STEINHOFF INT.HLDG.EO-,50 Forum: Community User: Stahlhans
Kommentare 288.469
o
ostseerobbe,
13.07.2023 11:21 Uhr
0
Wie ist die Stimmung hier so ?
B
BoersenProfi,
13.07.2023 8:59 Uhr
0
.
F
G
Gast-766086800,
13.07.2023 5:40 Uhr
0
Mein Freund fragt Grade . Wie geht's mit LPG weiter ?
T
Thor_Donnerkeil,
13.07.2023 1:44 Uhr
0
Du meinst vor dem Enteignungs-Urteil (WHOA) ? Ja das stimmt. Für den (leider eher unwahrscheinlichen) Fall dass es vor Gericht doch noch was gibt (in zukünftigen Prozessen) spielt es keine Rolle ob man die Aktien jetzt noch hat und CVR bekommt oder ob man den Verlust inzwischen realisiert hat (haben ja wohl die Meisten). Ich könnte mir aber vorstellen, dass dann sogar der 15.12.22 der massgebliche Stichtag wäre, denn damals wurde durch die "freudige Ankündigung" die Aktie ja schon in Grund und Boden gestampft (mehr als 80% runter). Da haben ja schon viele verkauft. Die 2.Verkaufswelle war dann natürlich nach dem WHOA-Urteil am 21.06.23. Aber erstmal abwarten ob es überhaupt zu einer Musterklage kommt.
T
Thor_Donnerkeil,
13.07.2023 1:31 Uhr
1
Die 25 000 € wegen Klage hängen damit zusammen, damit man vor den Bundesgerichtshof kommt. So hat das einen Sinn. Wenn die dann gewinnen, gibt es ein Musterurteil und die, die drunter liegen können dann auch klagen. Nur keine Aufregung. Die SdK macht das schon richtig.
Ich hätte mich auch gern zur Verfügung gestellt, aber es geht ja nur um den Zeitraum 01.09.22 - 14.12.22 ! Und in diesem Zeitraum muss man dann mindestens 25.000 € in Steinhoff-Aktien verballert haben. Ich komm in dem Zeitraum leider "nur" auf ca. 20.000 €. Davor auf ein Vielfaches (seit 2017), und danach auch mit Sicherheit deutlich drüber. Aber das nützt nix, weil es halt um genau diese 3,5 Monate geht. Das Ende-Datum 14.12.22 kann ich ja noch nachvollziehen (der Tag vor der "freudig" verkündeten Enteignungs-Absicht) . Wie man aber auf den 01.09.22 als Anfangsdatum kommt,erschließt sich mir nicht. Aber was soll's,wenn es zu einer Art "Sammelklage" kommen sollte, bin ich auf jeden Fall dabei. Auch wenn ich eher skeptisch bin was die Erfolgsaussichten betrifft. Denn die Verbrecher können sich mit unseren Geldern ja die besten Anwälte leisten. Das wird weiterhin alles andere als einfach.
JimmyBondi,
12.07.2023 20:00 Uhr
0
Und es ist auch egal, wenn man seine Anteile bereits verkauft hat...Hauptsache vor dem Urteil, hatte man sie noch!
Tycoon5c6a5e3408a80,
12.07.2023 19:15 Uhr
1
Die 25 000 € wegen Klage hängen damit zusammen, damit man vor den Bundesgerichtshof kommt. So hat das einen Sinn. Wenn die dann gewinnen, gibt es ein Musterurteil und die, die drunter liegen können dann auch klagen. Nur keine Aufregung. Die SdK macht das schon richtig.
BECKEROSKAR,
12.07.2023 18:58 Uhr
0
* gelöst !! in dem Fall hier ! Kohle Weg ,- Verbrecher auf freiem Fuss .... 😂
G
Gast-766086800,
12.07.2023 18:52 Uhr
0
😂xy ungelöst
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