Ipo WKN: A2QR0K ISIN: US03831W1080 Forum: Aktien User: PEDRO2508

249,15 EUR
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16:16:35 Uhr, Baader Bank
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Kommentare 1.850
K
Karsten84, Freitag 15:43 Uhr
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Läuft ja wieder bei mir. nachdem sie sich gestern auf über 281 erholt hatte bin ich mit neuem Hebel rein. Den hatte es heute dann direkt wieder ausgeknockt. Bin jetzt geheilt. Schönes WE.

Kauf lieber die Aktie mit engem Stopp.
S
Schnorps, Freitag 15:42 Uhr
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Läuft ja wieder bei mir. nachdem sie sich gestern auf über 281 erholt hatte bin ich mit neuem Hebel rein. Den hatte es heute dann direkt wieder ausgeknockt. Bin jetzt geheilt. Schönes WE.
tobi1111
tobi1111, Freitag 15:42 Uhr
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Hier ist etwas, das Sie vielleicht interessieren könnte: - https://de.investing.com/news/analyst-ratings/piper-sandler-bestatigt-neutralrating-fur-applovin-und-warnt-vor-wachstumsherausforderungen-93CH-3688570
tobi1111
tobi1111, Freitag 15:37 Uhr
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nasdaq allzeithoch und der mist am Jahrestief
tobi1111
tobi1111, Freitag 15:35 Uhr
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so ein Müllhaufen diese Aktie
m
mistikk, Freitag 14:38 Uhr
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Naja, ihr wisst ja alle besser Bescheid als ich ab 15:30 Uhr wird der Kurs entschieden das kann natürlich weitergehen. Es kann aber auch eine Gegenbewegung kommen
tobi1111
tobi1111, Freitag 14:35 Uhr
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14:30 Uhr Arbeitsmarktdaten! Das könnte schon Bewegung bringen.

siehst, kurz gezuck nach oben und gleich wieder weg
tobi1111
tobi1111, Freitag 14:34 Uhr
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Laut Alicia Reese, Analystin bei Wedbush, unterstreicht die Gerichtsentscheidung eine „auffällige“ Wettbewerbsverschiebung, da das Werbegeschäft von Unity an Fahrt gewinnt und es für AppLovin potenziell schwieriger wird, die über seine MAX-Plattform generierten Daten zu schützen.
tobi1111
tobi1111, Freitag 14:33 Uhr
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Danke aber warum ist es so schlimm

denke nicht dass es abgewiesen ist der Grund sondern der Analystenkommentar von wedbush
m
mistikk, Freitag 14:31 Uhr
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das ist der Grund

Danke aber warum ist es so schlimm
tobi1111
tobi1111, Freitag 14:27 Uhr
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das ist der Grund
tobi1111
tobi1111, Freitag 14:27 Uhr
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Investing.com - Die Aktie von AppLovin (NASDAQ) ist am Freitag im vorbörslichen Handel um mehr als 5 % gefallen, nachdem ein Gericht in San Francisco den Antrag des Unternehmens auf eine einstweilige Verfügung gegen das Ad Quality SDK von Unity abgewiesen hatte. Laut Alicia Reese, Analystin bei Wedbush, unterstreicht die Gerichtsentscheidung eine „auffällige“ Wettbewerbsverschiebung, da das Werbegeschäft von Unity an Fahrt gewinnt und es für AppLovin potenziell schwieriger wird, die über seine MAX-Plattform generierten Daten zu schützen. AppLovin wirft Unity vor, dass dessen Ad Quality SDK Daten über Anzeigen sammelt, die über MAX ausgespielt werden, und diese Informationen möglicherweise für seine Modelle verwendet hat. Unity bestreitet die Vorwürfe und argumentiert, dass Ad Quality ein von Publishern autorisiertes Tool sei und nicht unter die Bidding-Vereinbarung der beiden Unternehmen falle. Reese merkte an, dass sich die Entscheidung des Gerichts auf den vorläufigen Rechtsschutz bezog und nicht auf die Begründetheit des eigentlichen Rechtsstreits, der nun in einem privaten Schiedsverfahren verhandelt wird. Dennoch verwies die Analystin auf das schnelle Wachstum von Unity. Der Umsatz im Bereich Vector stieg im zweiten Quartal sequenziell um 23 %, was etwa dem Doppelten der Unternehmensprognose entspricht, und erreichte eine annualisierte Run Rate von 1 Mrd. USD – zwei Quartale früher als geplant. Der Umsatz im Segment Strategic Grow wuchs im Jahresvergleich um 63 %, während Unity für das dritte Quartal einen weiteren sequenziellen Anstieg des Vector-Umsatzes um 19 % bis 21 % erwartet. „Wir gehen nicht davon aus, dass der Rechtsstreit die zugrunde liegende Performance von AXON beeinträchtigt“, schrieb Reese, aber ein stärkeres Bidding von Unity innerhalb der MAX-Auktionen könnte sich als Gegenwind für die Take Rate von AppLovin erweisen. Laut Reese sei es unwahrscheinlich, dass AppLovin den Zugang von Unity zu MAX einschränken werde, da dies die Erträge der Publisher schmälern und Unity potenziell ein kartellrechtliches Argument liefern könnte. Die Analystin empfahl Anlegern, auf die schriftliche Verfügung des Gerichts, eine für den 23. Oktober angesetzte Anhörung zur Versiegelung von Dokumenten, den Umgang von Unity mit der Datenerhebung durch Ad Quality auf MAX sowie auf einen möglichen Antrag von AppLovin auf vorläufigen Rechtsschutz im Rahmen des Schiedsverfahrens zu achten.
tobi1111
tobi1111, Freitag 14:27 Uhr
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tobi1111
tobi1111, Freitag 14:26 Uhr
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14:30 Uhr Arbeitsmarktdaten! Das könnte schon Bewegung bringen.

bewegung meistens nach unten bei der Aktie
S
Schludi, Freitag 14:25 Uhr
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Kann nur besser werden. Die Hoffnung ist extrem hoch 😂
K
Karsten84, Freitag 14:23 Uhr
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Bin mal gespannt was wir 15:30 erleben

14:30 Uhr Arbeitsmarktdaten! Das könnte schon Bewegung bringen.
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