MUTARES WKN: A2NB65 ISIN: DE000A2NB650 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

26,28 EUR
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20:24:01 Uhr, L&S Exchange
Kommentare 20.044
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OlliK96H, 01.08.2025 15:58 Uhr
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Schade, dass Ferien-Sommerzeit ist. Jetzt ein fulminanter Exit als Antwort und alle die Short sind und von Kursen unter 20 EUR träumen, würden gegrillt 🙏 Ernsthaft, was soll die Sonderprüfung bringen? Die BaFin braucht auch ne Daseinsberechtigung und die Antwort von Mutares war schnell, clever formuliert und nimmt der BaFin ein Stück weit den Wind aus den Segeln. Ob aktuell Chance oder Risiko? Wir sprechen uns im Novemver, ich schmeiß den Grill unterm Sonnenschirm im Regen an. Einer muss es ja machen, happy Weekend 😉✌️🍀🍻
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Cheeseburger, 01.08.2025 16:27 Uhr
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Wie lange wird es dauern, bis das Ergebnis der BaFin da ist? Wer kennt sich hier aus? Bleibe positiv und habe heute auch aufgestockt! Die Aussichten bleiben top!
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Trader_with_passion, 01.08.2025 16:27 Uhr
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Fakt ist, dass es jedes Jahr Ausschüttungen der Beteiligungen an die Holding gibt. Die Haftung hängt von der Gesellschaftsstruktur ab, nicht von der Tatsache, ob ausgeschüttet wird oder nicht.

