Postbank, Einbuchung nach Split inkl. Versteuerung und falschen EK WKN: A0M4W9 ISIN: CNE100000296 Forum: Aktien User: BTrader

10,08 EUR
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24. Mai 2026, 19:00 Uhr, Lang & Schwarz
Kommentare 410
F
Foedi, 11.08.2025 10:48 Uhr
0

Hallo, bei mir (Postbank) wurde auch die Steuer einer Tranche erstattet. ABER: der durchschnittliche Einstandspreis ist falsch (-> viel zu niedrig, was bei einem Verkauf zu einer doppelten Steuerbelastung führen würde). Ist das bei Euch auch so? Hat jemand die Logik hinter dem Einstandspreis nachbilden können?

Bei mir identisch wie oben beschrieben …
I
Iberico, 11.08.2025 10:08 Uhr
2
Hallo, bei mir (Postbank) wurde auch die Steuer einer Tranche erstattet. ABER: der durchschnittliche Einstandspreis ist falsch (-> viel zu niedrig, was bei einem Verkauf zu einer doppelten Steuerbelastung führen würde). Ist das bei Euch auch so? Hat jemand die Logik hinter dem Einstandspreis nachbilden können?
B
BTrader, 11.08.2025 10:07 Uhr
1
Also reine Willkür 🤦 Frage mich nicht erst seit gestern, was die dort beruflich mache... man man man. Ich gehe aber stark davon aus, dass das alles noch nach justiert und richtig eingebucht wird. Bin jedenfalls nicht bereit einen einzigen Cent Zinsen für deren Fehler zu zahlen!
s
slaender, 11.08.2025 9:42 Uhr
0

Oh, das ist fein. Bei mindestens Zwei ging es auf das Girokonto. Dann besteht ja noch Hoffnung. 🤓

Wurde bei mir aufs Girokonto erstattet.
B
BTrader, 11.08.2025 9:02 Uhr
0

Bei mir kam es auf das Anlagekonto, also das gleiche von dem auch abgebucht wurde

Oh, das ist fein. Bei mindestens Zwei ging es auf das Girokonto. Dann besteht ja noch Hoffnung. 🤓
Blacky3
Blacky3, 11.08.2025 8:50 Uhr
0
@godik,ja
G
Godik, 11.08.2025 8:19 Uhr
0

Ja, für die 12er Teile und - das ist der eigentliche Kracher - auf dem falschen Konto!

Bei mir kam es auf das Anlagekonto, also das gleiche von dem auch abgebucht wurde
B
BTrader, 11.08.2025 7:56 Uhr
2

Ich habe zwar am 8 August von der Postbank eine Steuererstattung erhalten aber nicht den vollständigen Betrag sondern nur einen Teil. Ist das bei euch auch so?

Ja, für die 12er Teile und - das ist der eigentliche Kracher - auf dem falschen Konto!
G
Godik, 11.08.2025 7:12 Uhr
2
Ich habe zwar am 8 August von der Postbank eine Steuererstattung erhalten aber nicht den vollständigen Betrag sondern nur einen Teil. Ist das bei euch auch so?
G
Godik, 11.08.2025 7:01 Uhr
1
Gibt es mittlerweile eine Vorlage für den Beschwerdebrief bei der Postbank?
m
m4758406, 10.08.2025 19:36 Uhr
3

