AM Hauptforum WKN: A2QJD4 ISIN: GB00BN7CG237 Forum: Aktien User: Thorst

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22:32:27 Uhr, Lang & Schwarz
Kommentare 10.302
I
Invest17, 13.09.2022 17:42 Uhr
0
Mal kurz unabhängig von den Bezugsrechten, hat jemand Erfahrungen mit KE's? Ändert sich der Kurs nochmal an dem Tag wenn die neuen Aktien ausgegeben werden?
K
Kaufsuchti, 13.09.2022 17:12 Uhr
0

@Herrvorragend ich auch und habe daher auch verkauft. Ich denke aber nicht, dass nur die ING daran schuld ist bzw es nicht anbietet. Insgesamt herrscht große Verwirrung und einige hier denken alleine die Bezugsrechte lassen Sie die neuen Aktien auch beziehen...

Ich finde dazu einfach nichts schlüssiges: ich kann jetzt ca 1000 Bezugsrechte zu 0,53 € kaufen ( bei der ING ) habe dann aber noch keine neue Aktie gekauft, aber meine vorhandenen Aktien sind bereits weniger wert :P =?= Bezugsrechte verkaufen ist wohl auch nicht möglich - hätte jetzt einfach ein paar Aston Aktien gekauft um meinen EK zu drücken .. und zu hoffen, dass das nicht ganz so mies ausgeht, wie es sich gerade anfühlt. Aber kein Schreiben von ING ist schon heftig...
G
Gast-756412402, 13.09.2022 17:03 Uhr
0
finger weg aufjedenfall 😅
G
Giuseppe58, 13.09.2022 16:57 Uhr
0
Ist es günstig jetzt einzusteigen oder Finger weg?
G
Gast-753110000, 13.09.2022 16:50 Uhr
0
Wo seht ihr die Aktie in 2024 ich habe nach Verwässerung einen EK von 1,91 Euro und glaube an die Marke bin aber trotzdem manchmal pessimistisch 😅😎
G
Gast-756412402, 13.09.2022 16:49 Uhr
0
so ne abzocker firma AM .. unglaublich was die abziehen
P
Privado, 13.09.2022 16:46 Uhr
0
Habe die Mail von der ING auch bekommen. Lt Wertpapierabteilung ist die Zeit für einen Übertrag der Bezugsrechte auf ein anderes Depot zu knapp. Ich schreibe jetzt mal eine Beschwerde an die ING, da man nicht vorab über diesen Umstand informiert wurde.
Wolf.P.
Wolf.P., 13.09.2022 16:45 Uhr
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@Herrvorragend ich auch und habe daher auch verkauft. Ich denke aber nicht, dass nur die ING daran schuld ist bzw es nicht anbietet. Insgesamt herrscht große Verwirrung und einige hier denken alleine die Bezugsrechte lassen Sie die neuen Aktien auch beziehen...
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Gast-756412402, 13.09.2022 16:39 Uhr
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@herrvorragend… ja dieselbe mail hab ich auch bekommen.
Herrvorragend
Herrvorragend, 13.09.2022 16:32 Uhr
0
So steht’s zumindest in der Mail. Deshalb auch hier einen Teil davon rein kopiert. Bin ich jedoch der Einzige, der bei der ING ist?🧐🤔 Oz schrieb, dass er auch bei der ING ist. Und das bei ihm die Bezugsrechte eingebucht worden. Jedoch nicht, ob er eine Weisung in Auftrag geben kann. Sollte es jedoch tatsächlich hier nicht möglich sein, dann wäre es eine völlige Sauer.ei!!! Handeln kann man damit, aber als Aktionär nicht seine Bezugsrechte in Anspruch nehmen können?!!!!! Was haben denn die Aktionäre von AML dort ausgehandelt bitte?!! Und wie abgef.uckt wären die Saudi‘s bitte!!! Da muss ich mal morgen anrufen. Sollte es tatsächlich der Fall sein, dann bin ich bei der ING raus. Schließlich kann man über andere Plattformen/Banken diese Weisung in Auftrag geben! Hier aber nicht, weil die ING mich nicht als professionellen Anleger einstufen kann/will!!! Mir jedoch dadurch aber ordentlich was flöten geht an Kohle. Lächerlich!!!!!!!
Chris89_2
Chris89_2, 13.09.2022 16:03 Uhr
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Die Bezugsrechte berechtigen dazu, neue Aktien der Gesellschaft zu einem festgelegten Preis zu kaufen. Das Angebot gilt allerdings nur in bestimmten Ländern uneingeschränkt. Das liegt daran, dass der Prospekt für das Angebot nicht nach den Anforderungen der Prospektrichtlinie erstellt wurde. In Deutschland dürfen deshalb nur professionelle Anleger die angebotenen Aktien beziehen. Was professionelle Anleger sind, ist in § 67 des Wertpapierhandelsgesetzes geregelt. Damit ein Anleger als professionell gelten kann, muss er verschiedene Kriterien erfüllen - zum Beispiel im Hinblick auf seine Kenntnisse der Finanzmärkte und seine finanziellen Verhältnisse. Deshalb gelten grundsätzlich erst einmal nur institutionelle Anleger als professionell, zum Beispiel Finanzunternehmen oder Regierungen. Privatkunden sind "von Natur aus" keine professionellen Anleger im Sinne des Gesetzes. Wichtig ist diese Unterscheidung deshalb, weil das Gesetz für private Anleger besondere Schutzvorschriften vorsieht. Nun bietet das Gesetz Privatkunden zwar die Möglichkeit, sich von ihrer Bank als professionelle Anleger einstufen zu lassen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Wir als ING können diese Einstufung aber nicht für Sie vornehmen. Deshalb ist die Ausübung der Bezugsrechte über uns nicht möglich.

