LUFTHANSA WKN: 823212 ISIN: DE0008232125 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

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Kommentare 72.387
C
Colombo, 17.12.2021 12:25 Uhr
0
Gerichtsurteil: Boarding-Time heißt Boarding-Time 17.12.2021 - 11:33 | Quelle: dpa-AFX facebook twitter MÜNCHEN (dpa-AFX) - Wer am Flughafen zu spät zum Gate kommt, hat keinen Anspruch mehr auf den Flug - auch wenn das Flugzeug noch da steht und verspätet abhebt. Das hat das Amtsgericht München in einem am Freitag veröffentlichten Urteil entschieden. Es wies die Klage einer Urlauberin gegen einen Münchner Reiseveranstalter ab. Die Frau und ihr Lebensgefährte hatten im März 2019 vom Frankfurter Flughafen aus zu einer Pauschalreise nach Ägypten aufbrechen wollen. Allerdings wurde ihnen der Einstieg in das Flugzeug am Gate mit der Begründung verweigert, das Boarding sei bereits beendet. Auf den Flugtickets waren die Boarding-Time nach Gerichtsangaben mit 16.55 Uhr und die Abflugzeit mit 17.25 Uhr angegeben. Tatsächlich verließ das Flugzeug das Gate erst um 17.39 Uhr - weil das Gepäck der Reisenden ausgeladen werden musste, das sich schon im Flugzeug befand. Die Klägerin buchte daraufhin einen neuen Flug - und forderte die Kosten dafür vom Reiseunternehmen zurück. Sie meint, die Fluggesellschaft hätte sie am Gate nicht zurückweisen dürfen. Durfte sie aber, entschied die Richterin (Az. 275 C 17530/19). Die Reisenden waren nach Gerichtsauffassung um 17.14 Uhr und damit weniger als 12 Minuten vor dem planmäßigen Abflug am Gate erschienen. "Eine Ankunft 18 Minuten nach angegebener Boarding-Time" sei "nicht mehr rechtzeitig". "Die Reisenden wussten, das Boarding-Time um 16.55 Uhr war, eine Mindestboarding Time ist dabei nicht geschuldet", urteilte die Richterin. "Es steht der jeweiligen Airline frei, den Schluss des Boardings entsprechend ihren Abläufen und den noch zu tätigenden Vorbereitungsmaßnahmen selbst zu bestimmen." Darum müsse ein Zusteigen bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Flugzeug das Gate verlässt, nicht gewährleistet sein. "Dass es in Ausnahmefällen auch nach Schließung der Flugzeugtüren noch zur Aufnahme von Fluggästen kommt, steht dem nicht entgegen", hieß es in dem rechtskräftigen Urteil. Da bestätige die Ausnahme die Regel: "Würde ein genereller Anspruch bestehen, wäre eine erhebliche Störung des Flugverkehrs zu erwarten."/bsj/DP/eas
Firefly74
Firefly74, 17.12.2021 12:10 Uhr
2
Wenn sich das bestätigt Newc könnte sich damit Corona deutlich abschwächen. Ich habe erst letztens einen interessanten Artikel gelesen, das Viren sich in der Regel so verändern das sie dem Wirt (Mensch) weniger schädigen.
U
Urbangarden, 17.12.2021 11:57 Uhr
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Mega News!
N
Newc, 17.12.2021 11:54 Uhr
2
Und es kamen Nachrichten aus Südafrika, dass die Zahl der Krankhauseinweisung trotz steigender Zahlen rückläufig seien. Sie liegen bei Omikron im Vergleich zur DeltaVariante gerade Mal bei 1,7 Prozent statt wie bei Delta 19%
Angelo44
Angelo44, 17.12.2021 11:43 Uhr
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5,90 ist ne Hausnummer 🤓👍
C
Colombo, 17.12.2021 11:33 Uhr
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Iss wohl nix mit 5,40 und Co ...... 🤣
C
Colombo, 17.12.2021 11:32 Uhr
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Allen Unkenrufen zum Trotze 😎 ...... unser Kranich schlägt sich wacker👍
M
Marcel1992, 17.12.2021 11:20 Uhr
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Endlich mal ne richtig gute Nachricht
Angelo44
Angelo44, 17.12.2021 11:07 Uhr
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Gute Meldung NewC, hätte ich mir auch nicht vorstellen können.
N
Newc, 17.12.2021 9:14 Uhr
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News: Omikron soll zu keinen Einschränkungen im Binnen- und Reiseverkehr führen
Isch
Isch, 16.12.2021 19:25 Uhr
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Ärger um Fluggastrechte. Lufthansa wehrt sich gegen Ampel-Pläne. https://www.n-tv.de/wirtschaft/Lufthansa-wehrt-sich-gegen-Ampel-Plaene-article23004693.html
o
o2kuh, 16.12.2021 17:59 Uhr
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5.73€
wallstreetstory
wallstreetstory, 16.12.2021 15:06 Uhr
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@eichof solange er es eas 4.mal nicht antestet.. meistens bricht der Boden beim 4.Test
Firefly74
Firefly74, 16.12.2021 12:46 Uhr
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Heute ist ja VizeFreitag 🥳🥳
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