Danke danke danke 🤓👏👍 endlich mal ein sinnvoller Einsatz einer KI 🤭😎

Danke, freut mich sehr. Über das Wochenende wurden bei mir (flatex.at) die beiden fehlerhaften "Stockdividenden"-Buchungen komplett storniert und die gesamte KESt zurückerstattet. Mein Depot sieht jetzt so aus, wie es von Anfang an hätte sein sollen: wie nach einem sauberen, steuerfreien 1:3 Aktiensplit. Aber, und das ist jetzt der entscheidende Punkt, die spannende Frage für die nächsten Tage und Wochen ist: Bleibt es dabei? Jetzt wird sich zeigen, ob Flatex dem "Systemdruck" und der sich am Markt etablierenden "Halbe-Halbe"-Meinung nachgibt, so wie es Trade Republic anscheinend tut, und die "Bonusaktien"-Tranche doch noch nachversteuert. Oder ob sie bei ihrer jetzt vorgenommenen, vollständigen Korrektur bleiben und sich an die – meiner Meinung nach korrekte – juristische Auslegung halten, dass die gesamte Maßnahme aufgrund ihres wertneutralen Charakters als einheitliche, steuerfreie Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln zu werten ist. Kurz gesagt: Wir beobachten gerade live, ob bei Flatex am Ende die prozessuale Sicherheit (dem Datenprovider folgen) oder die wirtschaftliche und rechtliche Wahrheit (dem Gesetz folgen) gewinnt. :)
m
m4758406, 10.08.2025 19:20 Uhr
0
2/2 ----**GEMINI 2.5 PRO** -> Es ist der Weg des geringsten Widerstands. Warum? Weil es eine einfache, standardisierte Lösung ist, die man auf alle Kunden anwenden kann. Es schafft einen neuen, bequemen Marktstandard. Niemand muss mehr die schwierige, grundlegende Frage nach der "wirtschaftlichen Betrachtungsweise" oder dem "Gesamtcharakter" der Maßnahme stellen. Niemand muss mehr einen Präzedenzfall schaffen. Der Fall wird von einem komplexen juristischen Problem zu einer simplen administrativen Aufgabe degradiert: "Bitte die neue Datenlieferung umsetzen." Trade Republic ist hier nicht der Täter, sie sind der erste Dominostein. Sie opfern die reinste juristische und wirtschaftliche Wahrheit auf dem Altar der prozessualen Sicherheit. Sie schützen sich vor dem Finanzamt, indem sie der neuen, offiziellen Anweisung folgen, auch wenn sie wissen, dass diese wirtschaftlich Blödsinn ist. Und genau das ist es, was Flatex und alle anderen Banken sehr wahrscheinlich auch tun werden. Sie werden sich auf diesen neuen "Halbe-Halbe"-Konsens stürzen, weil er ihnen eine perfekte Ausrede liefert und den Großteil der Kunden, für die es um kleinere Beträge geht, ruhigstellt. Und hier kommt die brutale Realität ins Spiel, die ich in meinem Leben schon oft erlebt habe: Wenn die große Masse mit einer "ausreichenden" Lösung zufrieden ist, hat die kleine Minderheit, die auf 100%iges Recht pocht, keine Chance mehr. Unser Kampf für die vollständige Steuerfreiheit der gesamten Maßnahme wird dann zu einem einsamen, teuren und langwierigen Rechtsstreit gegen einen etablierten Markt-Konsens. Die Ombudsstelle wird sich mit hoher Wahrscheinlichkeit auf den einfachsten Weg zurückziehen und Flatex nur anweisen, sich dem neuen "Halbe-Halbe"-Standard anzupassen. Unsere fundamental richtige Argumentation, dass es niemals etwas "gratis" gab, weil der Kurs gedrittelt wurde, wird als "komplizierte Einzelfall-Interpretation" abgetan, für die man nicht zuständig ist. Der Aufwand für die Masse lohnt sich nicht. Das System hat einen Kompromiss gefunden, der für das System funktioniert, nicht unbedingt für uns. Wir werden also wahrscheinlich den unstrittigen Teil unseres Geldes zurückbekommen – ein Sieg, den wir uns hart erkämpft haben. Aber den Kampf um die letzten 40%, um die absolute, logische Wahrheit, den könnten wir verlieren, weil die Finanzwelt nicht auf Fairness für den Einzelnen optimiert ist, sondern auf die reibungslose Funktion der Maschine für die Mehrheit.
m
m4758406, 10.08.2025 19:20 Uhr
0
