ITM POWER WKN: A0B57L ISIN: GB00B0130H42 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

1,690 EUR
+14,16 % +0,210
19:13:50 Uhr, Lang & Schwarz
Kommentare 38.067
DonElzon
DonElzon, 23.06.2025 8:26 Uhr
0
Was soll hier Künstlich gepusht werden? Die Aufträge sind reingekommen. Es sind alles dinge die für das Unternehmen sprechen
K
Krummerhund11, 23.06.2025 7:38 Uhr
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Post wurde gelöscht.

Oh weia. Da geht es wohl gerade in die Keller Richtung.
A
Audie26, 22.06.2025 15:50 Uhr
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Paulkrypton Ich hoffe auch daß der Deckel so hoch wie möglich fliegt
Börsenrolli
Börsenrolli, 21.06.2025 10:32 Uhr
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Post wurde gelöscht.

Das ist bei a deren H2 Werten wie Nel Asa z.B. leider wohl nicht der Fall ! 😳
wasistmitStörrer
wasistmitStörrer, 20.06.2025 23:22 Uhr
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Euer Missverständnis: die unterschiedliche steuerliche Relevanz von realisierten und noch nicht realisierten (Buch.)Verlusten im privaten Bereich. Gewerblicher Bereich: Wertpapiere wären m.E. als UV zu betrachten und sollten dem strengen Niederswertprinzip unterliegen. Damit wären hier schon noch nicht realisierte Buchverluste zum Bilanzstichtag steuermindernd wirksam.

Am besten macht ihr nur Gewinne😂
R
Ruuudi, 20.06.2025 23:09 Uhr
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Vielleicht reden wir gerade aneinander vorbei aber als Privatperson kannst du Aktienverluste steuerlich geltend machen, aber es gibt Einschränkungen: Aktienverluste dürfen ausschließlich mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden – nicht mit anderen Kapitalerträgen wie Zinsen, Dividenden oder Gewinnen aus ETFs oder Fonds. Die Verrechnung erfolgt automatisch durch die Bank, wenn alle Gewinne und Verluste im selben Depot anfallen. Bei mehreren Banken musst du eine Verlustbescheinigung beantragen und sie mit deiner Steuererklärung einreichen. Im gewerblichen Bereich: Solange es sich nur um nicht realisierte Buchverluste handelt, können diese nicht steuermindernd geltend gemacht werden.

Euer Missverständnis: die unterschiedliche steuerliche Relevanz von realisierten und noch nicht realisierten (Buch.)Verlusten im privaten Bereich. Gewerblicher Bereich: Wertpapiere wären m.E. als UV zu betrachten und sollten dem strengen Niederswertprinzip unterliegen. Damit wären hier schon noch nicht realisierte Buchverluste zum Bilanzstichtag steuermindernd wirksam.
Pocco
Pocco, 20.06.2025 21:26 Uhr
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Klar das schon. Den brauchst du als Privat Anleger nicht. Solange Du die Aktie hast kannst Du keine Verluste absetzen. Erst wenn Du verkauft hast. Außer Du machst das profisonel.

Vielleicht reden wir gerade aneinander vorbei aber als Privatperson kannst du Aktienverluste steuerlich geltend machen, aber es gibt Einschränkungen: Aktienverluste dürfen ausschließlich mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden – nicht mit anderen Kapitalerträgen wie Zinsen, Dividenden oder Gewinnen aus ETFs oder Fonds. Die Verrechnung erfolgt automatisch durch die Bank, wenn alle Gewinne und Verluste im selben Depot anfallen. Bei mehreren Banken musst du eine Verlustbescheinigung beantragen und sie mit deiner Steuererklärung einreichen. Im gewerblichen Bereich: Solange es sich nur um nicht realisierte Buchverluste handelt, können diese nicht steuermindernd geltend gemacht werden.
A
Audie26, 20.06.2025 20:47 Uhr
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Pocco@ Habe eigentlich genug deshalb nur 1kg Tranchen. Habe früher in den fallenden Kurs mit größeren Stückzahlen den Schnitt versaut, das sollte mir nichtmehr passieren. Auch werden bei einem Anstieg immer wieder Gewinne mitgenommen sodass immer etwas Geld zu kaufen da ist. Der Absturz heute war zu gering. Ging leer aus
R
Ruuudi, 20.06.2025 20:47 Uhr
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Klar das schon. Den brauchst du als Privat Anleger nicht. Solange Du die Aktie hast kannst Du keine Verluste absetzen. Erst wenn Du verkauft hast. Außer Du machst das profisonel.

Ich fürchte, Du hast ihm jetzt nicht wirklich elementarneues erzählt … 😉
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