Wem den so ist, solltet ihr schleunigst eure Bezugsrechte verkaufen, solange ihr noch etwas Geld erhaltet
R
RainKing, 13.09.2022 16:01 Uhr
0
Bei Onvista kann ich zumindest die Bezugsrechte handeln. Aber bis jetzt kein Schreiben erhalten.
R
RainKing, 13.09.2022 16:01 Uhr
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Das wäre ja dann die verarsche schlechthin???
AgentPendergast
AgentPendergast, 13.09.2022 15:58 Uhr
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Was ist denn bitte das?! Wieso können manche über die ING eine Weisung abgeben, bei liegt jedoch keine Weisung vor!!!

Sehr seltsam. Ich bin zu neu hier um das zu beurteilen. Meine Weisung habe ich erteilt. Was daraus wird, wird sich zeigen...
Herrvorragend
Herrvorragend, 13.09.2022 15:55 Uhr
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Was ist denn bitte das?! Wieso können manche über die ING eine Weisung abgeben, bei liegt jedoch keine Weisung vor!!!
Herrvorragend
Herrvorragend, 13.09.2022 15:54 Uhr
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Die Bezugsrechte berechtigen dazu, neue Aktien der Gesellschaft zu einem festgelegten Preis zu kaufen. Das Angebot gilt allerdings nur in bestimmten Ländern uneingeschränkt. Das liegt daran, dass der Prospekt für das Angebot nicht nach den Anforderungen der Prospektrichtlinie erstellt wurde. In Deutschland dürfen deshalb nur professionelle Anleger die angebotenen Aktien beziehen. Was professionelle Anleger sind, ist in § 67 des Wertpapierhandelsgesetzes geregelt. Damit ein Anleger als professionell gelten kann, muss er verschiedene Kriterien erfüllen - zum Beispiel im Hinblick auf seine Kenntnisse der Finanzmärkte und seine finanziellen Verhältnisse. Deshalb gelten grundsätzlich erst einmal nur institutionelle Anleger als professionell, zum Beispiel Finanzunternehmen oder Regierungen. Privatkunden sind "von Natur aus" keine professionellen Anleger im Sinne des Gesetzes. Wichtig ist diese Unterscheidung deshalb, weil das Gesetz für private Anleger besondere Schutzvorschriften vorsieht. Nun bietet das Gesetz Privatkunden zwar die Möglichkeit, sich von ihrer Bank als professionelle Anleger einstufen zu lassen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Wir als ING können diese Einstufung aber nicht für Sie vornehmen. Deshalb ist die Ausübung der Bezugsrechte über uns nicht möglich.
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