STEINHOFF INT.HLDG.EO-,50 Forum: Community User: Stahlhans
Kommentare 288.469
G
Gast-766086800,
04.06.2023 13:50 Uhr
0
Ein anderer Freund fragt Grade . Kommt nächste Woche das Ende in der Gruppenverarmung ?
B
Bekru,
04.06.2023 13:03 Uhr
1
Danke elbeflieger. Das macht wieder Mut
elbeflieger,
03.06.2023 22:09 Uhr
8
aus FB....
Kleine Leseprobe aus der Antwort der corporate & recovery.legal
https://corporaterecovery.legal
auf eine Anfrage der AMS Advokaten:
"Vorausschauende Bewertungen - selbst von seriösen Organisationen - sind das, was sie sind. Meiner Meinung nach ist eine harte und unbestreitbare Tatsache in dieser Angelegenheit in der öffentlichen Bekanntmachung von SIHNV vom 25. April 2023 enthalten, in der SIHNV (und seine größten Finanzgläubiger) erklären, dass sie eine Neubewertung vorgenommen und beschlossen haben, dass die Aktionäre 20 % der CVRs in NewTopco erhalten würden (statt nichts).
(i) Diese Presseerklärung und die Entscheidung von SIHNV zeigen, dass nicht SIHNV diesen Umstrukturierungsvorschlag (oder vielleicht sogar das gesamte Unternehmen) steuert, sondern einer oder mehrere seiner größten Finanzgläubiger. Dies stellt einen erheblichen Interessenkonflikt dar, da diese größten Finanzgläubiger auf beiden Seiten desselben Tisches sitzen. Dies ist eine unsichere Entwicklung, die beim Gericht höchste Alarmbereitschaft auslöst, da nicht das Überleben des Unternehmens (SIHNV) auf dem Spiel steht, sondern lediglich die optimale finanzielle Lösung für die größten Finanzgläubiger. Infolgedessen kann sich das Gericht nicht auf die Erklärungen von SIHNV verlassen, und die Rolle des Gerichts bei der Beurteilung dieser Angelegenheit dürfte sich daher verschärfen. Die Position der Finanzgläubiger - und insbesondere der gesicherten Gläubiger - in dieser Angelegenheit unterstreicht auch, dass die im WHOA vorgeschriebenen gesetzgeberischen Grundsätze hinsichtlich der Behandlung gesicherter Gläubiger ausnahmslos beherzigt werden müssen;
(ii) Aus dem Inhalt der Pressemitteilung vom 25. April 2023 geht ebenfalls hervor, dass die Aktionäre formell "in-the-money" sind - oder, im Hinblick auf einen Vergleich der Art von SIHNV, dass die Aktionäre "in-the- entitlements" sind (ungeachtet der Tatsache, dass SIHNV erklärte, dass immer noch eine Unterdeckung der Aktiva gegenüber den Passiva besteht). Sie wurden nicht mehr vernachlässigt und - nach Ansicht von SIHNV - stellten die 20 % eine "wesentliche Verbesserung" für die Beteiligten dar [81 b Restrukturierungsplan] "im Vergleich zu einem Konkurs- oder Liquidationsszenario".
Es stellt sich also die Frage: Wurde dieses neue Angebot von SIHNV/Großgläubigern in Übereinstimmung mit den WHOA-Rechtsvorschriften ermittelt?
Wie nachstehend dargelegt, ist dies nicht der Fall. Sicher ist, dass es - in Anbetracht der obigen und anderer Aussagen in dieser Stellungnahme - für das Gericht sehr schwierig ist, den Vergleich zu genehmigen und ihn den Aktionären aufzudrängen, solange SIHNV nicht nachweisen kann, dass es die Bestimmungen des WHOA in der vom WHOA vorgeschriebenen Weise ordnungsgemäß berücksichtigt hat."
"Sollte es der Fall sein, dass die meisten, wenn nicht sogar alle SIHNV-CPU-"Gläubiger" ihre Position mit erheblichen (30-50 %) Abschlägen erworben haben, unterstreicht dieser Umstand, dass sie eher Investoren als Gläubiger sind, und in diesem Fall sollten sie auch als solche behandelt werden.
Die einzige Möglichkeit, die Position der Beteiligten zu beurteilen, besteht darin, das alternative Szenario zu betrachten, wie es in den WHOA-Vorschriften vorgesehen ist. Unter diesem Gesichtspunkt muss der Mehrwert gerecht "aufgeteilt" werden.
Nun, da der SIHNV-Umstrukturierungsplan offiziell (aber nicht materiell) bestätigt, dass die Aktionäre nicht aus dem Geld / den Ansprüchen sind, ist es nicht nur möglich, sondern auch zwingend erforderlich, zu bewerten, ob die derzeit vorgeschlagenen Ansprüche die Position der Aktionäre gerecht widerspiegeln."
Die komplette Antwort steht im
Bijlage 2 - 10.pdf, gleich nach dem BFR Valuation Report:
https://www.steinhoffinternational.com/WHOA-restructuring-plan.php
G
Gast-766086800,
03.06.2023 22:01 Uhr
0
Oje oje die Schlinge hat sich zugezogen
B
Bekru,
03.06.2023 19:57 Uhr
2
Ich denke auch nicht dass dieser bestochen ist, aber dieser will auch auf keinen Fall in irgend einer Weise verdächtig werden. Auch nur das Gerücht können Karrieren zerstören. Deshalb wird der Richter keine Risiken eingehen.
