Wolfspeed Forum: Community User: MisterT

Kommentare 37.275
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xpapavommaverickx, 26.06.2025 22:49 Uhr
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Lasst mal zusammenlegen, dann kaufen wir uns den Wolf. 💪

Gibt dem Wolf eine Banane 🍌
dynamic
dynamic, 26.06.2025 23:29 Uhr
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Wieviel Minus hattet ihr denn hier wenn man Fragen darf…. oh mann, tut mir echt leid 🤯

Müssten ungefähr 50 K sein, aber verteilt auf viele Unternehmen mit Substanz oder was davon noch übrig ist. Egal, Mokschas klatsche hilft immer, ohne Witz. Oder die Gewichte am Sack erhöhen.
S
Steuermensch, 27.06.2025 5:53 Uhr
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Streitpunkt Nummer 2: Die Finanzverwaltung wollte Verluste aus wertlosen Aktien bei der reinen Ausbuchung aus dem Depot jahrelang nicht anerkennen. Und sie hat sich auch geweigert, Verluste aus Veräußerungen an-zuerkennen, wenn die Veräußerungskosten den Erlös überstiegen, wenn also letztlich – fast – wertlose Aktien verkauft wurden. Doch sie hat vom Bundesfinanzhof immer wieder Prügel bezogen und letztlich hat der Gesetzgeber – wenn auch halbherzig – gehandelt: Verluste durch Ausbuchung oder Veräußerung wertlos gewordener Aktien (und anderer Wertpapiere) dürfen seit dem 1.1.2020 mit Einkünften aus Kapitalvermögen ausgeglichen werden. Die Beschränkung der Verlustverrechnung auf Aktiengewinne gilt hier nicht. ABER: Es gibt eine betragsmäßige Grenze. Die Verluste können nämlich nur mit Einkünften aus Kapitalvermögen bis zur Höhe von 20.000 Euro ausgeglichen werden. Nicht verrechnete Verluste sind dann auf Folgejahre vorzutragen (§ 20 Abs. 6 Satz 6 EStG). Die Neuregelung gilt für Verluste, die seit dem 1.1.2020 entstehen. Diese Regelung, das heißt die Begrenzung der Verlustverrechnung auf lediglich 20.000 Euro, ist zwar umstritten. Allerdings gibt es hierzu – soweit ersichtlich – noch kein Verfahren vor einem Finanzgericht.

Das stimmt nicht. Das mit den 20k wurde mit dem Jahressteuergesetz 2024 rückwirkend aufgehoben. Ergo unbegrenzte verlustverrechnung möglich.
Oliver78
Oliver78, 27.06.2025 6:00 Uhr
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Guten Morgen … Sorry für die Rechtschreibung, es gab gestern in unserer Männerrunde Rumänischen Schnaps 🫣🙄…. Ich war wohl nicht mehr ganz so klar im Kopf von ehemaligen 54k sind noch 4,6k vorhanden….. mir wäre wichtig wenn die Anteile stehen bleiben könnten … kann das jemand genau sagen , das ist nicht so mein Fachwissen 🤔…. Wenn das so ist , dann warte ich eben 1-2-3 Jahre…es ist nun eh zu spät, …. Das es mit Wolfspeed mal so enden würde, konnte wirklich niemand ahnen ..naja, ich lebe noch , und werde auch keine Dummheiten deswegen machen…. Wer weis , vielleicht kommt es anders als wir alle denken , aber wie schon geschrieben…. Ich hab das Geld abgeschrieben , leider, …. Und ich weiß, ich bin nicht der einzige…
G
Gebbes85, 27.06.2025 7:14 Uhr
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guten Morgen, so... bin ebenfalls raus... abgehakt, Fett Verlust - die Restkrümel kauf ich mir was schönes noch und gut... mal gewinnt man... mal verliert man. Schade - hätte ich auch nie gedacht vor nem Jahr hier
t
tobi1111, 26.06.2025 22:46 Uhr
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Wieviel Minus hattet ihr denn hier wenn man Fragen darf…. oh mann, tut mir echt leid 🤯
dynamic
dynamic, 26.06.2025 22:45 Uhr
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Wenn die Anteile stehen bleiben, dann wäre das okay… Ich hab nun so viel eingebüßt, da kommt es eigentlich darauf auch nicht mehr drauf an…… Ja, das ist jetzt schmerzhaftes Lehrgeld… einmal im Leben. Ich glaube, muss jeder sowas durchmachen…

