BYD WKN: A0M4W9 ISIN: CNE100000296 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

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07:42:38 Uhr, L&S Exchange
Kommentare 193.425
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Ganador8, 23.04.2025 17:35 Uhr
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ich habe 189 anteile bei 22 gekauft. Kann mir einer sagen was das für mich heißt in euro ? 🫠
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Ramsamsam, 23.04.2025 17:27 Uhr
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Bin gespannt ob sie dann morgen wieder dreht 🙄
DareDevil
DareDevil, 23.04.2025 17:09 Uhr
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Bonusaktien aus erwirtschaftetem Gewinn: Wenn Bonusaktien aus dem erwirtschafteten Gewinn des Unternehmens ausgegeben werden, handelt es sich um eine Gewinnausschüttung in Form von Aktien. Diese Art der Ausschüttung kann steuerlich als Dividende behandelt werden, was bedeutet, dass sie der Kapitalertragsteuer unterliegt. Die genaue steuerliche Behandlung kann jedoch von den spezifischen Regelungen des jeweiligen Landes abhängen, in dem der Anteilseigner steuerpflichtig ist. Bonusaktien aus Kapitalreserven: Werden Bonusaktien aus anderen Kapitalreserven des Unternehmens ausgegeben, handelt es sich in der Regel um eine Kapitalmaßnahme, die nicht als steuerpflichtige Einkünfte behandelt wird. In diesem Fall erfolgt keine unmittelbare Besteuerung, da es sich um eine Umwandlung von Eigenkapital handelt.

https://www.haufe.de/id/beitrag/kapitalanlagen-abc-bonusaktien-HI7376194.html Den Begriff Kapitalisierungsaktien gibt es lt. Google nicht🫣 Denke daher eine kleine Kapitalerhöhung
Thypolicon69
Thypolicon69, 23.04.2025 16:55 Uhr
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Es wird 99,9% nicht steuerpflichtig sein, weil nicht aus Laufendem Gewinn ausgeschütted wird, das macht kein Sinn dann hätte man direkt mehr Sonderdividende gezahlt. Es handelt sich sicherlich um Gewinnrücklagen die verwendet werden und dann das Nennkapital erhöhen
BenJam
BenJam, 23.04.2025 16:44 Uhr
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BYD Denza enthüllt den Konzept-Sportwagen Denza Z https://cnevpost.com/2025/04/23/denza-unveils-z-concept-sports-car/?utm_source=convertkit&utm_medium=email&utm_campaign=BYD%20Denza%20unveils%20Denza%20Z%20concept%20sports%20car%20-%2017371024
Thypolicon69
Thypolicon69, 23.04.2025 16:43 Uhr
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Bonusaktien aus erwirtschaftetem Gewinn: Wenn Bonusaktien aus dem erwirtschafteten Gewinn des Unternehmens ausgegeben werden, handelt es sich um eine Gewinnausschüttung in Form von Aktien. Diese Art der Ausschüttung kann steuerlich als Dividende behandelt werden, was bedeutet, dass sie der Kapitalertragsteuer unterliegt. Die genaue steuerliche Behandlung kann jedoch von den spezifischen Regelungen des jeweiligen Landes abhängen, in dem der Anteilseigner steuerpflichtig ist. Bonusaktien aus Kapitalreserven: Werden Bonusaktien aus anderen Kapitalreserven des Unternehmens ausgegeben, handelt es sich in der Regel um eine Kapitalmaßnahme, die nicht als steuerpflichtige Einkünfte behandelt wird. In diesem Fall erfolgt keine unmittelbare Besteuerung, da es sich um eine Umwandlung von Eigenkapital handelt.
Thypolicon69
Thypolicon69, 23.04.2025 16:42 Uhr
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Bonusaktien: Die Ausgabe von Bonusaktien, die im Verhältnis von acht zusätzlichen Aktien für zehn gehaltene Aktien erfolgt, stellt eine Kapitalmaßnahme dar. Diese Bonusaktien werden in der Regel nicht als steuerpflichtige Einkünfte behandelt, da sie aus dem Eigenkapital des Unternehmens stammen und keine tatsächliche Ausschüttung von Gewinnen darstellen. Die Anschaffungskosten der ursprünglichen Aktien werden auf die gesamte Anzahl der Aktien (ursprüngliche und Bonusaktien) verteilt, was zu einer Anpassung der Anschaffungskosten pro Aktie führt [20]. Kapitalisierungsaktien: Die Ausgabe von Kapitalisierungsaktien, die ebenfalls im Verhältnis von zwölf neuen Aktien für zehn gehaltene Aktien erfolgt, ist ähnlich zu behandeln wie die Bonusaktien. Diese Aktien werden aus den Kapitalreserven des Unternehmens ausgegeben und führen zu einer Erhöhung des Aktienkapitals. Auch hier erfolgt keine unmittelbare Besteuerung, da es sich um eine Umwandlung von Eigenkapital handelt. Die Anschaffungskosten der ursprünglichen Aktien werden entsprechend angepasst [20].
Immerruhigbleiben
Immerruhigbleiben, 23.04.2025 16:40 Uhr
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An die Steuerexperten hier Steuern hin oder her. Nächste Frage, mein Verlusttopf Aktien ist noch nicht ausgeschöpft. Kann ich die zu zahlenden Steuern gegenrechnen?
S
S7eben, 23.04.2025 16:37 Uhr
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Verstehe ich das richtig? Für jeweils zehn gehaltene Aktien sollen acht Bonusaktien sowie zwölf Kapitalaktien ausgegeben werden? Sprich, wenn ich 30 Aktien habe bekomme ich dann 60 Aktien? Steht zudem schon ein Zeitpunkt fest wann man dafür die Aktien im Depot haben muss?
U
User123B, 23.04.2025 16:20 Uhr
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Sehe ich nicht so bei Zuteilung von Aktien aus einer Kapitalrücklage wären diese steuerfrei weil steuerneutral

