Wirtschafts- & Börsenlexikon Börsen- und Finanzbegriffe mit Z

93 Begriffe mit Z
Begriff Thema
Zwangsdelisting Eine behördliche oder börsenbedingte Maßnahme, bei der ein Wertpapier gegen den Willen des Emittenten von der Börsennotierung ausgeschlossen wird, oft aufgrund von Regelverstößen oder Insolvenz
Zwangsversteigerung Eine gerichtlich angeordnete öffentliche Versteigerung eines Grundstücks oder einer Immobilie durch den Gerichtsvollzieher, um aus dem Erlös die Forderungen eines Gläubigers zu befriedigen, wenn der Eigentümer seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt
Zwangsverwaltung Eine gerichtlich angeordnete Maßnahme der Zwangsvollstreckung, bei der ein Zwangsverwalter die laufende Bewirtschaftung einer Immobilie oder eines Grundstücks übernimmt, um aus den laufenden Erträgen wie Mieten oder Pachten die Forderungen des Gläubigers zu befriedigen, während das Eigentum beim Schuldner verbleibt
ZWAP-Token (ZilSwap) Ein Governance-Token der ZilSwap-Plattform, der es Inhabern ermöglicht, über Protokollentscheidungen abzustimmen, Liquiditätspools zu unterstützen und durch Staking oder Handelsrabatte Belohnungen zu verdienen
Zweitdepot Eine sinnvolle Ergänzung zum Hauptdepot, insbesondere für Anleger, die ihre Anlagestrategie diversifizieren, spezielle Anlageziele verfolgen oder Zugang zu unterschiedlichen Finanzprodukten wünschen
Zweiter New Deal (1935–1938) Eine Reihe von US-amerikanischen Reformen und Programmen, die Arbeitsplätze schuf, soziale Sicherungssysteme wie die Rentenversicherung einführte und die Wirtschaft nach der Großen Depression stabilisierte
Zweitmarkt Eine Plattform oder ein Handelsmechanismus außerhalb der regulären Börse, auf dem bestehende Anteile an geschlossenen Fonds, insbesondere Immobilienfonds, zwischen Anlegern gehandelt werden, oft zu Kursen unter oder über dem Nettoinventarwert
Zweitmarktfonds Eine Anlageform, bei der ein Fonds gezielt Anteile an bestehenden geschlossenen Fonds (insbesondere Immobilienfonds) über Zweitmärkte erwirbt, um Anlegern liquide Beteiligungsmöglichkeiten an bereits investierten Vermögenswerten zu bieten
Zwischenschein Eine vorläufige Urkunde, die dem Erwerber einer Aktie oder eines Wertpapiers ausgestellt wird, bis die endgültige Stückurkunde oder die Eintragung im Aktienregister erfolgt ist