Der vergessene Kupferriese
Wie die 4,6-Milliarden-Pfund-Entdeckung dieses Unternehmens die KI-Revolution retten könnte!!
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JAXX WKN: A2LQ00 ISIN: DE000A2LQ009 Kürzel: XMY Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

Kommentare 123
D
Demokrator, 18.05.2020 9:06 Uhr
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§ 47 Widerruf der Zulassung von Amts wegen (1) Die Geschäftsführung kann die Zulassung von Wertpapieren zum regulierten Markt (General Standard) außer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes widerrufen, wenn ein ordnungsgemäßer Börsenhandel auf Dauer nicht mehr gewährleistet ist und die Geschäftsführung den Handel im regulierten Markt eingestellt hat oder der Emittent seine Pflichten aus der Zulassung auch nach einer angemessenen Frist nicht erfüllt. https://www.xetra.com/resource/blob/35136/33f1ff51070a693fcb4278cc4b2421d9/data/2020-04-01-Boersenordnung-fuer-die-frankfurter-wertpapierboerse.pdf
D
Demokrator, 16.05.2020 21:29 Uhr
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Folgt nun das Delisting der Aktie ? https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2020-05/49674626-mybet-holding-se-widerruf-der-zulassung-general-standard-029.htm
D
Demokrator, 18.08.2019 9:59 Uhr
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Ich selbst gehe davon aus, dass nach einer Reduzierung der Handelsplätze irgendwann im laufenden Insolvenzverfahren das Delisting der Aktien, ggfls. zuvor über ein Downlisting, erfolgt. Aus Kostengründen. Alternativ kann der Insolvenzverwalter, falls ohne Zwang nach §60 Insolvenzordnung, das Delisting von Amts wegen nach Beendigung des Insolvenzverfahrens und Löschung der SE gerichtlich betreiben lassen.
D
Demokrator, 18.08.2019 9:54 Uhr
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Hier bei mybet Holding SE wären Aktienbestände demnach bereits ab 211.200 Aktien dem Emittenten und der Börsenaufsicht zu melden sowie vom Emittenten zu veröffentlichen. Die §§ 34 bis 39 WpHG machen überdies die unterschiedlichen Spielarten von Zurechnungen von Stimmrechten gegenüber früher zunichte. Professionelle Börsenteilnehmer sind hier im Thema.
D
Demokrator, 18.08.2019 9:51 Uhr
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Das in bestimmten Börsenforen seitens anonymer Forenuser / Trader immer wieder gerne genutzte aber NICHT belegte/belegbare "es sammle jemand", "es deckt sich jemand ein" oder "da kommt etwas" wird dank der neuen Börsenmarktregeln der letzten Jahre z.B. auch durch die Stimmrechtsmeldungen im regulierten Markt ab 3% gem. §33/§40 WpHG unterminiert.
E
Elohim, 10.08.2019 0:35 Uhr
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auch
E
Elohim, 10.08.2019 0:35 Uhr
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Sehe ich im Grossen und Ganzen sich so.
D
Demokrator, 09.08.2019 12:43 Uhr
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Ich rate dazu, sich als Trader genau zu informieren. Ich habe mich über einen Anwalt informiert. Zu bedenken gebe ich, dass auch der Versuch einer Marktmanipulation bereits eine Ordnungswidrigkeit darstellen kann. Ein netter Herr von der Bafin hat mir erklärt, dass es marktweit hier in D noch eine Anzahl laufender Überprüfungen wegen irreführender Veröffentlichungen und zweifelhafter Orderanträge natürlicher Personen gäbe...ich brauche das nicht. Verdiene auch ohne Tricks und Beeinflussung mein Geld. Naja, aber darum gehts hier thematisch nicht. Die Mybet SE dürfte irgendwann von der bildfläche verschwinden...
E
Elohim, 09.08.2019 0:12 Uhr
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Danke für den Link! Ich verfolge ihn bzw. Sanktionen der Bafin ab undxan, habe aber bisher primär solche gegen Unternehmen (die quantitativ klar dominieren) gelesen. Gegen Private fand ich auf die Schnelle keine solche wegen Marktmanipulation in Medien oder Internet, obwohl auch das nach der zitierten Verordnung klar verboten ist. Man beachte, dass es sich um Vorsatzdelikte handelt und überdies nur Falschinformationen (zusammengefasst: Lügen) sanktionierbar wären (zu Recht). Worin diecsanktionierten marktmanipulativen Handlungen der Privaten bestanden, ist den Entscheiden leider nicht zu entnehmen; die Verordnung klassifiziert aber klar zwischen medialer und "anderer" Manipulation.
E
Elohim, 09.08.2019 0:06 Uhr
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Bank
E
Elohim, 09.08.2019 0:06 Uhr
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Als Wertpaperhändler, als Fonds als Bsnk, als Broker...
E
Elohim, 08.08.2019 23:34 Uhr
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Einem Privaten ist eine angebliche "schwarze Liste" doch schnuppe, er hat ja keine Konzession zu verlieren. Hast Du ein reales Beispiel für einen solchen Bafin-Brief an Private? Mir kommt es etwas unglaubwürdig vor. Die Bafin ist doch keine Moralinstanz. Der guten Form halber: Ich lehne Marktmanipulation, auch durch Private, klar ab (siehst Du, wenn Du meine Posts verfolgst).
D
Demokrator, 06.08.2019 8:39 Uhr
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Die Bafin massregelt inzwischen auch natürliche Personen: https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/BoersenMaerkte/Massnahmen/massnahmen_sanktionen_node.html
D
Demokrator, 06.08.2019 8:37 Uhr
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Es kommt meist nicht zum Verfahren, da der "blaue Brief der Bafin" mit Informationen zu den Folgen einer Ordnungswidrigkeit bereits ausreicht, um einen ertappten Trader ins Gewissen zu reden. Die Profis halten sich eh zurück, die sind informiert. Muss jeder selbst entscheiden, ob er auf die schwarze Liste will oder lieber nicht. Ich erinnere an die Steuersünder -CD... ;-)
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