M
Mitch1979,
03.06.2023 19:42 Uhr
0
Ich weiß was Du meinst … Berufung oder Revision … aber ich geh nicht davon aus das der Richter irgendwie bestochen ist … Richter schauen nur was der Gesetzestext sagt und wenn Experte und Beobachter parallel nicht geht,er aber schon Beobachter hat, welche das Gericht bestellt hat…warum soll er dann den Experten bestätigen und die bestellten Beobachter wieder entlassen … unabhängig von den Beteiligten
B
Bekru,
03.06.2023 18:20 Uhr
0
@mltch1979: Ein Richter hat nicht immer Recht. Deswegen gibt es die Möglichkeit des Einspruchs. Und vor nichts haben die Richter mehr Angst, als das ihr Urteil einkassiert wird. Weiterhin liegt hier bei LDP ein klarer Interessenskonflikt vor. Also riecht es hier stark nach Betrug. Wenn der Richter denen dann Recht gibt, könnte ein sehr schlechtes Licht auf den Richter fallen. Deshalb brauchen wir viel Aufmerksamkeit für den Fall
M
Mitch1979,
03.06.2023 12:58 Uhr
0
Steht im Newsletter 23 … „ Im Vorfeld der Verhandlung hatten sich die beiden zuvor vom Gericht auf Antrag der Gesellschaft bestellten Beobachter gegen die Einsetzung eines Restrukturierungsexperten ausgesprochen…“ Satz 5 im Newsletter
Also gibt’s da schon zwei Beobachter … das wird der Grund für die Ablehnung sein mMn. …. die Begründung wird die Tage ja noch kommen
B
Baronwufet,
03.06.2023 12:02 Uhr
0
Hä?
M
Mitch1979,
03.06.2023 11:56 Uhr
0
gut … ich bin wieder raus … viel Erfolg an die Investierten …
M
Mitch1979,
03.06.2023 11:54 Uhr
1
Ja … soweit ich das verstanden habe,war das aber die Begründung für die Ablehnung …. da es diese Beobachter schon gibt ….
und wenn der Richter der Meinung ist,dass das reicht warum soll er dann dem Antrag zustimmen …
Was soll daran jetzt Unsinn sein? Für den Richter ist es nur ein Verfahren wo er die vorhanden Fakten gegenüber stellt und abwägt … der Richter hat immer recht,steht in seiner Jobbeschreibung … und im Gegensatz zu uns,sollte er unvoreingenommen und ohne Gefühle die Sachlage betrachten … und ich hoffe auch auf eine Entscheidung zu unseren Gunsten da ich keine Lust habe das die -80% noch mehr werden …
B
Baronwufet,
03.06.2023 11:34 Uhr
0
Er wurde abgelehnt,weil schon Beobachter eingesetzt wurden und das laut ndl. Gesetz nicht parallel möglich ist … so wie ich es verstanden habe. Wenn der Richter diese Meinung schon hätte,könnte man sich alles sparen da seine Meinung ja schon feststehen würde… Ich halte die Aktien jetzt seit 18 und bin immer noch überzeugt,dass solch ein Betrug nicht möglich sein kann…. sonst würde ja niemand mehr in Firmen investieren …
Unsinn. Newsletter 23:
202533 Es kam vielfach die Frage auf, ob der Antrag von vorneherein aussichtlos gewesen sei, da bereits ein Beobachter bestellt worden sei. Dies ist nach unserer Auffassung und nach Aussage unserer niederländischen Anwälte nicht so. Man kann auch nach bereits erfolgter Bestellung eines Beobachters noch einen Restrukturierungsexperten bestellen. In Artikel 380 Satz 3 des „Dutch Bankruptcy Code“ wird erwähnt, dass im Falle eines erfolgreichen Antrages auf Bestellung eines Restrukturierungsexperten, der Beobachter abberufen wird. Daher war der Antrag rechtens und nicht von vorneherein aussichtlos.
M
Mitch1979,
03.06.2023 9:53 Uhr
2
Die SdK wird alles machen was möglich ist 👍🏻
Mitch1979,
03.06.2023 9:51 Uhr
2
Er wurde abgelehnt,weil schon Beobachter eingesetzt wurden und das laut ndl. Gesetz nicht parallel möglich ist … so wie ich es verstanden habe. Wenn der Richter diese Meinung schon hätte,könnte man sich alles sparen da seine Meinung ja schon feststehen würde…
Ich halte die Aktien jetzt seit 18 und bin immer noch überzeugt,dass solch ein Betrug nicht möglich sein kann…. sonst würde ja niemand mehr in Firmen investieren …
B
Baronwufet,
03.06.2023 9:34 Uhr
0
Die Ablehnung des Sanierungsexperten heißt, dass der Richter steinhoff auch als insolvent ansieht und ein Sanierungsexperten nicht notwendig ist. Sehe ich das richtig?
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