Ok. Überrascht mich jetzt etwas. Ich habe keine Quelle, die das bestätigt oder widerlegt.
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Trader_with_passion, 01.08.2025 16:32 Uhr
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ChatGPT sagt: Ja, in Deutschland dürfen Beteiligungsgesellschaften (Tochtergesellschaften) Gewinne an eine Muttergesellschaft wie die Mutares AG (eine börsennotierte Holdinggesellschaft) abführen, allerdings nur unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen. Das betrifft insbesondere das sogenannte Gewinnabführungsverhältnis nach dem § 291 AktG (Aktiengesetz). Hier sind die zentralen Bedingungen: --- ✅ Wann dürfen Beteiligungen ihre Gewinne an Mutares abführen? 1. Bestehender Gewinnabführungsvertrag Es muss ein Gewinnabführungsvertrag (Gewinnabführungs- und ggf. Verlustübernahmevertrag) zwischen der Mutares AG (als Organträger) und der Tochtergesellschaft (als Organgesellschaft) geschlossen werden. Der Vertrag muss von der Hauptversammlung der Tochtergesellschaft mit mindestens 75 % Zustimmung genehmigt werden (§ 293 AktG). 2. Eintragung ins Handelsregister Der Gewinnabführungsvertrag muss ins Handelsregister der Tochtergesellschaft eingetragen werden. Erst dann entfaltet er rechtliche Wirkung. 3. Mindestlaufzeit von fünf Jahren Der Vertrag muss mindestens fünf Jahre bestehen bleiben (§ 302 Abs. 1 AktG), außer es bestehen wichtige Gründe für eine vorzeitige Kündigung. 4. Verlustübernahmeverpflichtung Die Mutares AG verpflichtet sich im Gegenzug, Verluste der Tochtergesellschaft auszugleichen (§ 302 AktG). Ohne diese Verlustübernahme ist die steuerliche Anerkennung des Vertrags nicht möglich. --- ❌ Wann dürfen Gewinne nicht abgeführt werden? Kein Gewinnabführungsvertrag vorhanden oder nicht im Handelsregister eingetragen. Der Vertrag wurde nicht ordnungsgemäß genehmigt (z. B. keine 75 %-Mehrheit). Die Tochtergesellschaft ist keine Kapitalgesellschaft (z. B. eine GbR oder OHG). Die steuerlichen oder rechtlichen Voraussetzungen einer Organschaft sind nicht erfüllt (z. B. wirtschaftliche Eingliederung, tatsächliche Durchführung des Vertrags). Die Mutares AG ist nicht wirtschaftlich beteiligt genug, um eine tatsächliche Einflussnahme zu ermöglichen. --- 📌 Hinweis zur steuerlichen Organschaft Zusätzlich zum Zivilrecht ist für eine steuerneutrale Gewinnabführung auch eine körperschaftsteuerliche Organschaft nötig (nach § 14 KStG). Diese setzt u. a. voraus: Die Muttergesellschaft muss mehrheitlich an der Tochter beteiligt sein (mehr als 50 % der Stimmrechte). Die Organschaft muss für mindestens fünf Jahre ununterbrochen bestehen. Der Gewinnabführungsvertrag muss tatsächlich durchgeführt werden. --- Fazit 👉 Damit eine Beteiligung Gewinne an die Mutares AG abführen darf, muss ein rechtlich gültiger und steuerlich anerkannter Gewinnabführungsvertrag bestehen. 👉 Ohne diesen Vertrag darf keine direkte Gewinnabführung erfolgen – Gewinne müssten dann durch Dividenden nach Gesellschafterbeschluss ausgeschüttet werden (was aber keine Pflicht ist und steuerlich anders behandelt wird). --- Wenn du willst, kann ich dir auch ein konkretes Beispiel anhand einer Mutares-Beteiligung zeigen oder erklären, wie das im Jahresabschluss dargestellt wird.
F
Frank0411, 01.08.2025 16:47 Uhr
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ChatGPT sagt: Ja, in Deutschland dürfen Beteiligungsgesellschaften (Tochtergesellschaften) Gewinne an eine Muttergesellschaft wie die Mutares AG (eine börsennotierte Holdinggesellschaft) abführen, allerdings nur unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen. Das betrifft insbesondere das sogenannte Gewinnabführungsverhältnis nach dem § 291 AktG (Aktiengesetz). Hier sind die zentralen Bedingungen: --- ✅ Wann dürfen Beteiligungen ihre Gewinne an Mutares abführen? 1. Bestehender Gewinnabführungsvertrag Es muss ein Gewinnabführungsvertrag (Gewinnabführungs- und ggf. Verlustübernahmevertrag) zwischen der Mutares AG (als Organträger) und der Tochtergesellschaft (als Organgesellschaft) geschlossen werden. Der Vertrag muss von der Hauptversammlung der Tochtergesellschaft mit mindestens 75 % Zustimmung genehmigt werden (§ 293 AktG). 2. Eintragung ins Handelsregister Der Gewinnabführungsvertrag muss ins Handelsregister der Tochtergesellschaft eingetragen werden. Erst dann entfaltet er rechtliche Wirkung. 3. Mindestlaufzeit von fünf Jahren Der Vertrag muss mindestens fünf Jahre bestehen bleiben (§ 302 Abs. 1 AktG), außer es bestehen wichtige Gründe für eine vorzeitige Kündigung. 4. Verlustübernahmeverpflichtung Die Mutares AG verpflichtet sich im Gegenzug, Verluste der Tochtergesellschaft auszugleichen (§ 302 AktG). Ohne diese Verlustübernahme ist die steuerliche Anerkennung des Vertrags nicht möglich. --- ❌ Wann dürfen Gewinne nicht abgeführt werden? Kein Gewinnabführungsvertrag vorhanden oder nicht im Handelsregister eingetragen. Der Vertrag wurde nicht ordnungsgemäß genehmigt (z. B. keine 75 %-Mehrheit). Die Tochtergesellschaft ist keine Kapitalgesellschaft (z. B. eine GbR oder OHG). Die steuerlichen oder rechtlichen Voraussetzungen einer Organschaft sind nicht erfüllt (z. B. wirtschaftliche Eingliederung, tatsächliche Durchführung des Vertrags). Die Mutares AG ist nicht wirtschaftlich beteiligt genug, um eine tatsächliche Einflussnahme zu ermöglichen. --- 📌 Hinweis zur steuerlichen Organschaft Zusätzlich zum Zivilrecht ist für eine steuerneutrale Gewinnabführung auch eine körperschaftsteuerliche Organschaft nötig (nach § 14 KStG). Diese setzt u. a. voraus: Die Muttergesellschaft muss mehrheitlich an der Tochter beteiligt sein (mehr als 50 % der Stimmrechte). Die Organschaft muss für mindestens fünf Jahre ununterbrochen bestehen. Der Gewinnabführungsvertrag muss tatsächlich durchgeführt werden. --- Fazit 👉 Damit eine Beteiligung Gewinne an die Mutares AG abführen darf, muss ein rechtlich gültiger und steuerlich anerkannter Gewinnabführungsvertrag bestehen. 👉 Ohne diesen Vertrag darf keine direkte Gewinnabführung erfolgen – Gewinne müssten dann durch Dividenden nach Gesellschafterbeschluss ausgeschüttet werden (was aber keine Pflicht ist und steuerlich anders behandelt wird). --- Wenn du willst, kann ich dir auch ein konkretes Beispiel anhand einer Mutares-Beteiligung zeigen oder erklären, wie das im Jahresabschluss dargestellt wird.

