MARINE HARVEST WKN: 924848 ISIN: NO0003054108 Kürzel: MOWIAD Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

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5. September 2026, 12:58 Uhr, Lang & Schwarz
Kommentare 8.906
R
Redyoshi, 11.09.2017 6:48 Uhr
0
Ist es denn nicht auch eine doppelte Dividende wenn ich die ausbezahlt bekomme und zusätzlich der EK sinkt?
H
HubbaBubba5c5f63088a58d, 10.09.2017 23:07 Uhr
0
Eben nicht super, da es eine doppelte Besteuerung wäre. Die Divi ist schon versteuert, wenn der Ek trotzdem gesenkt wurde, fällt beim Verkauf ein höherer zu versteuernder Gewinn an.
T
Tutnichkud, 10.09.2017 19:48 Uhr
0
Hä warum.regst dubdich auf? Ist doch super..
B
Billyboy1, 08.09.2017 23:19 Uhr
0
Bin auch bei OnVista, Verfahren wie letztes QT. Div mit Steuer und Senkung des EK. Habe dort angerufen und gesagt, dass ich wie letztes QT kein Einzelfall bin. Es wird mal wieder in die Fachabteilung übergeben....
T
Tutnichkud, 08.09.2017 23:17 Uhr
0
Kapitalherabsetzung 10 euro erhalten.
I
InDarkness, 08.09.2017 18:26 Uhr
0
Die schlagen noch im Steuerhandbuch nach, ob der EK gesenkt werden, oder die Dividendenversteuert werden muss, oder beides! ;-)
I
InDarkness, 08.09.2017 18:01 Uhr
0
Und alle drei Monate wieder die gleiche Diskussion. ;-)
S
Stillthere, 08.09.2017 17:56 Uhr
0
Man diese nervige Überarbeitung der App
W
Wartender, 08.09.2017 17:54 Uhr
0
Abgeltungssteuer.
B
Badener, 08.09.2017 17:20 Uhr
0
Nochmal etwas nachgekauft. Super Dividende. Nur deutsche Quellensteuer angefallen. Schönes Wochenende allen.
C
Coe1, 08.09.2017 14:03 Uhr
0
glo, Nein, keine Quellensteuer
W
Wartender, 08.09.2017 13:49 Uhr
0
Sollen wir nicht einfach unseren ganzen Chat abspeichern und in drei Monaten posten. So sparen wir einiges an Zeit xD
Dios
Dios, 08.09.2017 13:14 Uhr
0
das thema hatten wir hier schon oft ;-) bei dividenden ist die Vorgehensweise klar, bei kapitalrückführungen nicht. so oder so, doppel besteuerung geht gar nicht. ich will nur meinen ek wieder gesenkt haben und die steuerfreie div. wie zuvor auch. dann ist alles wieder gut
I
InFi, 08.09.2017 13:14 Uhr
0
keine quellensteuer sondern nur die deutsche
I
InFi, 08.09.2017 13:03 Uhr
0
schaut euch das mal an. vielleicht versteht man das problem dann. https://www.biallo.de/recht-steuern/news/fuellhorn-mit-steuertuecken/ ich sehe darin aber irgendwie einen verstoß gegen die kapitalverkehrsfreiheit im sinne des eu rechtes.
glo
glo, 08.09.2017 12:59 Uhr
0
aber keine quellensteuer?
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