Wie lange ist WDI noch handelbar? WKN: 747206 ISIN: DE0007472060 Kürzel: WDI Forum: Aktien User: Firni1

0,0124 EUR
-6,06 % -0,0008
18:43:24 Uhr, Hamburg
Kommentare 398
ChrisTupak
ChrisTupak, 27. Jul 16:39 Uhr
1
Du scheinst meine Fragen nicht zu verstehen.
D
Demokrator, 27. Jul 11:26 Uhr
0
ChrisTupak, warum diese Realitätsverweigerungen ?
D
Demokrator, 27. Jul 11:24 Uhr
0
Die zuständige Börsenaufsicht in Hamburg weiß mehr.
ChrisTupak
ChrisTupak, 26. Jul 15:07 Uhr
0

Alle Börsenplätze ausser Hamburg sind bereits seit 4 Jahren tot, weil delistet.

Vielleicht weiß jemand in Hamburg mehr als alle anderen?
ChrisTupak
ChrisTupak, 26. Jul 15:06 Uhr
0

Ahnungslos sollte man besser nicht in Delistingwerte investieren, deren AG bereits mehr als 5 Jahre wegen Überschuldung insolvent ist und zu deren Bilanzmanipulationen Gerichtsverfahren laufen.

Wenn man viel Ahnung hat kann man hier also bedenkenlos kaufen?
D
Demokrator, 23. Jul 14:27 Uhr
0
Alle Börsenplätze ausser Hamburg sind bereits seit 4 Jahren tot, weil delistet.
D
Demokrator, 23. Jul 14:26 Uhr
0
Ahnungslos sollte man besser nicht in Delistingwerte investieren, deren AG bereits mehr als 5 Jahre wegen Überschuldung insolvent ist und zu deren Bilanzmanipulationen Gerichtsverfahren laufen.
8
8PELO8, 9. Jul 20:25 Uhr
0
Lass' doch dem Hobby-Jurist die Freude.... 🥸
ChrisTupak
ChrisTupak, 9. Jul 15:18 Uhr
0
Ja das stimmt. Letztens war ein Auto im Halteverbot gestanden vor der ehemaligen Firmenzentrale. Auch darum kümmern sich Juristen.
D
Demokrator, 9. Jul 8:24 Uhr
0
Paragraph 11 AGB für den Freiverkehr der Börse Hamburg...nun beschäftigen sich sogar Juristen mit dem Thema. Sehr gut.
Bert1989
Bert1989, 21. Mai 8:03 Uhr
1

Ah da ist der Punkt. Es geht um ein Güteverfahren. Ich hatte jetzt hier an eine eingereichte Klage (wird im KapMuG stillgelegt) oder an eine direkte KapMuG-Teilnahme gedacht. Bei letzterem dürften eigentlich keine Kosten mehr anfallen. Bei einem Güteverfahren können anscheinend wieder Gebühren anfallen, da die Gütestelle einen Wechsel wie einen Neuanfang behandeln darf.

Ja aber ich habe ja nichts mit der gütestelle zu tun? Finde das sehr seltsam
C
CrimsonF, 21. Mai 2:46 Uhr
0

mir gehts grad eher drum ob das schonmal wer so erlebt hat oder genauso erlebt mit wirecard gerade. es geht mir mehr ums Prinzip wenn ich am Ende zahlen muss dann wirds halt so sein. Aber mich stört die 100 fache Absicherung "keine Kosten" die ich auch per mail bekommen habe und dann kommen Gebühren? müssen diese Gebühren nicht am Anfang entrichtet werden? Sonst startet das doch gar nicht

Ah da ist der Punkt. Es geht um ein Güteverfahren. Ich hatte jetzt hier an eine eingereichte Klage (wird im KapMuG stillgelegt) oder an eine direkte KapMuG-Teilnahme gedacht. Bei letzterem dürften eigentlich keine Kosten mehr anfallen. Bei einem Güteverfahren können anscheinend wieder Gebühren anfallen, da die Gütestelle einen Wechsel wie einen Neuanfang behandeln darf.
Bert1989
Bert1989, 20. Mai 7:05 Uhr
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mir gehts grad eher drum ob das schonmal wer so erlebt hat oder genauso erlebt mit wirecard gerade. es geht mir mehr ums Prinzip wenn ich am Ende zahlen muss dann wirds halt so sein. Aber mich stört die 100 fache Absicherung "keine Kosten" die ich auch per mail bekommen habe und dann kommen Gebühren? müssen diese Gebühren nicht am Anfang entrichtet werden? Sonst startet das doch gar nicht
Bert1989
Bert1989, 20. Mai 7:04 Uhr
0
hab die Bilder vom Brief bei chatgtp hochgeladen und im Endeffekt sieht es so aus: Der Brief bedeutet im Kern Folgendes: Du hast über die Kanzlei Mingers ein Güteverfahren gegen EY eingeleitet. Die Kanzlei Mingers befindet sich inzwischen in einem vorläufigen Insolvenzverfahren. Deshalb fragt die Gütestelle jetzt direkt dich, ob du das Verfahren überhaupt weiterführen möchtest. Falls du weitermachst, kannst du persönlich für die Gebühren herangezogen werden. Falls du nicht weitermachen möchtest, musst du den Güteantrag schriftlich zurücknehmen. Wichtige Punkte im Detail: Gebühren Die ÖRA schreibt: Antragsgebühr: 35 € Verfahrensgebühr: 100 € Du könntest also insgesamt 135 € zahlen müssen. Wenn du den Antrag jetzt zurückziehst, könnte die Verfahrensgebühr um 50 % reduziert werden. Frist Du sollst bis zum 09.06.2026 mitteilen, ob du das Güteverfahren weiter betreiben willst. Wenn keine Rückmeldung kommt: wird das Verfahren vorerst nicht weiter betrieben. Bedeutung des Insolvenzverfahrens der Kanzlei Die Kanzlei Mingers war ursprünglich bevollmächtigt für dich tätig. Durch die Insolvenz ist unklar, ob und wie die Kanzlei die Mandate weiter bearbeitet. Die ÖRA sagt ausdrücklich: Sie gibt keine rechtliche Empfehlung. Du sollst dir ggf. anwaltlichen Rat holen. Was ein Güteverfahren überhaupt ist Das ist ein außergerichtlicher Schlichtungsversuch. Ziel wäre eine Einigung mit EY ohne Gerichtsprozess. Was du jetzt praktisch entscheiden musst Du hast im Grunde drei Optionen: Weiterführen → Dann läuft das Verfahren weiter und du trägst vermutlich die Gebühren. Zurückziehen → Schriftlich mit Unterschrift; eventuell reduzierte Gebühren. Nicht reagieren → Dann passiert vorerst nichts weiter und das Verfahren wird nicht weiter betrieben. Der Brief wirkt nicht wie eine Zahlungsaufforderung oder Klage gegen dich, sondern eher wie eine organisatorische Nachfrage wegen der Insolvenz deiner bisherigen Kanzlei.
C
CrimsonF, 19. Mai 15:37 Uhr
0
Wie werden die Kosten beim Ausstieg bzw. der Fortsetzung beschrieben?
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