Das Fazit liefert doch eine perfekte Zusammenfassung der beiden in der Praxis am häufigsten auftretenden Formen: a) Ergebnisabführungsvertrag und b) Ausschüttung von Dividenden Mutares nutzt (logischerweise) die Variante b). Mit der Haftung hat die ganze Thematik aber nichts zu tun - das ist davon völlig unabhängig.
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Frank0411, 01.08.2025 15:55 Uhr
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Sobald es einen Gewinnabführungsvereinbarung gibt, muss Mutares ggf. bei Problemen für ihre Beteiligung haften. Das kann fürchterlich nach los gehen.

Fakt ist, dass es jedes Jahr Ausschüttungen der Beteiligungen an die Holding gibt. Die Haftung hängt von der Gesellschaftsstruktur ab, nicht von der Tatsache, ob ausgeschüttet wird oder nicht.
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Trader_with_passion, 01.08.2025 15:35 Uhr
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Wieso darf der Gewinn von sanierten Beteiligungen nicht an Mutares abgeführt werden? Das passiert regelmäßig in Form von Ausschüttungen an die Holding.

Sobald es einen Gewinnabführungsvereinbarung gibt, muss Mutares ggf. bei Problemen für ihre Beteiligung haften. Das kann fürchterlich nach los gehen.
Raketenstation
Raketenstation, 01.08.2025 15:26 Uhr
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Alle paar Monate die selbe scheiße ich hab einfach ein Händchen Problemaktien zu finden, wollte nach Divi verkaufen um mit der scheiße nichts mehr zu tun zu haben. Rendite hin oder her es nervt einfach, jede paar Monate was anderes.
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Frank0411, 01.08.2025 15:16 Uhr
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Liebe Leute 🙋‍♂️ ich will hier keine Panik machen, aber das sind die gleichen Nachrichten, wie damals bei Wirecard. Deh Verkauf von Steyr Motors hatte ich schon nicht verstanden. Also, bitte vorsichtig sein. Ggfls scheint das heute ein guter Einstiegskurs zum Nachkaufen zu sein. Ggfls auch nicht. Ich bin raus….🤷‍♂️

