UNIPER Forum: Community User: Applefan
Die Verordnung der Bundesregierung erlaubt den Stromverkauf aus Reservekraftwerken, die mit Steinkohle oder Öl befeuert werden, bis Ende April 2023. Das Wiederanfahren für mehrere Monate ist für Kraftwerksbetreiber wirtschaftlich interessant, weil die Strom-Großhandelspreise derzeit hoch sind. Gleichzeitig ist ausreichend Steinkohle auf dem Weltmarkt vorhanden. Mit der Maßnahme soll Erdgas aus dem Strommarkt verdrängt werden. Wieder mehr Strom verkaufen will auch der Essener Energiekonzern Steag. Man habe die "feste Absicht", mit 2300 Megawatt Erzeugungsleistung in den Markt zurückzukehren, sagte Unternehmenssprecher Markus Hennes. Darin enthalten sind zwei Blöcke im Saarland, die bereits in der Reserve sind, und zwei weitere Blöcke im Saarland und in Nordrhein-Westfalen, die Ende Oktober eigentlich stillgelegt werden sollten. Hürden sieht die Steag noch bei der finanziellen Absicherung der großen Kohlevorräte, die laut Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz (EKBG) vorliegen müssen, und bei der Transportlogistik. So seien die Kapazitäten auf Schiff und Schiene derzeit begrenzt. Auch das Düsseldorfer Energieunternehmen Uniper prüft die Rückkehr seiner Reserveanlagen mit einer Leistung von insgesamt mehr als 2000 Megawatt in den Markt. Noch sei aber keine Entscheidung gefallen, sagte Sprecher Oliver Roeder. "Leider kann auch momentan nicht gesagt werden, wann es zu einer Entscheidung kommt, da unter anderem noch technische, organisatorische und betriebswirtschaftliche Probleme zu lösen sind." Der Karlsruher Energiekonzern EnBW will seine fünf Reservekraftwerke nicht zurück an den Markt bringen, da sie aus Altersgründen nicht mehr ununterbrochen laufen könnten. Unabhängig von den EKBG-Sonderregelungen will das Unternehmen vor dem Hintergrund des Ukraine-Kriegs und der aktuellen Entwicklung auf dem Gasmarkt jetzt aber einen Kohleblock in Karlsruhe mindestens bis Ende des Winters 2023/24 weiterlaufen lassen. Ursprünglich wollte EnBW im Zuge des Kohleausstiegs diesen Block im Sommer 2022 zur Stilllegung anmelden. Neben der bereits gültigen Verordnung für Steinkohle- und Öl-Kraftwerke wird für Anfang Oktober auch eine Verordnung für das Wiederanfahren von bereits stillgelegten Braunkohlekraftwerken vorbereitet. Hinzu kommt eine Gaseinsparverordnung, die die unnötige Verstromung von Erdgas verhindern soll. "Die Verordnung wird aktuell vorbereitet und tritt dann in Kraft, wenn sich abzeichnet, dass noch mehr Gas bei der Stromerzeugung eingespart werden muss", hatte das Wirtschaftsministerium am 21. Juli mitgeteilt./tob/DP/mis Quelle: dpa-AFX
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