PortfolioPlus
Dein Depot in Echtzeit – Kurse, Renditeanalyse und Dividendenplaner an einem Ort.
Anzeige
SpaceX-IPO

Was passiert mit den riesigen Schulden? 03.03.2026, 10:13 Uhr Jetzt kommentieren: 0

Rakete
AI MODIFIED Inhalte teilweise mit KI erstellt.
© Bild von SpaceX-Imagery auf Pixabay
Werte zum Artikel
Name Aktuell Diff. Börse
Tesla 362,86 USD +5,14 % Nasdaq

17,5 Milliarden Dollar vor vollständiger Tilgung

Elon Musks Firmengeflecht steht vor einem bemerkenswerten Schritt: Rund 17,5 Milliarden US-Dollar an Verbindlichkeiten von X und xAI sollen vollständig zurückgezahlt werden. Nach Angaben informierter Kreise hat Morgan Stanley bestehenden Kreditgebern mitgeteilt, dass die ausstehenden Schulden beglichen werden. Woher die Mittel stammen, blieb jedoch offen. Fest steht: xAI hatte im Januar bereits 20 Milliarden US-Dollar frisches Eigenkapital eingesammelt – ein möglicher Baustein für die nun geplante Entschuldung.

Ursprung der Milliardenlast

Die Schulden gehen auf unterschiedliche Finanzierungsrunden zurück. X, früher bekannt als Twitter, nahm im Zuge der Übernahme durch Musk etwa 12,5 Milliarden US-Dollar auf. xAI wiederum platzierte im Juni Anleihen und Kredite über 5 Milliarden US-Dollar. Seit der Fusion im vergangenen Jahr firmieren beide unter xAI Holdings. Während X monatlich zweistellige Millionensummen für den Schuldendienst aufbringt, verbrennt xAI nach Schätzungen rund 1 Milliarde US-Dollar pro Monat.

SpaceX-Deal treibt Bewertung auf 1,25 Billionen Dollar

Die Rückzahlung erfolgt in einer Phase strategischer Neuordnung. SpaceX übernahm xAI im vergangenen Monat und integrierte das Unternehmen als Tochtergesellschaft. Ziel ist unter anderem der Aufbau von Rechenzentren im All. Das kombinierte Firmenkonstrukt wird derzeit mit 1,25 Billionen US-Dollar bewertet. Parallel dazu bereitet Musk den Börsengang von SpaceX vor. Das Unternehmen mit Sitz in Starbase, Texas, strebt eine vertrauliche IPO-Anmeldung noch in diesem Monat an, um eine mögliche Notierung im Juni zu ermöglichen.

Teure Frühablösung der Anleihen

Ein Teil der Verbindlichkeiten besteht noch nicht lange und könnte mit Vorfälligkeitsentschädigungen verbunden sein. Besonders im Fokus stehen 3 Milliarden US-Dollar Hochzinsanleihen von xAI, die zu 117 Cent je Dollar zurückgezahlt werden sollen. Diese Prämie fällt an, obwohl die Papiere ursprünglich mindestens zwei Jahre laufen sollten. Laut Marktdaten notierten die Anleihen zuletzt ebenfalls bei rund 117 Cent – ein Signal, dass Investoren bereits mit einer vorzeitigen Rückzahlung gerechnet hatten.

Milliardenbedarf für KI-Infrastruktur

Der Kapitalbedarf bleibt hoch. xAI investiert Milliarden in Rechenzentren, Chips und Fachpersonal. Um sich Zugang zu Nvidia-Chips zu sichern, arbeitete das Unternehmen zuletzt mit Valor Equity Partners zusammen. In Kooperation mit Apollo Global Management und weiteren Geldgebern sollen über Zweckgesellschaften bis zu 20 Milliarden US-Dollar eingesammelt werden. Diese Vehikel erwerben die Chips und vermieten sie an xAI – ein Modell, das Liquidität schont und zugleich Wachstum ermöglicht.

Bn-Redaktion/ts
Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Ihre Lieblingsaktie geschenkt

BörsenNEWS.de und Smartbroker+ starten gemeinsam eine exklusive Bonus-Aktion. Eröffnen Sie bis 31.08.2026 ein Depot bei Smartbroker+ und erhalten als Willkommensgeschenk einen Anteil ausgewählter Aktien im Wert von 50 Euro!.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Werbung
Weiter aufwärts?
Kurzfristig positionieren
Ask: 0,17
Hebel: 18,27
mit starkem Hebel
Ask: 6,32
Hebel: 4,91
mit kleinem Hebel
Smartbroker
Morgan Stanley
Im Durchschnitt erleiden 7 von 10 Kleinanlegern Verluste beim Handel mit Turbo-Zertifikaten. Turbo-Zertifikate sind hoch risikoreiche Produkte und nicht für langfristige Anlagestrategien geeignet.
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: MR6KLU MR5MBX. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.
Weitere News

Gestern 16:15 Uhr • Artikel • BörsenNEWS.de

Gestern 15:43 Uhr • Artikel • BörsenNEWS.de

Gestern 15:24 Uhr • Artikel • BörsenNEWS.de

Gestern 13:52 Uhr • Artikel • BörsenNEWS.de

Gestern 13:49 Uhr • Artikel • BörsenNEWS.de

Gestern 12:02 Uhr • Artikel • BörsenNEWS.de

Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer