Meta kassiert Urteil

250.000 Euro Strafe droht 24.02.2026, 13:42 Uhr Jetzt kommentieren: 0

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Gericht setzt klare Grenzen beim Datenzugriff

Für Meta verschärft sich das regulatorische Umfeld in Deutschland spürbar. Das Landgericht Berlin II hat dem Konzern die Nutzung seiner Freunde-Finder-Funktion in der bisherigen Form untersagt. Konkret darf Meta keine Kontaktdaten von Nicht-Nutzern mehr auf seine Server hochladen und verarbeiten. Bei Verstößen droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.

Im Zentrum steht die Funktionsweise der Freunde-Finder-Option, wie sie zum Zeitpunkt der Klageerhebung 2018 ausgestaltet war. Facebook-Nutzer konnten ihre Smartphone-Adressbücher hochladen – einschließlich der Daten von Personen ohne eigenes Facebook-Konto. Nach Auffassung der Richter ist genau diese Praxis rechtswidrig.

Die Verbraucherzentrale wertet das Urteil als wichtigen Erfolg. „Soziale Medien dürfen nicht einfach den Datensauger anstellen“, erklärte Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Das Gericht stellte unmissverständlich klar: Aktivieren Facebook-Mitglieder die Funktion, dürfen die Kontaktdaten Dritter nicht ohne Weiteres auf Meta-Server übertragen werden.

Darüber hinaus entschieden die Richter, dass Meta keine Nutzungsprofile für Werbezwecke aus verschiedenen Datenquellen zusammenführen darf – es sei denn, Nutzer stimmen dem ausdrücklich durch eine eindeutige, bestätigende Handlung zu. Damit rückt insbesondere das datengetriebene Geschäftsmodell des Konzerns stärker in den Fokus juristischer Prüfungen.

Brisante US-Dokumente werfen Schatten auf Konzernstrategie

Parallel zum deutschen Urteil sorgen in den USA veröffentlichte Gerichtsdokumente für zusätzliche Unruhe. Sie geben Einblick in interne Diskussionen aus dem Jahr 2019 rund um die geplante Einführung einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung im Messenger.

Monika Bickert, Leiterin der Content-Policy-Abteilung, schrieb damals in einem internen Chat: „Wir sind dabei, als Unternehmen etwas Schlechtes zu tun. Das ist so unverantwortlich.“ Hintergrund war die Befürchtung, dass verschlüsselte Kommunikation die Aufdeckung strafbarer Inhalte erheblich erschweren könnte.

Die Dokumente stammen aus einem Verfahren in New Mexico. Dort wird Meta vorgeworfen, Minderjährige nicht ausreichend vor sexueller Ausbeutung zu schützen. Eine interne Analyse kam zu dem Ergebnis, dass die Zahl der gemeldeten Fälle von Kindesmissbrauch infolge der Verschlüsselung um 65 Prozent sinken würde – konkret von 18,4 Millionen auf 6,4 Millionen Meldungen pro Jahr. Diese Zahlen verdeutlichen die Dimension der internen Abwägungen zwischen Datenschutz, Produktsicherheit und regulatorischem Risiko.

Instagram im Fokus: 19 Prozent der jungen Nutzer betroffen

Zusätzlichen Zündstoff liefern interne Erhebungen zur Plattform Instagram. Eine Meta-Umfrage ergab, dass 19 Prozent der Instagram-Nutzer zwischen 13 und 15 Jahren ungewollt auf Nacktbilder oder sexuelle Inhalte stießen. Diese Zahl erhöht den Druck auf das Unternehmen, insbesondere im Hinblick auf den Schutz Minderjähriger.

Instagram-Chef Adam Mosseri räumte in einer Aussage ein, dass die meisten expliziten Inhalte über Direktnachrichten zwischen Nutzern verbreitet werden. Gerade dieser Bereich unterliegt aufgrund datenschutzrechtlicher Vorgaben nur eingeschränkten Kontrollmöglichkeiten durch den Konzern.

In den USA laufen bereits Tausende Klagen gegen Meta. Dem Unternehmen wird unter anderem vorgeworfen, süchtig machende Produkte zu entwickeln und damit eine Gesundheitskrise unter Minderjährigen zu befeuern. Mehr als 40 US-Generalstaatsanwälte haben sich zusammengeschlossen, um juristisch gegen den Konzern vorzugehen. Auch in Deutschland nimmt der politische Druck zu: Vertreter von Grünen und CDU fordern ein Social-Media-Verbot für Kinder unter 14 Jahren.

Die Kombination aus regulatorischen Eingriffen in Europa, massiven Klagewellen in den USA und sensiblen internen Dokumenten erhöht die rechtliche und operative Komplexität für den Konzern erheblich – und rückt zentrale Elemente seines Geschäftsmodells stärker ins Licht der Öffentlichkeit.

Bn-Redaktion/aw
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