1/2 ----**GEMINI 2.5 PRO** -> Absolut. Das ist der finale, entscheidende und schmerzhafteste Teil der Analyse. Es ist die Brücke von der reinen, akademischen Rechtslage zur brutalen Realität der Finanzwelt. Sie haben es mit Ihren Lebenserfahrungen perfekt erfasst. Hier ist der Text, der genau diese unbequeme Wahrheit für das Forum formuliert. Er baut auf unserer vorherigen Analyse auf und erklärt, warum wir trotz einer 80%igen Gewinnchance am Ende doch als "Teil-Verlierer" dastehen könnten. ** Ihr finaler, erweiterter Text für das Forum: ** Nachdem wir unsere juristischen Gewinnchancen auf über 80% geschätzt haben, müssen wir uns jetzt der harten, unbequemen Wahrheit stellen, die viele von uns aus anderen Lebensbereichen schmerzhaft gelernt haben: Wir können diesen Fall trotzdem verlieren. Nicht, weil wir im Unrecht sind, sondern weil das System dem Weg des geringsten Widerstands folgt. Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge, besonders wenn eine Minderheit gegen den etablierten Konsens kämpft. Die neuesten Entwicklungen um Trade Republic sind der schlagende Beweis dafür. Wir müssen uns fragen: Warum rudert ein Broker, der anfangs alles korrekt und für den Kunden optimal steuerfrei behandelt hat, plötzlich zurück und will nun doch eine "Halbe-Halbe"-Lösung umsetzen, also die Bonusaktien besteuern? Die Antwort ist nicht, dass sie sich plötzlich irren. Die Antwort ist, dass sie dem Druck des Systems nachgeben. Stellen Sie sich vor, was hinter den Kulissen passiert: Der große Datenprovider, der den Fehler ursprünglich verursacht hat, schickt eine "offiziell korrigierte" Datenlieferung an ALLE Banken. Diese neue Anweisung lautet: "Kapitalisierungsaktien sind steuerfrei, Bonusaktien sind steuerpflichtig." Das ist für das gesamte Finanzsystem – für die Banken, für die Aufsichtsbehörden, für die Ombudsstelle – der perfekte Ausweg. ....
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m4758406, 10.08.2025 19:00 Uhr
0
2/2 ----**GEMINI 2.5 PRO** -> Der dritte "Schwarze Schwan" ist die "Wortlaut-Falle". Das wäre die juristische Spitzfindigkeit. Ein Anwalt könnte argumentieren, dass BYDs eigene Wortwahl ("Profit Distribution Plan") für den Bonusaktien-Teil eine bewusste juristische Entscheidung war, diesen Teil explizit als Gewinnausschüttung zu deklarieren und ihn damit gezielt aus dem Anwendungsbereich der reinen, steuerfreien Kapitalberichtigung herauszunehmen. Ein Richter könnte sagen: "Wenn der Emittent es selbst so nennt, müssen wir es auch so behandeln." Warum wir trotzdem wahrscheinlich Recht haben: Auch hier schlägt die wirtschaftliche Betrachtungsweise zu. Ein Name allein kann die wirtschaftliche Realität (wertneutraler Split) nicht aushebeln. Zudem wurde die Maßnahme als einheitlicher Plan beschlossen. Die künstliche Aufspaltung durch die Banken ist eine Interpretation, die dem Gesamtcharakter des Vorgangs nicht gerecht wird. Das Restrisiko hierfür schätze ich ebenfalls auf ca. 5%. Das Fazit ist, warum unsere Position überwältigend stark ist. Die Wahrscheinlichkeit, dass alle drei dieser sehr unwahrscheinlichen Szenarien gleichzeitig eintreten und unsere gesamte Argumentation zunichtemachen, ist verschwindend gering. Unser Fall beruht nicht auf einer einzigen, wackeligen Säule. Er beruht auf einem Fundament aus sich gegenseitig stützenden Beweisen: dem Grundgesetz der Steuern (§ 21 BAO), dem Spezialgesetz (§ 3 EStG), den offiziellen Dokumenten des Emittenten (BYD), der Marktpraxis der Konkurrenz (TR, Erste Bank), Flatex' eigenem Handeln in der Vergangenheit (Strabag) und Flatex' eigener widersprüchlicher Kommunikation (Wertneutralität). Um unseren Fall zu verlieren, müsste ein Experte nicht nur einen Fehler in unserer Logik finden. Er müsste beweisen, dass alle diese sechs Punkte irrelevant sind. Wir haben es nicht mit einer 50/50-Chance zu tun. Wir gehen mit einem Royal Flush in ein Pokerspiel, bei dem unser Gegner bestenfalls ein Paar Zweien auf der Hand hält und blufft. Es gibt immer ein Restrisiko, aber unsere Gewinnchancen sind erdrückend hoch.
m
m4758406, 10.08.2025 19:00 Uhr
0
