RYANAIR WKN: A1401Z ISIN: IE00BYTBXV33 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion
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Lang & Schwarz
Kommentare 2.936
Phil123,
04.07.2018 12:09 Uhr
0
DUBLIN/HAHN (dpa-AFX) - Der für den 12. Juli angekündigte Streik irischer Piloten des Billigfliegers Ryanair könnte auch Passagieren des Hunsrück-Flughafens Hahn einen Strich durch die Rechnung machen. Allerdings war die entsprechende Urabstimmung der irischen Gewerkschaft IALPA laut Ryanair nur im Namen einiger Hundert irischer Piloten gewesen - man habe aber mehr als 4000 Piloten. Welche Starts im Hunsrück betroffen sein könnten, blieb vorerst unklar.
"Ryanair wird hierzu aktuell keine Stellung beziehen", teilte die irische Fluggesellschaft am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur mit. Die Airline hatte angekündigt, erst am kommenden Dienstag (10. Juli), also nur zwei Tage vor dem angekündigten Streik, über Details zu informieren. Viele Kunden reagierten empört auf dieses kleine Zeitfenster. Auch der Flughafen Hahn riet am Mittwoch lediglich, sich am 10. Juli auf der Internetseite von Ryanair zu informieren. Vom Hunsrück aus bedient die Airline die Irland-Strecken nach Dublin und Kerry. Irische Piloten könnten aber auch auf anderen Routen fliegen.
Auch die an zehn deutschen Basen inklusive Hahn stationierten Ryanair-Piloten sollen darüber abstimmen, ob sie für ihre Forderungen nach höherer Bezahlung und besseren Arbeitsbedingungen notfalls in einen unbefristeten Ausstand treten würden. Mit dem Ergebnis ist laut der deutschen Vereinigung Cockpit (VC) nicht vor Ende Juli zu rechnen. Ryanair ist der größte Anbieter innereuropäischer Flüge. Der Flughafen Hahn gehört zu 82,5 Prozent dem chinesischen Konzern HNA und zu 17,5 Prozent dem Land Hessen./jaa/DP/stw
Phil123,
04.07.2018 12:09 Uhr
0
LUXEMBURG (dpa-AFX) - Bei stundenlangen Verspätungen bekommen Reisende Entschädigungen von der gebuchten Airline - auch wenn diese ein fremdes Flugzeug samt Besatzung gemietet hat. Das entschied der Europäische Gerichtshof am Mittwoch. Die finanzielle Verantwortung bei Annullierung oder langer Verspätung trage die Gesellschaft, die einen Flug ansetzt, erklärten die Richter. (Rechtssache C-523/17)
Im konkreten Fall ist demnach die deutsche Tui-Tochter Tuifly in der Pflicht. In dem Rechtsstreit geht es um einen verspäteten Flug, für den Tuifly eine Maschine samt Besatzung von ihrer Schwestergesellschaft Thomson Airways gemietet hatte. In der Buchungsbestätigung hieß es, dass die Buchungen von Tuifly vorgenommen würden, der Flug aber von Thomson Airways "ausgeführt" werde.
Nachdem der Flug von Hamburg ins mexikanische Cancún mit mehr als dreistündiger Verspätung ankam, verlangten mehrere Passagiere Entschädigung nach EU-Recht. Sie stellten ihre Forderungen zunächst an Thomson Airways. Die Gesellschaft verweigerte eine Zahlung aber - mit der Begründung, sie sei nicht das ausführende Luftfahrtunternehmen gewesen.
Die Kläger zogen vor das Landgericht Hamburg. Dieses wollte nun vom EuGH wissen, welche Airline in einem solchen Fall als "ausführendes Luftfahrtunternehmen" im Sinne der EU-Regeln gilt - und somit die Entschädigung zahlen muss.
Die Luxemburger Richter entschieden: Die Fluggesellschaft, die die Entscheidung treffe, einen bestimmten Flug anzubieten, sei als ausführendes Luftfahrtunternehmen anzusehen. "Welche Airline in der Buchungsbestätigung als ausführendes Luftfahrtunternehmen genannt ist, spielt dabei keine Rolle", kommentierte der Anwalt Dirk Smielick von der Wirtschaftskanzlei CMS in Köln das Urteil.
Wenn ein Flug annulliert wird oder sich um mehr als drei Stunden verspätet, steht Passagieren nach EU-Recht eine Entschädigung zu. Die EU-Fluggastrechte-Verordnung sieht bei einer Flugstrecke von bis zu 1500 Kilometern 250 Euro pro Person vor. Bei Strecken von 1500 bis 3500 Kilometern sind es 400 Euro, bei über 3500 Kilometern 600 Euro.
Flugreisenden steht auch bei der Verspätung von Anschlussflügen außerhalb Europas unter bestimmten Bedingungen eine Entschädigung zu. Wenn der Abflugsort innerhalb der EU liegt und die Flüge Teil einer Buchung waren, ändern auch Zwischenlandungen außerhalb Europas nichts an bestehenden Ansprüchen.
Die britische Fluggesellschaft Thomson Airways und die deutsche Fluggesellschaft Tuifly gehören beide zum weltgrößten Reisekonzern Tui. 2017 wurde Thomson Airways zudem in Tui Airways umbenannt - um eine global einheitliche Marke zu bilden, wie Tui damals mitteilte./lif/DP/stw
S
Silizium2017!5,
20.06.2018 22:14 Uhr
0
http://www.boersennews.de/nachrichten/thema/die-amazon-aktie-stieg-um-500-schafft-ryanair-das-auch/1539133
S
Silizium2017!5,
20.06.2018 22:07 Uhr
0
Ich denke es liegt an einen Börsennews Artikel wo Ryanair mit Amazon verglichen wird.
E
Econ,
20.06.2018 17:18 Uhr
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Is die positive news hier, dass die Cockpit Gewerkschaft die Verhandlungen abgebrochen hat?
B
Blick10,
01.06.2018 22:09 Uhr
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Ryanair will Laudamotion komplett übernehmen statt nur zu 75%
.Das.Orakel.,
30.05.2018 0:01 Uhr
0
Nachkauf
E
Econ,
28.05.2018 11:24 Uhr
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Ich sags euch, Ryanair wird Norwegian kaufen, aber nicht komplett integrieren
E
Econ,
25.05.2018 6:55 Uhr
0
O leary schliest auspaltung von Norwegian nicht aus
k
kap1..,
22.05.2018 21:19 Uhr
0
Erneut super zahlen
Jedoch liegt das Gewinn Ziel unter dem diesjährigen durch höhere Personal und Kerosin kosten
T
Toto17,
22.05.2018 21:12 Uhr
0
20 sollte dieses Jahr drin sein...
Halte auch große Stücke von Ryanair, die schauen auf ihre Kosten im Gegensatz zu anderen Verschwendern.
E
Econ,
22.05.2018 20:28 Uhr
0
Das Geschäftsmodell ist wahnsinnig effizient, und die Entscheidungen die getroffen werden sind echt clever und vorausschauend
B
Blick10,
22.05.2018 16:46 Uhr
0
Trotz 20 000 ausgefallener Flüge den Gewinn um 10% erhöht.
Man kann von Ryanair halten was man will, aber effizient sind die.
k
kap1..,
17.05.2018 23:16 Uhr
0
Die dementiert wurden
E
Econ,
17.05.2018 15:51 Uhr
0
Gibt gerüchte in die richtung
k
kap1..,
16.05.2018 19:37 Uhr
0
Wird aber sicher nicht passieren
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