für alle, die es ehrlich meinen beim Traden. Forum: Community User: acikom2

Kommentare 488.542
Vanilla2.0
Vanilla2.0, 02.12.2024 20:49 Uhr
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Ja, davon gehen wir alle aus. Aber der Arbeitgeber bleibt stur bei seiner Meinung. Er meint, dass sich durch alle Feiertage Überstunden aufbauen, die mit den beiden Weihnachtsfeiertagen wieder ausgeglichen werden🤭

🤯😳
acikom2
acikom2, 02.12.2024 20:51 Uhr
0

Ja, davon gehen wir alle aus. Aber der Arbeitgeber bleibt stur bei seiner Meinung. Er meint, dass sich durch alle Feiertage Überstunden aufbauen, die mit den beiden Weihnachtsfeiertagen wieder ausgeglichen werden🤭

Dann muss der Arbeitgeber es doch schriftlich nachweisen können, das er recht hat.
acikom2
acikom2, 02.12.2024 20:52 Uhr
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Ja, davon gehen wir alle aus. Aber der Arbeitgeber bleibt stur bei seiner Meinung. Er meint, dass sich durch alle Feiertage Überstunden aufbauen, die mit den beiden Weihnachtsfeiertagen wieder ausgeglichen werden🤭

Dummes Zeug, was der erzählt
kreativchen.
kreativchen., 02.12.2024 20:53 Uhr
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Wie gesagt Tankstelle und du hättest Schicht, dann minus oder Urlaub aber nicht wenn der Laden eh zu hat.

Richtig, gastro zb auch
OliverB
OliverB, 02.12.2024 20:53 Uhr
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Fahre kurz Auto…
siro79
siro79, 02.12.2024 20:49 Uhr
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Wie gesagt Tankstelle und du hättest Schicht, dann minus oder Urlaub aber nicht wenn der Laden eh zu hat.
OliverB
OliverB, 02.12.2024 20:49 Uhr
0

Ich kenne viele Unternehmen, sowas habe ich noch nie gehört. Wenn ein Arbeitgeber sowas mit mir machen würde wäre das längstens mein Arbeitgeber gewesen. Die Zeiten der Ausbeutung von Mitarbeitern sind lange vorbei

Nun möchte ich aber mit 59 meinen Führungsjob nicht so gern verlieren..bin auf die Kohle schon angewiesen 🙄
siro79
siro79, 02.12.2024 20:47 Uhr
1

Ja, davon gehen wir alle aus. Aber der Arbeitgeber bleibt stur bei seiner Meinung. Er meint, dass sich durch alle Feiertage Überstunden aufbauen, die mit den beiden Weihnachtsfeiertagen wieder ausgeglichen werden🤭

Sry, aber das schon fast Satire. 🤣
K
Klimperklimper, 02.12.2024 20:47 Uhr
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Ich kenne viele Unternehmen, sowas habe ich noch nie gehört. Wenn ein Arbeitgeber sowas mit mir machen würde wäre das längstens mein Arbeitgeber gewesen. Die Zeiten der Ausbeutung von Mitarbeitern sind lange vorbei
OliverB
OliverB, 02.12.2024 20:47 Uhr
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Das kann ich mir garnicht vorstellen, das es so eine gesetzliche Regelung geben soll Dann müssten die Oster- und Pfingstfeiertage ja auch dafür gelten.

Wir auch nicht Moni
OliverB
OliverB, 02.12.2024 20:46 Uhr
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Die Frage, ob der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Feiertag bezahlen muss, kann also eindeutig mit „Ja“ beantwortet werden. Der Feiertag ist also wie ein regulärer Arbeitstag zu behandeln, was bedeutet, dass der Arbeitnehmer seinen Lohn für diesen Tag erhalten muss, auch wenn er nicht arbeitet.04.07.2024

Ja, davon gehen wir alle aus. Aber der Arbeitgeber bleibt stur bei seiner Meinung. Er meint, dass sich durch alle Feiertage Überstunden aufbauen, die mit den beiden Weihnachtsfeiertagen wieder ausgeglichen werden🤭
acikom2
acikom2, 02.12.2024 20:45 Uhr
1

Kennt von Euch jemand einen Arbeitsrechtler? In unserer Firma bekommen alle Vollzeitbeschäftigten beide Weihnachtsfeiertage als Minusstunden aufgebrummt und jedes Mal sagt man uns, das wäre gesetzlich abgesegnet… Super motivierend am Ende des Jahres…

Das kann ich mir garnicht vorstellen, das es so eine gesetzliche Regelung geben soll Dann müssten die Oster- und Pfingstfeiertage ja auch dafür gelten.
acikom2
acikom2, 02.12.2024 20:44 Uhr
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Kennt von Euch jemand einen Arbeitsrechtler? In unserer Firma bekommen alle Vollzeitbeschäftigten beide Weihnachtsfeiertage als Minusstunden aufgebrummt und jedes Mal sagt man uns, das wäre gesetzlich abgesegnet… Super motivierend am Ende des Jahres…

Schade, das mein Tobi nicht mehr helfen kann.
siro79
siro79, 02.12.2024 20:42 Uhr
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Die Frage, ob der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Feiertag bezahlen muss, kann also eindeutig mit „Ja“ beantwortet werden. Der Feiertag ist also wie ein regulärer Arbeitstag zu behandeln, was bedeutet, dass der Arbeitnehmer seinen Lohn für diesen Tag erhalten muss, auch wenn er nicht arbeitet.04.07.2024
OliverB
OliverB, 02.12.2024 20:42 Uhr
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Huhu, es kommt auf deine Tätigkeit an. Aber im Normalfall sind das gesetzliche Regelungen. Da wirst du schnell fündig im Netz. Ich behaupte das ist nicht rechtens wenn ihr nicht systemrelevant seid

Normaler Einzelhandel
siro79
siro79, 02.12.2024 20:42 Uhr
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Die beiden Weihnachtsfeiertage am 25. und 26. Dezember sind gesetzliche Feiertage. Also hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeiternehmer, die nicht zur Arbeit an diesen Feiertagen eingeteilt sind, frei.
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