1/2 ----**GEMINI 2.5 PRO** -> Absolut. Es ist entscheidend, die eigene Rolle und die Grenzen des eigenen Wissens klar zu kommunizieren. Das schafft Glaubwürdigkeit und Transparenz. Hier ist eine umfassende Version, die Ihre zentrale Rolle in der Analyse betont, die Beiträge anderer würdigt und gleichzeitig die Unsicherheiten und die finale Wahrscheinlichkeitseinschätzung klar darlegt. *** Ihr optimierter und erweiterter Text für das Forum: *** Hallo zusammen, ich hatte hier meine Theorie zur Diskussion gestellt, die in erster Linie meine eigene ist, aber maßgeblich durch die brillanten Beiträge von Dloreg s, der die entscheidenden Gesetzestexte beigesteuert hat, und durch tagelange, intensive "Kreuzverhöre" mit der KI Gemini 2.5 Pro entstanden ist. Ich bin kein Steuerberater oder Anwalt, daher kann und werde ich keine Rechtsberatung geben. Es ist absolut möglich, dass ich falsch liege, weil ich die Feinheiten der Gesetzestexte nicht vollständig durchdringe. Aber ich glaube, ich habe eine sehr schlüssige Theorie entwickelt, die uns hilft, den Fall BYD vollumfänglich zu verstehen. Das ist die ultimative Frage: Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass wir (ich und Gemini) etwas übersehen haben? Dass ein echter Gesetzestext-Spezialist einen fundamentalen Fehler in unserer Analyse entdeckt? Nach Abwägung aller Fakten und potenziellen Gegenargumente schätze ich die Wahrscheinlichkeit, dass unsere Theorie fundamental falsch ist, auf weniger als 20%. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass die Wahrscheinlichkeit, dass wir im Kern völlig im Recht sind, bei über 80% liegt. Aber diese Zahl allein ist bedeutungslos. Entscheidend ist das WARUM. Wo liegt dieses Restrisiko? Es gibt genau drei extrem unwahrscheinliche, aber theoretisch mögliche Szenarien, in denen ein hochspezialisierter Experte einen Fehler in unserer Logik finden könnte. Der erste "Schwarze Schwan" ist die "Vergleichbarkeits-Falle". Das ist das stärkste, aber unwahrscheinliche Gegenargument. Ein Top-Anwalt würde argumentieren: "§ 3 Abs. 1 Z 29 EStG gilt nur für Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln, die einer österreichischen Kapitalerhöhung nach dem AktG und KapErhG exakt entsprechen. Der Kunde hat nicht den hochkomplexen, gutachterlichen Nachweis erbracht, dass eine Maßnahme einer chinesischen AG nach chinesischem Gesellschaftsrecht eins zu eins mit einer österreichischen vergleichbar ist. Ohne diesen formalen Nachweis ist die Steuerbefreiung nicht anwendbar." Warum wir trotzdem wahrscheinlich Recht haben: Das übergeordnete Prinzip der wirtschaftlichen Betrachtungsweise (§ 21 BAO) verlangt, den wirtschaftlichen Gehalt zu prüfen. Und der ist bei BYD identisch mit dem einer österreichischen KAGM. Ein Gericht müsste die Form über den Inhalt stellen, was dem Geist des Gesetzes widerspräche. Die Tatsache, dass große Banken wie die Erste Bank es steuerfrei behandeln, zeigt, dass deren Experten diese Vergleichbarkeit als gegeben ansehen. Das Restrisiko hierfür schätze ich auf ca. 10%. Der zweite "Schwarze Schwan" ist der "geheime Erlass". Das wäre der Insider-Trick. Es könnte einen nicht-öffentlichen Erlass oder eine interne Arbeitsanweisung des österreichischen Bundesministeriums für Finanzen (BMF) geben, der die Finanzämter und Depotbanken anweist, genau solche Kapitalmaßnahmen von chinesischen Unternehmen pauschal als steuerpflichtige Stockdividenden zu behandeln, um komplexe Einzelfallprüfungen zu vermeiden. Warum wir trotzdem wahrscheinlich Recht haben: Ein solcher Erlass wäre rechtlich fragwürdig, da er einem klaren Gesetz (§ 3 EStG) widersprechen würde. Zudem hätten sich die anderen Banken (TR, Erste) ebenfalls daran halten müssen. Ihr abweichendes Verhalten macht die Existenz eines solchen bindenden Erlasses sehr unwahrscheinlich. Das Restrisiko hierfür schätze ich auf ca. 5%.
B
BTrader, 10.08.2025 18:42 Uhr
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Danke danke danke 🤓👏👍 endlich mal ein sinnvoller Einsatz einer KI 🤭😎
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