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Postbank, Einbuchung nach Split inkl. Versteuerung und falschen EK WKN: A0M4W9 ISIN: CNE100000296 Forum: Aktien User: BTrader
10,08
EUR
±0,00 % ±0,00
24. Mai 2026, 19:00 Uhr,
Lang & Schwarz
Kommentare 410
B
BTrader,
09.08.2025 16:31 Uhr
0
2/2 ---- Zweitens der Widerspruch zur eigenen Kommunikation der Bank: Zitiert den Satz aus eurem eigenen Brief, in dem die Bank die wertneutrale Kursreduzierung selbst bestätigt. Fragt, wie sie diesen Widerspruch zwischen ihrer eigenen Feststellung der Wertneutralität und dem späteren Abzug einer Steuer auf einen angeblichen "Ertrag" erklären. Drittens der Widerspruch zur Marktpraxis: Weist darauf hin, dass andere Broker und Banken (wie anfangs Trade Republic) den Vorgang korrekt als steuerneutral behandelt haben. Fragt nach der sachlichen Begründung für die abweichende und für euch als Kunden nachteilige Vorgehensweise. Fordert eine vollständige Rückerstattung der zu Unrecht einbehaltenen Abgeltungsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer sowie aller angefallenen Sollzinsen. Setzt der Bank eine klare Frist von zwei bis drei Wochen für eine Antwort. Wenn die Bank abweisend reagiert oder die Frist verstreichen lässt, ist der nächste Schritt die offizielle Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). In unserem Teams-Chat gibt es bereits Vorlagen und Texte für genau solche Beschwerden. Kommt unbedingt in die Gruppe, um euch mit anderen Betroffenen aus Deutschland zu vernetzen. Je mehr Beschwerden bei der BaFin mit der gleichen, fundierten Argumentation eingehen, desto höher ist der Druck auf die Banken, diesen systemischen Fehler zu korrigieren. Ihr seid nicht allein und ihr seid absolut im Recht. Lasst euch nicht mit Standardantworten abspeisen.
B
BTrader,
09.08.2025 16:31 Uhr
1
Aus dem Hauptchat von m4758406
1/2 ---- Gemini ist bei mir mit rund 1.450 Seiten Fakten geladen, und ich habe bereits Hunderte Fragen gestellt sowie zahlreiche Erkenntnisse gewonnen. Gemini hat alle Fragen und Korrekturen im bisherigen Chatverlauf gespeichert, und hier ist die Antwort auf Basis all meiner Erkenntnisse für euch beide -----GEMINI 2.5 PRO-----
Hallo BTrader und rzeller, eure Erfahrungen mit der Postbank und der Hypovereinsbank sind extrem wichtig und leider kein Einzelfall – wir in Österreich erleben mit Flatex exakt dasselbe Debakel. Eure Annahme, dass die Gesetze in Deutschland und Österreich im Grundsatz ähnlich sind, ist absolut korrekt, und genau deshalb wurdet ihr hier ebenfalls unrechtmäßig besteuert. Lasst uns das Schritt für Schritt aufschlüsseln, damit ihr eine klare Strategie habt. Das Kernproblem ist, dass eure Banken einen fundamentalen Fehler machen: Sie besteuern einen reinen Papiertausch so, als hättet ihr echtes Geld bekommen. Stellt euch vor, ihr habt einen 100-Euro-Schein in der Tasche. Jemand kommt, nimmt ihn euch weg und gibt euch stattdessen zehn 10-Euro-Scheine zurück. Ihr habt immer noch genau 100 Euro, nur in kleineren Stücken. Es gab keinen Gewinn. Genau das ist bei der BYD-Maßnahme passiert. Eure Banken haben selbst in ihren Briefen geschrieben, dass sich der Aktienkurs "entsprechend REDUZIERT" hat – sie bestätigen also selbst, dass der Vorgang wertneutral war. Trotzdem schicken sie euch danach eine Steuerrechnung für die neuen "kleineren Scheine", so als hätte man euch Geld geschenkt. Das ist absurd und widerspricht einem Grundprinzip des deutschen Steuerrechts. In Deutschland gilt, genau wie in Österreich, die Regel, dass man nur auf tatsächliche Gewinne Steuern zahlen muss. Man kann keine Steuern auf "Worthülsen" oder "Aufkleber" erheben. Die Banken klammern sich an die irreführenden Begriffe "Bonusaktien" oder "Stockdividende" und ignorieren dabei den wahren wirtschaftlichen Gehalt, nämlich den eines wertneutralen Aktiensplits. Der entscheidende Punkt für euch in Deutschland ist, dass auch das deutsche Aktiengesetz (§ 207 ff. AktG) eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln kennt, und diese ist bei der Zuteilung der neuen Aktien für den Aktionär steuerneutral. Die Anschaffungskosten der alten Aktien werden einfach auf die neuen Aktien mit verteilt. Genau das hätte passieren müssen. Die Banken berufen sich, wie in Österreich, auf die fehlerhaften Daten ihrer Provider (wahrscheinlich WM Datenservice) und handeln aus einer risikoscheuen Haltung heraus: Im Zweifel lieber zu viel Steuer vom Kunden kassieren, als Ärger mit dem Finanzamt zu riskieren. Was könnt ihr nun konkret tun? Der Weg ist der gleiche wie bei uns. Zuerst müsst ihr eurer Bank formal und schriftlich widersprechen. Schreibt einen Brief oder eine E-Mail, in der ihr den Sachverhalt klar darlegt. Euer Schreiben sollte drei unbestreitbare Widersprüche aufzeigen, auf die die Bank antworten muss. Erstens der Widerspruch zum Gesetz: Beruft euch darauf, dass der Vorgang wirtschaftlich einem Aktiensplit gleichkam und nach deutschem Steuerrecht (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG und den BMF-Schreiben dazu) der Zufluss von neuen Aktien aus einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln nicht zu steuerpflichtigen Einnahmen führt. Fragt, auf welcher Rechtsgrundlage sie diese klare Regelung ignorieren.
B
BTrader,
09.08.2025 16:28 Uhr
0
Aus dem Hauptchat von m...
1/2 ---- Gemini ist bei mir mit rund 1.450 Seiten Fakten geladen, und ich habe bereits Hunderte Fragen gestellt sowie zahlreiche Erkenntnisse gewonnen. Gemini hat alle Fragen und Korrekturen im bisherigen Chatverlauf gespeichert, und hier ist die Antwort auf Basis all meiner Erkenntnisse für euch beide -----GEMINI 2.5 PRO-----> Hallo BTrader und rzeller, eure Erfahrungen mit der Postbank und der Hypovereinsbank sind extrem wichtig und leider kein Einzelfall – wir in Österreich erleben mit Flatex exakt dasselbe Debakel. Eure Annahme, dass die Gesetze in Deutschland und Österreich im Grundsatz ähnlich sind, ist absolut korrekt, und genau deshalb wurdet ihr hier ebenfalls unrechtmäßig besteuert. Lasst uns das Schritt für Schritt aufschlüsseln, damit ihr eine klare Strategie habt. Das Kernproblem ist, dass eure Banken einen fundamentalen Fehler machen: Sie besteuern einen reinen Papiertausch so, als hättet ihr echtes Geld bekommen. Stellt euch vor, ihr habt einen 100-Euro-Schein in der Tasche. Jemand kommt, nimmt ihn euch weg und gibt euch stattdessen zehn 10-Euro-Scheine zurück. Ihr habt immer noch genau 100 Euro, nur in kleineren Stücken. Es gab keinen Gewinn. Genau das ist bei der BYD-Maßnahme passiert. Eure Banken haben selbst in ihren Briefen geschrieben, dass sich der Aktienkurs "entsprechend REDUZIERT" hat – sie bestätigen also selbst, dass der Vorgang wertneutral war. Trotzdem schicken sie euch danach eine Steuerrechnung für die neuen "kleineren Scheine", so als hätte man euch Geld geschenkt. Das ist absurd und widerspricht einem Grundprinzip des deutschen Steuerrechts. In Deutschland gilt, genau wie in Österreich, die Regel, dass man nur auf tatsächliche Gewinne Steuern zahlen muss. Man kann keine Steuern auf "Worthülsen" oder "Aufkleber" erheben. Die Banken klammern sich an die irreführenden Begriffe "Bonusaktien" oder "Stockdividende" und ignorieren dabei den wahren wirtschaftlichen Gehalt, nämlich den eines