesentlichen gleichwertig eingestuft wurde. Die meisten Medizinprodukte der Klasse I und einige Produkte der Klasse II sind jedoch von der Einreichung der Premarket Notification ausgenommen. Für zusätzliche und detaillierte Informationen finden Sie in unserem Blog einen weiteren Artikel, der dieses Thema behandelt.

Danke für den Beitrag mein Bester
BvS
BvS, 01.09.2023 10:01 Uhr
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In 3, 2, 1, …. Trolololololo
BvS
BvS, 01.09.2023 10:00 Uhr
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Ende des Faktenbeitrags! Trollbeiträge meinerseits werden wieder gestartet
BvS
BvS, 01.09.2023 9:59 Uhr
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Bin mit Faktentoni aka @Solareduard überstimmt
BvS
BvS, 01.09.2023 9:59 Uhr
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Ok, dann nehm ich meine Aussage zurück
BvS
BvS, 01.09.2023 9:58 Uhr
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Also das eine ist Entwicklungsbegleitend, das es in Ordnung ist den Entwicklungsplan durchzuführen. Das andere ist eine Prüfung des Produkts zur Serienfreigabe
G
Gast-754594400, 01.09.2023 9:57 Uhr
0
Wenn Ihr Produkt die Vorlage einer Premarket Notification 510(k) erfordert (dieser Begriff bezieht sich auf § 510(k) des Lebensmittel-, Arzneimittel- und Kosmetikgesetzes), können Sie es nicht gewerblich vertreiben, bis Sie einen so genannten „Clearance Letter“ von der FDA erhalten, der Ihnen dann die Genehmigung dazu erteilt. Ein 510(k) muss nachweisen, dass das Medizinprodukt im Wesentlichen gleichwertig (substantially equivalent, SE) mit einem Produkt ist, das bereits legal in den Vereinigten Staaten gewerblich vertrieben wird. Es kann entweder ein Produkt sein, das vor dem 28. Mai 1976 zugelassen wurde, oder ein Produkt, das von der FDA als im Wesentlichen gleichwertig eingestuft wurde. Die meisten Medizinprodukte der Klasse I und einige Produkte der Klasse II sind jedoch von der Einreichung der Premarket Notification ausgenommen. Für zusätzliche und detaillierte Informationen finden Sie in unserem Blog einen weiteren Artikel, der dieses Thema behandelt.
BvS
BvS, 01.09.2023 9:56 Uhr
0
Das Panel hat Clearance, heißt das Ding ist so in Ordnung für die Entwicklung, also es wird von der FDA am Anfang der Entwicklung das OK gegeben, dass der Plan des Herstellers und die Anforderungen nach Normen und Richtlinien ok ist. Das Approval auf das wir warten ist letztendlich der Stempel, dass das Produkt nach allen Normen und Richtlinien entwickelt wurde und sicher ist!
G
Gast-753080600, 01.09.2023 9:54 Uhr
0

Moment da muss ich widersprechen

Widerspruch genehmigt. Bitte fahren sie fort 😁🤟
Totti1909
Totti1909, 01.09.2023 9:54 Uhr
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Kannst du diesen Unterschied mal verständlich erörtern?
BvS
BvS, 01.09.2023 9:53 Uhr
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Ich gebe bekannt: Faktenbeitrag:
BvS
BvS, 01.09.2023 9:53 Uhr
0

Wenn ich mal kurz ein🪝 darf: Es ist immer noch keine Zulassung des Gerätes. Das benötigt es nämlich NICHT MEHR. wir reden von einer CLEARANCE für das Test Panel. RIESEN UNTERSCHIED!

Moment da muss ich widersprechen
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