News - InnoCan Pharma Aktie Forum: Community User: Support
Für mich klingt das auch nach einer neuen Möhre vorm Gesicht der Anleger. Noch zwei Handelstage bis zum Ablauf der Deadline Antragstellung FDA. Da schreibt man entweder es geht alles klar, oder es gibt eine Verzögerung, nennt die Gründe oder schreibt gar nix, wartet bis Donnerstag mit der Vollzugsmeldung. Zu diesem Zeitpunkt erwarte ich keine neuen " Meilensteine ", sondern die Ok - Meldung der fristgerechten Einreichung an Hand der eignen Terminsetzung. Wie lange ist es her, als man als Meilenstein diese Expertengruppe für die Antragstellung bildete...?! Und diese Experten melden jetzt kurz vor Ablauf des Termins erstmal einen weiteren " Meilenstein " ? Ich versteh auch nicht, wieso nichts zur veterinärmedizinischen Anwendung aktuell durch Fr. Bincovich kommuniziert wird.
Also, die genauen Vertragsdetails kennen nur die Beteiligten. Ich bin auch nicht aus der Pharmabranche. Meine Gedanken sind nur eine Transformation aus meinen persönlichen Kenntnissen über LOIs, Partnerschaften einer gänzlich anderen Branche, dem im www recherchierten aus der Pharmabranche und persönliche Gedankengänge eben. Für mich stellt sich das demnach so dar: Exklusives Recht auf Vermarktung - soweit man entsprechende Zahlungen leistet. Entsprechend wird auch vereinbart sein - deshalb ja Meilensteinzahlungen - dass die Uni irgendwann, wenn es wirklich was "Erforschtes" gibt, was einen relevanten Nutzen / Zweck hat, der vermarktbar wäre, dass man auch quasi sich nicht der FDA-Antragstellung verweigern kann. Aber die Uni forscht und stellt quasi die "inhaltliche Prüfung und Qualität" sicher. Die müssen sagen, wann etwas soweit gediehen ist, bis man die FDA-Genehmigung beantragen kann. Und da sie der offizielle Rechteinhaber sind (unabhängig davon, dass IC vertraglich die exklusive Lizenz hält), so muss doch der Rechteinhaber sämtliche behördliche Gänge stellen - und für mich liest sich das so, als braucht es seitens IC entsprechend von der uni eine Freigabe, dies für die Uni zu erledigen (so, wie man selbst Anwälte oder Steuerberater quasi per Vollmacht für bestimmte Rechtshandlungen beauftragen muss).
Moment, Moment - es stand in den MDA-Berichten immer wieder drin, dass zu bestimmten Zeiten nach erfolgten Meilensteinen Vertragsanpassungen /-erweiterungen folgen, weil eben nicht alles definiert ist bzw. erst wird, wenn es soweit ist, was konkrete Höhe an Zahlungen etc betrifft (letzter Teil gedanklich meinerseits ergänzt - im MDA stand ab und an nur, dass es eben nach Fortschritt neue Vereinbarungen/Nachträge braucht). Ist doch auch logisch: Am Anfang steht ja noch nicht klar fest, was für ein Marktpotenzial und Nutzen während der Forschung sich zeigen wird, da sichert man sich die Lizenz bzw. das Exklusivrecht - aber die genauen Lizenzgebühren bspw. werden erst später verhandelt. Und logischerweise muss die Uni sagen, ab wann es so weit ist, dass man diese und jene Genehmigungsschritte gehen kann.
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