GERRESHEIMER WKN: A0LD6E ISIN: DE000A0LD6E6 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion
Antwort Bafin Sehr geehrter Herr R., für Ihr Schreiben vom 05.11.2025 danke ich Ihnen. Die BaFin wird Ihren Hinweis im Hinblick auf Verstöße gegen Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) und der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) prüfen (Insiderhandel und/oder Marktmanipulation). Marktmanipulation und Insiderhandel können Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten darstellen. Ordnungswidrigkeiten verfolgt die BaFin selbst. Sofern der Verdacht besteht, dass eine Straftat begangen wurde, erstattet die BaFin nach Abschluss ihrer Prüfung Strafanzeige bei einer Staatsanwaltschaft. Diese führt dann das weitere strafrechtliche Ermittlungsverfahren durch und wird gegebenenfalls Anklage erheben. Aufgrund gesetzlicher Verschwiegenheitspflichten ist es mir nicht möglich, Ihnen Informationen über den Fortschritt, das Ergebnis oder etwaige aufsichtsrechtliche Maßnahmen meiner Prüfungen zur Verfügung zu stellen (§ 21 WpHG). Mir ist bewusst, dass dies für Sie unbefriedigend sein mag – ich bitte dennoch um Ihr Verständnis. Die BaFin hat die Aufgabe, ein funktionsfähiges, stabiles und integres Finanzsystem zu gewährleisten. Sie handelt dabei ausschließlich im öffentlichen Interesse (§ 4 Abs. 4 FinDAG). Das heißt, sie kann weder rechts- oder anlageberatend tätig sein noch Sie bei der Geltendmachung etwaiger individuellen (Schadenersatz-) Ansprüche unterstützen. Zu diesem Zweck können Sie sich aber beispielsweise an einen Rechtsbeistand, eine Verbraucherschutzorganisation oder Aktionärsvereinigungen wenden. Sofern Sie uns weitere Informationen zu demselben Sachverhalt übermitteln möchten, geben Sie bitte unser o.g. Aktenzeichen Geschäftszeichen an. Eine erneute Eingangsbestätigung versenden wir in diesem Fall nicht. Bitte beachten Sie, dass Sie konkrete Hinweise zu tatsächlichen oder möglichen Verstößen gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften auch anonymisiert an die Hinweisgeberstelle der Bundesanstalt erteilen können. Weiterführende Informationen erhalten Sie unter https://www.bafin.de/DE/DieBaFin/Hinweisgeberstelle/hinweisg… Informationen zum Datenschutz und zu der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie auf der Internetpräsenz der BaFin unter: https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Anlag… Dort sind ebenfalls zwei Broschüren der BaFin mit Hinweisen, wie Sie sich grundsätzlich vor unseriösen Angeboten schützen können, eingestellt. Sie finden diese unter: http://www.bafin.de: Achtung: Marktmanipulation! (PDF, 62KB) Geldanlage - Wie Sie unseriöse Anbieter erkennen (PDF, 871KB) Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Referat WA 21- Analyse Marktmissbrauch & Börsenkompetenzzentrum ___________________________________________ image001.jpg Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Federal Financial Supervisory Authority Bereich Wertpapieraufsicht / Asset Management Marie-Curie-Straße 24-28 60439 Frankfurt am Main Web: www.bafin.de
Antwort Bafin Sehr geehrter Herr R., für Ihr Schreiben vom 05.11.2025 danke ich Ihnen. Die BaFin wird Ihren Hinweis im Hinblick auf Verstöße gegen Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) und der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) prüfen (Insiderhandel und/oder Marktmanipulation). Marktmanipulation und Insiderhandel können Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten darstellen. Ordnungswidrigkeiten verfolgt die BaFin selbst. Sofern der Verdacht besteht, dass eine Straftat begangen wurde, erstattet die BaFin nach Abschluss ihrer Prüfung Strafanzeige bei einer Staatsanwaltschaft. Diese führt dann das weitere strafrechtliche Ermittlungsverfahren durch und wird gegebenenfalls Anklage erheben. Aufgrund gesetzlicher Verschwiegenheitspflichten ist es mir nicht möglich, Ihnen Informationen über den Fortschritt, das Ergebnis oder etwaige aufsichtsrechtliche Maßnahmen meiner Prüfungen zur Verfügung zu stellen (§ 21 WpHG). Mir ist bewusst, dass dies für Sie unbefriedigend sein mag – ich bitte dennoch um Ihr Verständnis. Die BaFin hat die Aufgabe, ein funktionsfähiges, stabiles und integres Finanzsystem zu gewährleisten. Sie handelt dabei ausschließlich im öffentlichen Interesse (§ 4 Abs. 4 FinDAG). Das heißt, sie kann weder rechts- oder anlageberatend tätig sein noch Sie bei der Geltendmachung etwaiger individuellen (Schadenersatz-) Ansprüche unterstützen. Zu diesem Zweck können Sie sich aber beispielsweise an einen Rechtsbeistand, eine Verbraucherschutzorganisation oder Aktionärsvereinigungen wenden. Sofern Sie uns weitere Informationen zu demselben Sachverhalt übermitteln möchten, geben Sie bitte unser o.g. Aktenzeichen Geschäftszeichen an. Eine erneute Eingangsbestätigung versenden wir in diesem Fall nicht. Bitte beachten Sie, dass Sie konkrete Hinweise zu tatsächlichen oder möglichen Verstößen gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften auch anonymisiert an die Hinweisgeberstelle der Bundesanstalt erteilen können. Weiterführende Informationen erhalten Sie unter https://www.bafin.de/DE/DieBaFin/Hinweisgeberstelle/hinweisg… Informationen zum Datenschutz und zu der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie auf der Internetpräsenz der BaFin unter: https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Anlag… Dort sind ebenfalls zwei Broschüren der BaFin mit Hinweisen, wie Sie sich grundsätzlich vor unseriösen Angeboten schützen können, eingestellt. Sie finden diese unter: http://www.bafin.de: Achtung: Marktmanipulation! (PDF, 62KB) Geldanlage - Wie Sie unseriöse Anbieter erkennen (PDF, 871KB) Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Referat WA 21- Analyse Marktmissbrauch & Börsenkompetenzzentrum ___________________________________________ image001.jpg Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Federal Financial Supervisory Authority Bereich Wertpapieraufsicht / Asset Management Marie-Curie-Straße 24-28 60439 Frankfurt am Main Web: www.bafin.de
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