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Tesla

Gericht stoppt Musks Milliarden-Deal! 19.05.2025, 18:06 Uhr Jetzt kommentieren: 0

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Kleiner Aktionär, große Wirkung – und jetzt das Aus?

Ein einzelner Tesla-Aktionär mit lediglich neun Anteilen löste einen jahrelangen Rechtsstreit aus, der Elon Musks umstrittenes 56-Milliarden-Dollar-Vergütungspaket aus dem Jahr 2018 zu Fall brachte. Nun zieht der E-Auto-Gigant Konsequenzen: Künftig sollen Aktionäre mit weniger als drei Prozent Beteiligung – das entspricht aktuell rund 97 Millionen Aktien im Wert von etwa 34 Milliarden US-Dollar – keine Klagebefugnis mehr gegen das Management wegen Pflichtverletzungen im Namen des Unternehmens besitzen. Das geht aus aktuellen Unterlagen des Autobauers an die US-Börsenaufsicht SEC hervor.

Das 56-Milliarden-Dollar-Drama: Musk gegen das Gericht

Das umstrittene Gehaltspaket, das Musk in Form von Aktienoptionen bei Erreichen ambitionierter Unternehmensziele zugesprochen wurde, war 2018 als leistungsbasierte Vergütung geplant. Ein Gericht in Delaware kippte es jedoch 2024. Die Richterin begründete das Urteil mit Musks übergroßem Einfluss auf den Verwaltungsrat – insbesondere bei den Vergütungsverhandlungen. Zudem seien Aktionäre im Unklaren über Musks enge Verbindungen zu Aufsichtsratsmitgliedern gelassen worden, was eine objektive Entscheidungsfindung unmöglich gemacht habe. Musk ging in Berufung, doch die Debatte ist damit längst nicht beendet.

Neuer Gehaltsplan trotz Gewinneinbruch?

Laut „Financial Times“ arbeitet der Tesla-Aufsichtsrat bereits an einem neuen Vergütungspaket. Robyn Denholm, die Aufsichtsratsvorsitzende, sowie das unabhängige Gremiumsmitglied Kathleen Wilson-Thompson sollen derzeit Optionen prüfen, wie Musk trotz des gekippten 2018er-Pakets rückwirkend kompensiert werden könnte. Diese Überlegungen kommen zu einem Zeitpunkt, an dem Tesla wirtschaftlich unter Druck steht: Im ersten Quartal 2025 brachen die Verkaufszahlen weltweit um 13 Prozent ein – deutlich stärker als von Analysten erwartet. Die Folge: Der Nettogewinn sackte um über 70 Prozent im Vergleich zum Vorjahr ab.

Bn-Redaktion/aw
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