VARTA WKN: A0TGJ5 ISIN: DE000A0TGJ55 Kürzel: VAR Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

1,213 EUR
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23. Mai 2025, 18:40 Uhr, Eurex
Kommentare 153.636
S
Sixfeetunder81, 23.07.2024 12:55 Uhr
0
Bei Varta steigt die Spannung 🤔
D
Donidoni, 23.07.2024 12:55 Uhr
0

Wenn du Gläubigern mehr schuldest, als du zahlen kannst oder gar mehr schuldest als dein Unternehmen wert ist, dann hast du sozusagen dein Unternehmen unfreiwillig verkauft. Dann hilft eben nur Insolvenz oder andere Regelungen, die zumindest die Wirtschaftskraft schützen sollen. Wie manche an den Glauben kommen, dass der Investor in Schieflage an erster Stelle zu stehen hat, ist echt fraglich. Wenn man sich als Investor direkt als Eigentümer sieht, sollte man froh sein, wenn man nicht für Schulden gerade stehen muss.

ich denke mal wenn varta zeigt das ohne StaRUG sowieso die insolvenz kommt ist es wahrscheinlich das der antrag durch geht, weil die aktionäre so oder so nichts hätten, weil selbst bei verkauf der vermögenswerte nicht wirklich was übrig ist und dann erstmal angestellte und alle möglichen anderen gläubiger bedient werden. wie gesagt ich rechne die beiden möglichkeiten insolvent oder starug auf 95% und 5 prozent, dass varta es igendwie noch anders schafft und das waere der einzige fall bei dem ein nachhaltiger rebound kommt. aber ich weiss jedenfalls nicht wirklich wie das kommen sollte.
T
Testman, 23.07.2024 12:57 Uhr
0
Wer ist der Insolvenzverwalter?
l
lassgutseinboschko, 23.07.2024 12:58 Uhr
0

Wer ist der Insolvenzverwalter?

E. Honecker
H
Haubentaucher08, 23.07.2024 12:58 Uhr
0

Wenn du Gläubigern mehr schuldest, als du zahlen kannst oder gar mehr schuldest als dein Unternehmen wert ist, dann hast du sozusagen dein Unternehmen unfreiwillig verkauft. Dann hilft eben nur Insolvenz oder andere Regelungen, die zumindest die Wirtschaftskraft schützen sollen. Wie manche an den Glauben kommen, dass der Investor in Schieflage an erster Stelle zu stehen hat, ist echt fraglich. Wenn man sich als Investor direkt als Eigentümer sieht, sollte man froh sein, wenn man nicht für Schulden gerade stehen muss.

Klingt toll, ist aber nicht 100-prozentig richtig. Jeder Aktionär ist Anteilseigner und damit MitEigentümer der Aktiengesellschaft. Seine Haftung ist auf das EinlageKapital beschränkt. Irgendwie hat das Ganze dann schon ein Geschmäckle und geht zumindest Richtung Enteignung. Bisher aber nicht, die Anteilseigner flüchten ja gerade von allein. Auch das kann das Ziel sein
M
MajorTom123, 23.07.2024 12:55 Uhr
0
Das Pferd ist tot, wird aber von einigen noch geritten. Was soll man dazu noch sagen.
D
Demokrator, 23.07.2024 12:53 Uhr
0

Die AG haftet maximal mit dem Stammkapital. Daneben kann es noch eine Durchgriffshaftung geben, das ist dann eine Sachverhaltsfrage.

Und wie haftet eine AG im Falle einer Überschuldung ?
A
Auctor, 23.07.2024 12:52 Uhr
0
Die AG haftet maximal mit dem Stammkapital. Daneben kann es noch eine Durchgriffshaftung geben, das ist dann eine Sachverhaltsfrage.
D
Demokrator, 23.07.2024 12:52 Uhr
0
Mit "hin und wieder möglich" würde ich auch sparsamer umgehen angesichts der bekannten Verfahren von Leoni & Co.
W
W74, 23.07.2024 12:51 Uhr
0
5 ???
PabloEskibar
PabloEskibar, 23.07.2024 12:51 Uhr
2

Erstmal kann man noch zocken, denke Kurse zw. 2 - 5€ sind hin und wieder möglich

5€ ganz bestimmt in deinen Träumen vielleicht
Shortbuyer
Shortbuyer, 23.07.2024 12:48 Uhr
0
Was ist der Kgv ab heute?
W
W74, 23.07.2024 12:47 Uhr
0
ohjeeeeee
D
Demokrator, 23.07.2024 12:47 Uhr
1

Erstmal kann man noch zocken, denke Kurse zw. 2 - 5€ sind hin und wieder möglich

Man sollte vorsichtshalber auch mit einer erneuten Handelsaussetzung rechnen analog der Ankündigung der Sanierung über StaRUG. Sowie mit der Annullierung des CCP.
m
mellllll, 23.07.2024 12:47 Uhr
0
Wann ist der letzte Handelstag gibt es einen Datum?
j
jentzschi, 23.07.2024 12:46 Uhr
1

Man kann es noch deutlicher formulieren: Die Aktionäre sind Eigentümer. Niemand sonst. Wo sonst entscheidet auf einmal der Gläubiger, was mit dem Eigentum zu passieren hat und der Eigentümer wird gar nicht gefragt?

Wenn du Gläubigern mehr schuldest, als du zahlen kannst oder gar mehr schuldest als dein Unternehmen wert ist, dann hast du sozusagen dein Unternehmen unfreiwillig verkauft. Dann hilft eben nur Insolvenz oder andere Regelungen, die zumindest die Wirtschaftskraft schützen sollen. Wie manche an den Glauben kommen, dass der Investor in Schieflage an erster Stelle zu stehen hat, ist echt fraglich. Wenn man sich als Investor direkt als Eigentümer sieht, sollte man froh sein, wenn man nicht für Schulden gerade stehen muss.
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