COBHAM Forum: Community User: Bela

Kommentare 432
A
Akurria, 27.09.2017 15:21 Uhr
0
Dios Wenn du Geld übrig hättest und vei staramba nicht investiert wärst. Würdest du da heute noch rein gehen?
M
MukiSkyWalker, 27.09.2017 15:16 Uhr
0
Ok
Dios
Dios, 27.09.2017 15:15 Uhr
0
besonders interessant finde ich gerade "staramba". die sollte man sich zügig bewerten da die morgen zahlen raushauen. anders als gestern bei verbio scheint es keine schlechten anzeichen zu geben. die aktionärsstruktur / der streubesitz ist gut, das segment ist was für die zukunft und sie stehen mit der weltgrößten Datenbank bereits auf dem markt was ein großer vorteil ist. großinvestoren haben auch schon zugegriffen
Dios
Dios, 27.09.2017 15:11 Uhr
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wichtig: 2-3 jahre sind für mich nicht langfristig. eher mittelfristig
Dios
Dios, 27.09.2017 15:10 Uhr
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also vorab: es ist nicht gesagt das titel die ich interessant finde erfolge verzeichnen werden. ich kann höchstens auf titel aufmerksam machen. die bewertung muss jeder selbst vornehmen
M
MukiSkyWalker, 27.09.2017 15:08 Uhr
0
Hallo
Dios
Dios, 24.03.2017 20:39 Uhr
0
sehe gerade die Abstimmung wurde vertagt.
Dios
Dios, 24.03.2017 20:39 Uhr
0
hab mich noch nicht ernsthaft damit beschäftigt. scheint zwar solide zu sein aber ich würde abwarten mit der branche wie es heute mit der abstimmung von trump im kongress endet. das kann viele kurse extrem in den keller schicken. nicht nur pharmatitel
N
NewTrader2016Test, 24.03.2017 20:08 Uhr
0
Hätte mal wieder gerne eine Einschätzung von dir, falls du Zeit hast :-) Was hältst du von CVS Health?
N
NewTrader2016Test, 07.03.2017 14:58 Uhr
0
Also das mit den 20 Prozent zurückholen war/ist mir klar. Habe ich den Rest richtig verstanden: Angenommen ich bekomme 100 Euro Dividende aus der Schweiz. 35% werden in der Schweiz einbehalten. In Deutschland muss ich keine weiteren Steuern zahlen, da mein Freibetrag noch nicht ausgeschöpft ist. Da ich aber aus diesem Grund die 15 %, welche in Deutschland anrechenbar gewesen wären, nicht anrechnen kann, kommen diese 15 % (also 15 Euro) in den Verrechnungstopf für ausländische Quellensteuern. Welche ich dieses Jahr mit Steuern aus anderen Kapitalerträge verrechnen kann. Falls ich aber meinen Freibetrag nicht ausschöpfe, kann ich mir das Geld aus dem Verrechnungstopf, also die 15 Euro, mit der Steuererklärung zurückholen.
C
Chresus, 07.03.2017 11:14 Uhr
0
Hab einfach so jetzt ein einfaches Beispiel genommen. Wäre mir sonst zuviel zum tippen
C
Chresus, 07.03.2017 11:13 Uhr
0
Teil 2: as Erstattungsformular findet sich auf der Website der Schweizer Steuerbehörde und muss gleich drei Mal ausgefüllt werden. „Zur Bestätigung, dass der Antragsteller in Deutschland steuerpflichtig ist, braucht es einen Stempel des deutschen Finanzamts“, erklärt Ashauer-Moll. Mitsamt der Dividendenbescheinigung von seiner Bank sowie einem sogenannten Tax-Voucher schickt der Anleger den Erstattungsantrag dann an den Schweizer Fiskus. „Die Rücküberweisung erfolgt in Schweizer Franken“, so die Steuerexpertin. Die Erstattungsformulare sind von Land zu Land verschieden, mal müssen drei, mal vier Exemplare ausgefüllt werden und jedes Land hat eigene Fristen, innerhalb derer die Steuer zurückgefordert werden kann. „In der Schweiz müssen Anleger den Erstattungsantrag beispielsweise innerhalb von drei Jahren nach dem Jahr der Entstehung der Quellensteuer stellen“, sagt Ashauer-Moll. Eine Übersicht aller Doppelbesteuerungsabkommen und Erstattungsformulare findet sich beim Bundeszentralamt für Steuern.
C
Chresus, 07.03.2017 11:12 Uhr
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Vllt ist es mit einem kleinen Beispiel einfacher: Ein Beispiel: Ein Anleger besitzt Nestlé-Aktien und hat Anspruch auf umgerechnet 1000 Euro Dividende. Davon behält der Schweizer Fiskus 35 Prozent ein. Dem Anleger bleiben also noch 650 Euro. Zusätzlich würde nun eigentlich auch das deutsche Finanzamt 25 Prozent Abgeltungsteuer auf die ursprüngliche Dividende erheben – dann blieben dem Anleger nur noch 400 Euro übrig. Dank eines Doppelbesteuerungsabkommens wird dieser zweifache Abzug jedoch verhindert. Das Abkommen mit der Schweiz besagt, dass 15 Prozent Quellensteuer auf die deutsche Steuerschuld anrechenbar sind. Die übrigen 20 Prozent kann der Anleger beim Schweizer Fiskus zurückfordern. „Statt der vollen Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent führt die Depotbank nur zehn Prozent an den deutschen Fiskus ab“, erklärt Ellen Ashauer-Moll, Steuerexpertin bei der Kanzlei Rödl & Partner. Im Rechenbeispiel wären das 100 Euro. Da auch noch 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag fällig werden, kämen im Depot also 544,50 Euro an – bei Kirchenmitgliedern wären es 538,73 Euro. Um die restliche Quellensteuer – im Beispiel 200 Euro – zurückzubekommen, muss der Anleger allerdings ein bisschen Zeit investieren und beim Schweizer Fiskus einen Antrag auf Rückerstattung der zu viel gezahlten Steuer stellen. „Das Schweizer Formular ist relativ übersichtlich, auch Laien können es einfach ausfüllen“, sagt Ashauer-Moll.
N
NewTrader2016Test, 07.03.2017 11:00 Uhr
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Danke erstmal!!! Stehe leider irgendwie auf dem Schlauch. Also die Schweiz hat 35 % einbehalten. 20 % kann ich mir dort zurückholen. Die anderen 15 % werden mit der deutschen Steuer verrechnet. Da ich aber innerhalb des Freibetrags bin, können die 15% bei mir nicht verrechnet werden. So wie ich es gesehen habe, sind diese 15% bei mir in den Verrechnungstopf für ausländische Quellensteuer gelandet. Kann ich mir die 15 % dann ebenfalls in der Schweiz holen (also insgesamt 35%) oder was passiert mit den 15%?
C
Chresus, 07.03.2017 8:06 Uhr
0
www.aktien-tagebuch.de/2011/05/quellensteuer-schweiz-taxvoucher/
Dios
Dios, 07.03.2017 8:04 Uhr
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habs nicht falsch verstanden. mein Post war halt recht allgemein. die schweiz ist da etwas besonders. ich schick dir nen link von meinem rechner. moment
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