Aus der Kapitalrücklage ja, das sind aber nur 12 Aktien pro 10 Aktien. Die übrigen 8 Aktien sind klar als Bonus-Aktien benannt. Und die werden sofort mit dem Anschaffungswert von 0 Euro angesetzt und bei Erteilung voll versteuert, also der gesamte Wert der Bonus-Aktien unterliegt dann der Kapitalertragssteuer zzgl. Soli. Und Bonusaktien gelten auch nicht erst als erteilt, wenn sie im Depot landen, sondern, wenn die Maßnahme beschlossen und abgesegnet wird. Da können dann auch gerne mal 2 Monate bei BYD vergehen. Wenn hier tatsächlich keine begriffliche Fehldarstellung durch den Pressetext vorliegt, dann greift die Steuer und das zum niedrigsten Tageskurs am Tag der Zuteilung also dem Beschluss. An diesem Tag wird jedoch vermutlich der Aktienkurs noch nicht die Verwässerung eingepreist haben aus Bonus-Aktien und Kapitalaktien, die immerhin aus dem heutigen Preis von 45 Euro pro Aktie etwa 15 Euro pro Aktie machen sollte, da sich die Anzahl Anteilsscheine verdreifacht. Hält man also 1000 Anteile aktuell erhält man 800 Anteile als Bonus. Diese werden dann mit 45 Euro Gewinn pro Anteil am Tag der Verkündung der Maßnahme direkt steuerpflichtig, das entspricht dann einem fiktiven Ertrag von 36.000 Euro worauf dann 9.500 Euro Kapitalertragssteuer anfallen. Dass die Anteile später überhaupt nur 12.000 Euro Wert sind bei sonst gleichen Bedingungen und davon noch die Anschaffungskosten abzuziehen sind, bleibt unberücksichtigt. Eine Verrechnung erfolgt erst, wenn man sich von weiteren Anteilen trennt. Und dann gilt natürlich wie immer FIFO, wodurch bei den meisten zuerst die günstigen Anteile mit hohem Gewinn aus dem Portfolio fliegen. Man sollte sich als Anleger zumindest über die Auswirkungen im Klaren sein. Falls jemand täglich beruflich mit diesem Sachverhalt zu tun hat und aufklären bzw. korrigieren kann, freuen sich bestimmt alle.
Thypolicon69
Thypolicon69, 23.04.2025 16:06 Uhr
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https://cnevpost.com/2025/04/23/denza-unveils-z-concept-sports-car/
Thypolicon69
Thypolicon69, 23.04.2025 16:03 Uhr
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Sehe ich nicht so bei Zuteilung von Aktien aus einer Kapitalrücklage wären diese steuerfrei weil steuerneutral
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User123B, 23.04.2025 15:59 Uhr
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Die Maßnahme mit acht Bonus-Aktien und zwölf Kapital-Aktien klingt erst einmal gut und bringt natürlich gewisse Vorteile mit sich. Die Bonus-Aktien müssen allerdings auch direkt bei Erhalt wie Dividenden voll versteuert werden. Folglich zahlt jeder mit Erhalt der Bonus-Aktien soviel Kapitalertragssteuer wie wenn er etwa 1/3 seines Aktienbestandes verkauft hätte. Je nachdem kann da schon ein gewisser Betrag zustande kommen. Da man keine Aktien verkauft, muss man die Steuer anderweitig begleichen. Für Buy-and-Hold - Aktionäre ist das eine vorgezogene Besteuerung und damit ggf. eher nachteilig.
DareDevil
DareDevil, 23.04.2025 14:44 Uhr
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https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/automesse-shanghai-134.html Lt Diagramm verliert BYD Marktanteile, Geely hat lt. Statista 2024 2,2 Mio KFZ +32% verkauft BYD hatte 1Q 24 wegen der Rabattschlacht mit Tesla rückläufigen Absatz aber insgesamt auch ca. +30% 2024, für mich nicht nachvollziehbar
Safeme
Safeme, 23.04.2025 13:44 Uhr
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Das gilt natürlich nicht für Großinvestoren
Safeme
Safeme, 23.04.2025 13:44 Uhr
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