Hab' mehr versenkt, egal, Gesundheit ist unbezahlbar.
t
tobi1111, 26.06.2025 22:44 Uhr
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20k dann anstatt deine über 40k wenn ich das richtig lese
t
tobi1111, 26.06.2025 22:44 Uhr
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Streitpunkt Nummer 2: Die Finanzverwaltung wollte Verluste aus wertlosen Aktien bei der reinen Ausbuchung aus dem Depot jahrelang nicht anerkennen. Und sie hat sich auch geweigert, Verluste aus Veräußerungen an-zuerkennen, wenn die Veräußerungskosten den Erlös überstiegen, wenn also letztlich – fast – wertlose Aktien verkauft wurden. Doch sie hat vom Bundesfinanzhof immer wieder Prügel bezogen und letztlich hat der Gesetzgeber – wenn auch halbherzig – gehandelt: Verluste durch Ausbuchung oder Veräußerung wertlos gewordener Aktien (und anderer Wertpapiere) dürfen seit dem 1.1.2020 mit Einkünften aus Kapitalvermögen ausgeglichen werden. Die Beschränkung der Verlustverrechnung auf Aktiengewinne gilt hier nicht. ABER: Es gibt eine betragsmäßige Grenze. Die Verluste können nämlich nur mit Einkünften aus Kapitalvermögen bis zur Höhe von 20.000 Euro ausgeglichen werden. Nicht verrechnete Verluste sind dann auf Folgejahre vorzutragen (§ 20 Abs. 6 Satz 6 EStG). Die Neuregelung gilt für Verluste, die seit dem 1.1.2020 entstehen. Diese Regelung, das heißt die Begrenzung der Verlustverrechnung auf lediglich 20.000 Euro, ist zwar umstritten. Allerdings gibt es hierzu – soweit ersichtlich – noch kein Verfahren vor einem Finanzgericht.
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XErkileX, 26.06.2025 22:43 Uhr
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Wolf gibt mir so Steinhoff vibes
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tobi1111, 26.06.2025 22:43 Uhr
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https://www.lohnsteuer-kompakt.de/steuerwissen/aktienverluste-neue-falle-bei-ausgebuchten-oder-wertlosen-papieren/
t
tobi1111, 26.06.2025 22:41 Uhr
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Wenn die Anteile stehen bleiben, dann wäre das okay… Ich hab nun so viel eingebüßt, da kommt es eigentlich darauf auch nicht mehr drauf an…… Ja, das ist jetzt schmerzhaftes Lehrgeld… einmal im Leben. Ich glaube, muss jeder sowas durchmachen…

Olli, ich finde darauf kommt es an. So bekommst Du das in deinen Verlusttopf. Wenn die Aktien ausgebucht werden wegen C11. Keine Ahnung. Und ob hier nochmal etwas zuckt. Ebenfalls keine Ahnung.
Oliver78
Oliver78, 26.06.2025 22:36 Uhr
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Wenn die Anteile stehen bleiben, dann wäre das okay… Ich hab nun so viel eingebüßt, da kommt es eigentlich darauf auch nicht mehr drauf an…… Ja, das ist jetzt schmerzhaftes Lehrgeld… einmal im Leben. Ich glaube, muss jeder sowas durchmachen…
Käseraspel
Käseraspel, 26.06.2025 22:28 Uhr
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Is nun leider eh leider zu spät

schau dir mal AEHR oder Aixtron an. vielleicht ist es ja was für dich
Oliver78
Oliver78, 26.06.2025 22:28 Uhr
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Is nun leider eh leider zu spät
Käseraspel
Käseraspel, 26.06.2025 22:27 Uhr
1

Hab’s abgeschrieben… egal , Lehrgeld….. ja, ich ärgere mich , aber egal …

egal. holst du woanders wieder rein. das wird schon ✌️
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