Inwiefern hast Du den Teilverkauf von Steyr nicht verstanden? Aktuell wären die veräußerten Anteile deutlich weniger wert ... Dazu war offensichtlich in der Holding etwas Liquidität nötig.
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Frank0411, 01.08.2025 15:12 Uhr
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Alleine diese notwendige Konstruktion, dass Mutares ein Unternehmen aufkauft, es mit eigene Beratern saniert. Für diese Berater nimmt Mutares Geld, kann dieses aber nicht sofort kassieren, weil das gekaufte Unternehmen noch zusätzliche Schulden hat. Wenn das sanierte und gekaufte Unternehmen dann saniert ist, darf der Gewinn nicht an Mutares abgeführt werden, da sonst sonst Mutares voll haftet. Zur Zeit wird yMutares die sanierten Unternehmen nur schwer los, daher eben Börsengänge, das war bei Steyr super erfolgreich. Neue Akquisitionen sind dagegen zahlreich und spottbillig. Also ein sehr komplexes Geschäft. Das ganze passiert international und läuft etwas nich gut, Fehler passieren, und schon hat man so einen blutsaugenden Leerverkäufer am Hals. Oder jetzt prüft halt die BaFin. Was sollst? Ich traue dem Management.

Wieso darf der Gewinn von sanierten Beteiligungen nicht an Mutares abgeführt werden? Das passiert regelmäßig in Form von Ausschüttungen an die Holding.
pankman
pankman, 01.08.2025 14:42 Uhr
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Müssen wir persönlich werden. Fakten ist die Mehrzahl und du hast von Fakten gesprochen 😁 schon fragwürdig, wenn man nicht mal einen Sachverhalt wiedergeben kann 🤣🤣🤣 Fakten? Lustig 😁

Du bist mit jedem Kommentar persönlich. Und sorry, ich musste das so deutlich fragen, weil man bei dir immer das Gefühl hat, man schreibt in einer dir unbekannten Sprache. Drehst alles rum, wie es dir passt und am Ende copy/Paste mit den üblichen drei Lach-Emojis. Und wenn du das Erbsenzählen anfangen willst, ok: Fakt 1: BaFin kündigt Sonderprüfung an. Fakt 2: Kurs knickt darauf um zeitweise 20% ein. Fakt 3: Niemand kennt das Ergebnis und die Folgen der Prüfung Drei ist eine Mehrzahl, denke ich.
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Matze1245, 01.08.2025 14:29 Uhr
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Na,das ist mal ein Sommerloch, fehlt noch der Kaiman im Baggersee.....

Ist doch auch vom Tagesgeschäft oder gab es im Juli News aus dem Tagesgeschäft bei Mutares. Vielleicht mal verstehen 🤣🤣🤣 könnte helfen 😁
M
Matze1245, 01.08.2025 14:28 Uhr
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Fakt ist, dass die BaFin eine Sonderprüfung vornimmt! Bestreitest du das? Was bei der Prüfung raus kommt, das weißt aktuell weder du noch ich. Bist du wirklich so beschränkt? Unglaublich.

Müssen wir persönlich werden. Fakten ist die Mehrzahl und du hast von Fakten gesprochen 😁 schon fragwürdig, wenn man nicht mal einen Sachverhalt wiedergeben kann 🤣🤣🤣 Fakten? Lustig 😁
pankman
pankman, 01.08.2025 14:14 Uhr
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Ach ja, das Sommerloch, da war ja was 🤪
L
Labertasche, 01.08.2025 14:13 Uhr
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Na,das ist mal ein Sommerloch, fehlt noch der Kaiman im Baggersee.....
pankman
pankman, 01.08.2025 14:10 Uhr
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Fakten? Es gibt keine Fakten! Es gibt eine Untersuchung, die Dinge untersucht, die für das Geschäft und für die Entwicklung von Mutares völlig unerheblich sind. Fakten 🤣🤣🤣 lustig...vielleicht den Sachverhalt verstehen und dann schreiben, würde helfen 🙂

Fakt ist, dass die BaFin eine Sonderprüfung vornimmt! Bestreitest du das? Was bei der Prüfung raus kommt, das weißt aktuell weder du noch ich. Bist du wirklich so beschränkt? Unglaublich.
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