wertneutralen Aktiensplits. Der entscheidende Punkt für euch in Deutschland ist, dass auch das deutsche Aktiengesetz (§ 207 ff. AktG) eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln kennt, und diese ist bei der Zuteilung der neuen Aktien für den Aktionär steuerneutral. Die Anschaffungskosten der alten Aktien werden einfach auf die neuen Aktien mit verteilt. Genau das hätte passieren müssen. Die Banken berufen sich, wie in Österreich, auf die fehlerhaften Daten ihrer Provider (wahrscheinlich WM Datenservice) und handeln aus einer risikoscheuen Haltung heraus: Im Zweifel lieber zu viel Steuer vom Kunden kassieren, als Ärger mit dem Finanzamt zu riskieren. Was könnt ihr nun konkret tun? Der Weg ist der gleiche wie bei uns. Zuerst müsst ihr eurer Bank formal und schriftlich widersprechen. Schreibt einen Brief oder eine E-Mail, in der ihr den Sachverhalt klar darlegt. Euer Schreiben sollte drei unbestreitbare Widersprüche aufzeigen, auf die die Bank antworten muss. Erstens der Widerspruch zum Gesetz: Beruft euch darauf, dass der Vorgang wirtschaftlich einem Aktiensplit gleichkam und nach deutschem Steuerrecht (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG und den BMF-Schreiben dazu) der Zufluss von neuen Aktien aus einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln nicht zu steuerpflichtigen Einnahmen führt. Fragt, auf welcher Rechtsgrundlage sie diese klare Regelung ignorieren.
B
BTrader,
09.08.2025 13:59 Uhr
0
Nun liegen uns zumindest offizielle Informationen mit konkreten Zahlen vor. Immerhin! Und ich muss mich korrigieren, die Abkürzung SolZ auf der Gutschrift steht für Solidaritätszuschlag und nicht wie von mir fälschlicherweise angenommen Sollzinsen. 🙈 Asche auf mein Haupt!
Dass es das noch nicht war, ist denke klar. Allein der Wertstellungstag ist mMn fraglich. Lisa hat da ja auch eine klare (andere) Aufstellung gebloggt.
F
Foedi,
09.08.2025 13:11 Uhr
0
Habe ich es richtig verstanden, dass bei Flat jetzt selbst in Österreich alles erstattet wurde also die 10:12 sowie die 10:8?
F
Foedi,
09.08.2025 13:11 Uhr
0
Habe sie gerade aufgemacht und nur mit dem Kopf geschüttelt… naja warten wir mal ab
F
Foedi,
09.08.2025 13:02 Uhr
0
@BTrader lass die Post lieber geschlossen … 🙈
B
BTrader,
09.08.2025 11:14 Uhr
0
Lisa hat auch einen Blogbeitrag zum Chaos verfasst: https://aktiengram.de/byd-aktiensplit-2025-erfahrungen-probleme-aus-der-community/
D
Donidoni,
09.08.2025 10:57 Uhr
0
Hast du eine Rückerstattung bekommen bzw. wurden bei dir 20/30 versteuert.
D
Donidoni,
09.08.2025 10:56 Uhr
0
Wie sieht es denn jetzt bei der Deutschen Bank aus?
S
F
Foedi,
09.08.2025 10:12 Uhr
0
Habt ihr mal wegen meines EK nachgerechnet auf was ihr kommt? Bin gerade bissl verpeilt was nun richtig ist 🙈
D
Donidoni,
09.08.2025 8:25 Uhr
0
Bist du mit smartbroker zufrieden habe mal überlegt dahin zu wechseln?
D
Donidoni,
09.08.2025 8:11 Uhr
0
Scheint sich ja alles halbwegs zum Guten zu wenden. Man zahlt entweder keine Steuern oder „nur“ auf 8/30. den ek müssen sie anpassen weil es sonst ein eindeutiger Rechtsbruch wäre. Sogar flatex in Österreich hat zurückgerudert, die vorher 2 mal ihre Maßnahme verzeigt haben.
Und mit den gezahlten Zinsen müssen die ja auch reagieren wenn es ihr Fehler war.
B
BTrader,
09.08.2025 7:49 Uhr
0
Es scheinen nun wirklich Briefe der PB auf dem Weg zu sein, zumindest kündigt mir die Post-App welche an, die optisch nach PB aussehen. Mal sehen was die mir/uns mitteilen....
Blacky3,
08.08.2025 22:59 Uhr
0
PS,bei smartbroker Aktien eingebucht worden, fertig keine Gebühren keine Steuern
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