SLM SOLUTIONS GRP AG Forum: Community User: J.Bond
Lies den va-q-tec Thread. Da schreibt er den Steuerunsinn seit vielen Wochen und geht aber nicht darauf ein, was anders sein soll als bei SLM. Und hier wurde ja auch schon mehrfach erklärt, dass die Abfindung als ganz normaler VERKAUF versteuert wurde. Irgendwann muss auch mal Schluss sein mit ständigen Wiederholungen! Wenn jemand etwas nicht glauben möchte, ist er eben selbst Schuld.
Eine sachliche Antwort: Ein Bescheid über die tatsächliche Versteuerung der vorgesehenen Bargeldleistung kann definitiv erst nach deren vollzogenen Auszahlung erfolgen. Meine Frage richtete sich an damit bereits gemachte Erfahrungen bei früheren, gleichartig erfolgten Übernahmen mit Bargeldzahlung. Der Feststellung, dass Du Dich hier zum Affen machst, möchte ich hinzufügen, dass Dieses im Va-Q-Tec Forum bereits ebenfalls deutlich wurde.
Mit Schwergewicht meine ich natürlich eine Fondsgesellschaft. Insofern werden die das Gutachten überprüfen. Du kannst jetzt aber nicht behaupten, dass Nikon einen Wirtschaftsprüfer „kauft“. Spätestens seit Wirecard werden die Wirtschaftsprüfer in Deutschland kritischer beobachtet.
Keine Ahnung wovon Du sprichst. "Klage mit Schwergewicht". Nikon wird SICHERLICH erstmal NICHT zu viel zahlen, und das Gutachten wird von NIKON beauftragt. Da werden die Parameter sicherlich schon vorab in die gewünschte Richtung kommuniziert. NACH dem SO gibt es dann ein SPRUCHVERFAHREN ob der Angemessenheit. Das Ergebnis gilt dann für ALLE Minderheitsaktionäre. Das dauert aber meist Jahre. Das ist ein übliches Verfahren, eine "Klage mit Schwergewicht" gibt es nicht.
Keine Ahnung wovon Du sprichst. "Klage mit Schwergewicht". Nikon wird SICHERLICH erstmal NICHT zu viel zahlen, und das Gutachten wird von NIKON beauftragt. Da werden die Parameter sicherlich schon vorab in die gewünschte Richtung kommuniziert. NACH dem SO gibt es dann ein SPRUCHVERFAHREN ob der Angemessenheit. Das Ergebnis gilt dann für ALLE Minderheitsaktionäre. Das dauert aber meist Jahre. Das ist ein übliches Verfahren, eine "Klage mit Schwergewicht" gibt es nicht.
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