Rheinmetall - Aktionäre und Investoren WKN: 703000 ISIN: DE0007030009 Kürzel: RHM Forum: Aktien User: Ruuudi
15:13 Ariane Group entwickelt ballistische Raketen Der Raketenhersteller Ariane Group bringt sich als Hersteller eines europäischen ballistischen Raketenprogramms mit Reichweiten von vielen tausend Kilometern ins Gespräch. Die Entwicklungsarbeiten an dem MBT genannten Programm laufen, bis zur Serienreife würden aber noch mehrere Jahre vergehen. Das sagt der Militärspartenchef Vincent Pery in München. Demnach sind mehrere europäische Regierungen interessiert. Nach Worten des Managers gab es bereits Vorgespräche, auch mit der Bundesregierung. Im Gegensatz zu Marschflugkörpern werden ballistische Raketen in große Höhen außerhalb der Atmosphäre von üblicherweise über 1000 Kilometern geschossen. Sie erreichen ihr Ziel großenteils ohne Antrieb auf der ballistischen Flugbahn. Die Raketen könnten innerhalb weniger Minuten Ziele in mehr als 1000 Kilometern Entfernung erreichen, sagte Pery. Ariane Group ist ein Gemeinschaftsunternehmen von Airbus und dem französischen Triebwerkshersteller Safran.
Hab es für den Moment nur kurz überflogen. Hanseat meinte im Hauptforum ja auch das 3000 realistisch sind wenn es mit VSI gut läuft? So gesehen absolute Kaufkurse die Tage 😉 ++++++++++++++++++ Was bedeutet das für die Aktie? Unter der Annahme, dass die Ziele erreicht werden, steigt das operative Ergebnis von derzeit etwa 2,2 auf 10 Milliarden €. Eine konservative Bewertung dürfte dann bei etwa 150 Milliarden € liegen (aktuell rund 74 Milliarden €); das entspricht derzeit rechnerisch einem Kurs je Aktie von etwa 3.200 €. Das sind zwar nur grobe Berechnungen mit mehreren unsicheren Faktoren; die Tendenz der Kursverdoppelung des jetzigen Kursniveaus dürfte jedoch stimmen. https://www.sharedeals.de/rheinmetall-aktie-das-beste-kommt-noch/
Moin Hattet ihr noch die Klage bzgl Rüstungsexport (Israel) im Kopf ? Klage gegen Rüstungsexport für Israel scheitert in Karlsruhe × KARLSRUHE (dpa-AFX) - Ein Palästinenser ist am Bundesverfassungsgericht mit dem Versuch gescheitert, gegen behördliche Genehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Israel vorzugehen. Wie das Gericht mitteilte, nahm die zuständige Kammer seine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an (Az. 2 BvR 1626/25). Entscheidungen von Fachgerichten nicht beanstandet Die Karlsruher Richter sehen keinen Grund, die vorigen Entscheidungen von Fachgerichten - vor denen der Mann gescheitert war - zu beanstanden. Die Frage, ob der im Grundgesetz verankerte Auftrag des deutschen Staates, humanitäres Völkerrecht und Menschenrechte zu schützen, sich hier "zu einer konkreten grundrechtlichen Schutzpflicht verdichtet hat", entschied das Bundesverfassungsgericht nicht, wie es in der Mitteilung ausführte. Der Mann war zunächst in Hessen gegen eine Erlaubnis des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle an ein deutsches Rüstungsunternehmen zur Ausfuhr von Panzer-Ersatzteilen vor Gericht gezogen - aber ohne Erfolg. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof wies seine Beschwerde gegen eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt im September 2025 zurück und nannte als Grund vor allem fehlende prozessrechtliche Voraussetzungen. Diskussionen um Waffenexporte Um deutsche Waffenlieferungen nach Israel gab es in vergangenen Jahren immer wieder Diskussionen. Nach dem Terrorangriff der islamistischen Hamas auf Israel im Oktober 2023 hatte Deutschland diese Rüstungsexporte zunächst erheblich gesteigert und priorisiert bearbeitet, um Solidarität mit dem Land zu zeigen. Die Regierung von Ex-Kanzler Olaf Scholz (SPD) erteilte bis zu ihrer Ablösung am 6. Mai 2025 Exportgenehmigungen im Wert von fast einer halben Milliarde Euro. An deutschen Gerichten gingen mehrere Klagen gegen solche Genehmigungen ein. Im Sommer 2025 hatte die neue Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz (CDU) dann mit Blick auf das zunehmend aggressive Vorgehen der israelischen Streitkräfte und die humanitäre Lage im Gazastreifen entschieden, keine Ausfuhren von Rüstungsgütern nach Israel mehr zu genehmigen, die im Gaza-Krieg verwendet werden können. Inzwischen ist das Teil-Embargo wieder aufgehoben. Im Gaza-Krieg gilt seit 10. Oktober eine Waffenruhe./jr/DP/mis
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