Gerresheimer Private Forum WKN: A0LD6E ISIN: DE000A0LD6E6 Forum: Aktien User: Useyourillusion
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Ganz sachlich und nüchtern betrachtet: Jede AG muss bis 8 Monate nach GJ Ende eine HV abhalten. GJ Ende war der 30.11., also muss die HV bis 31.7. stattfinden. Die HV-Agenda muss 30 Tage vor der HV im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. In ihr enthalten ist der Gewinnverwendungszweck für den Jahresüberschuss bzw. den Fehlbetrag. Folglich muss bis dahin der testierte Jahresabschluss vorliegen. Zu den 30 Tagen kommen 2 weitere Tage, weil Tag der HV und Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger nicht mitzählen. Hinzu kommen die Tage für die Anmeldefrist für die HV. Das sind laut GXI Satzung 6 Tage. Somit sind wir bei 38 Tagen. Rechnet man das runter, landet man beim 24.6.. Jetzt kommt das Aber. Wenn man im Bundesanzeiger eine HV-Agenda hochlädt, dauert es bis zu 2 Tage, bis es im Bundesanzeiger freigeschaltet wird. Es sei denn, man bucht Express. Dann muss man bis 12 Uhr die Agenda hochladen und sie wird am selben Tag noch freigeschaltet. Ehe das passiet, muss aber die ad hoc zum Testat raus. Das würde bedeuten, morgen 12 Uhr ist Deadline. Nun kommt das zweite Aber. Laut GXI Satzung kann man die Anmeldefrist für die Aktionäre von 6 Tagen verkürzen. Laut Gesetzgeber gelten 3 Tage als zumutbar. Das würde aber auf Samstag fallen und da kann man im Bundesanzeiger nichts veröffentlichen. Somit wäre Freitag per Express bis 12 Uhr die allerallerallerletzte Option.
Moinsen zusammen… morgen ist der 24.06. und damit dürfen wir bei unserem ganz speziellen Gerresheimer-Adventskalender endlich das letzte Türchen öffnen. 🎄😅 Nun stehen wir vor Türchen Nummer 24. Die Spannung könnte kaum größer sein. Ich drücke die Daumen, dass morgen endlich Bescherung ist. 🍀🥂
Welche Eskallationsstufen gibt es denn a) für Aktionäre und b) für Institutionen wie die BaFin, wenn in wenigen Tagen kein JA vorliegt? Der heutige Kursverlauf lässt ja hoffen, dennoch würde mich der Sachverhalt interessieren. Als Aktionär mit einer Nicht-Entlastung zu drohen, wenn keine HV stattfinden, ist kein echtes Drohszenario ;-). Könnte die BaFin die gesamte Geschäftsleitung abberufen, in Analogie zur Berenberg Bank? Würde vermutlich auch nicht zum Ziel führen, ist der 'Aggressor-Vorstand' ja gar nicht mehr in Amt und Würden. Nicht falsch verstehen, ich hoffe wie viele Andere hier auf einen positiven Ausgang, würde mich aber interessieren was noch blühen könnte.
Ganz sachlich und nüchtern betrachtet: Jede AG muss bis 8 Monate nach GJ Ende eine HV abhalten. GJ Ende war der 30.11., also muss die HV bis 31.7. stattfinden. Die HV-Agenda muss 30 Tage vor der HV im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. In ihr enthalten ist der Gewinnverwendungszweck für den Jahresüberschuss bzw. den Fehlbetrag. Folglich muss bis dahin der testierte Jahresabschluss vorliegen. Zu den 30 Tagen kommen 2 weitere Tage, weil Tag der HV und Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger nicht mitzählen. Hinzu kommen die Tage für die Anmeldefrist für die HV. Das sind laut GXI Satzung 6 Tage. Somit sind wir bei 38 Tagen. Rechnet man das runter, landet man beim 24.6.. Jetzt kommt das Aber. Wenn man im Bundesanzeiger eine HV-Agenda hochlädt, dauert es bis zu 2 Tage, bis es im Bundesanzeiger freigeschaltet wird. Es sei denn, man bucht Express. Dann muss man bis 12 Uhr die Agenda hochladen und sie wird am selben Tag noch freigeschaltet. Ehe das passiet, muss aber die ad hoc zum Testat raus. Das würde bedeuten, morgen 12 Uhr ist Deadline. Nun kommt das zweite Aber. Laut GXI Satzung kann man die Anmeldefrist für die Aktionäre von 6 Tagen verkürzen. Laut Gesetzgeber gelten 3 Tage als zumutbar. Das würde aber auf Samstag fallen und da kann man im Bundesanzeiger nichts veröffentlichen. Somit wäre Freitag per Express bis 12 Uhr die allerallerallerletzte Option.
Ganz sachlich und nüchtern betrachtet: Jede AG muss bis 8 Monate nach GJ Ende eine HV abhalten. GJ Ende war der 30.11., also muss die HV bis 31.7. stattfinden. Die HV-Agenda muss 30 Tage vor der HV im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. In ihr enthalten ist der Gewinnverwendungszweck für den Jahresüberschuss bzw. den Fehlbetrag. Folglich muss bis dahin der testierte Jahresabschluss vorliegen. Zu den 30 Tagen kommen 2 weitere Tage, weil Tag der HV und Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger nicht mitzählen. Hinzu kommen die Tage für die Anmeldefrist für die HV. Das sind laut GXI Satzung 6 Tage. Somit sind wir bei 38 Tagen. Rechnet man das runter, landet man beim 24.6.. Jetzt kommt das Aber. Wenn man im Bundesanzeiger eine HV-Agenda hochlädt, dauert es bis zu 2 Tage, bis es im Bundesanzeiger freigeschaltet wird. Es sei denn, man bucht Express. Dann muss man bis 12 Uhr die Agenda hochladen und sie wird am selben Tag noch freigeschaltet. Ehe das passiet, muss aber die ad hoc zum Testat raus. Das würde bedeuten, morgen 12 Uhr ist Deadline. Nun kommt das zweite Aber. Laut GXI Satzung kann man die Anmeldefrist für die Aktionäre von 6 Tagen verkürzen. Laut Gesetzgeber gelten 3 Tage als zumutbar. Das würde aber auf Samstag fallen und da kann man im Bundesanzeiger nichts veröffentlichen. Somit wäre Freitag per Express bis 12 Uhr die allerallerallerletzte Option.
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