AMD WKN: 863186 ISIN: US0079031078 Kürzel: AMD Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

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18. August 2026, 23:00 Uhr, Lang & Schwarz
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Kommentare 41.959
p
painflow, 29.12.2017 14:21 Uhr
0
Nochmal zum Steuerausgleich: Wenn ich mit Verlust verkaufe, wird dann der komplette Verlustbetrag mit meinen bereits bezahlten Steuern ausgeglichen? Oder werden vom Verlustbetrag nur die ca.25% wieder verrechnet, welche ich bereits an Steuern gezahlt habe?
J
Jensalgebra3a, 29.12.2017 12:27 Uhr
0
Kann dieser dämliche Euro mal aufhören zu steigen...
K
Konsumierer5T, 28.12.2017 8:11 Uhr
0
Das habe ich die Tage auch gemacht: alle Positionen mit relativ hohen Verlusten verkauft, um meine Steuerlast zu senken, u.a. AMD. Jetzt ist mein Depot wunderschön grün und ich kann auf gute Kaufgelegenheiten warten.
Tiefseekalmar
Tiefseekalmar, 26.12.2017 19:00 Uhr
0
Habe ich vor ;)
A
Abzocke, 26.12.2017 15:50 Uhr
0
Lass aber 800 oder 1600 Eu Gewinn je nach Steuerfreibetrag drauf und schenke dem Staat nichts ;)
Tiefseekalmar
Tiefseekalmar, 26.12.2017 14:38 Uhr
0
Genau das meinte ich, vielen Dank für die Antworten und frohe Weihnachten euch allen! Ich habe über den Freibetrag hinaus Gewinne gemacht und werde diese mit den aktuellen Verlusten auf den Papieren wieder glatt ziehen.
A
Abzocke, 25.12.2017 10:01 Uhr
0
Anders ausgedrückt, schaut in den Steuertopf rein und bringt ihn in den Steuerfreibetragbereich.
A
Abzocke, 25.12.2017 9:58 Uhr
0
Wer Verluste und Gewinne gleichzeitig hat, der kann seine verlustigen Aktien soweit verkaufen, dass man in den Bereich des Freibetrages kommt. Steuerausgleich hat auch den Vorteil, dass mit einem Schlag auch schon die gebuchten Gewinnsteuern zurückgezahlt werden und man mehr Geld hat zum zurückkaufen der Aktien hat. 31.12. ist immer der letzte Tag.
t
tiberius, 24.12.2017 22:33 Uhr
0
Habe Zukunftsweise so verstanden, dass es keinen Sinn macht Verluste zu realisieren, wenn man seinen Freibetrag von 800/1600 noch nicht ausgeschöft hat, sprich wenn man für seine Gewinne eh keine Steuer gezahlt hat. Wer den Pauschbetrag nicht ausgeschöft hat, für den macht die Verlustrechnung ja keinen Sinn. Heist nur so viele Verluste machen bis man insgesamt an der 800/1600 Grenze kratzt.
t
tiberius, 24.12.2017 22:28 Uhr
0
Danke für den Hinweis. Gibt es eine Deadline für den Verlustverechnungstopf? Würde dann am 27.12.2017 meine Verluste realisieren indem ich verkaufe und die selbe Aktie erneut kaufe. Geschieht die Auszahlung, des zuviel gezahlten Steuerbetrags, dann über die Bank oder über das Finanzamt (sprich über die Steuererklärung)? Vielen dank schonmal. Frohe Weihmachten ;-)
s
snoyms, 24.12.2017 18:22 Uhr
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Schnall ich net, Gewinne werden eh gegen Verluste verbucht. Was hat das mit dem Freibetrag zu tun?
A
Abzocke, 24.12.2017 14:50 Uhr
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Verluste verkaufen bis der Steuersatz in dem Bereich 800 Eu und 1600 Eu bei verheirateten ist. Danach die gleichen Aktien wieder kaufen.
O
Obiwan, 24.12.2017 14:49 Uhr
0
Frohe Weihnachten Euch allen!
s
sellSellSELL, 23.12.2017 17:30 Uhr
0
Kommt drauf an ob das schrott Unternehmen wie Twitter, Under Armour etc sind
Tiefseekalmar
Tiefseekalmar, 23.12.2017 16:26 Uhr
0
Ich habe mal eine allgemeine Frage an euch: Wenn ihr am Jahresende seid und das Jahr über gute Gewinne gemacht habt und entsprechend Steuern bezahlt habt, würdet ihr Aktien mit Verlust verkaufen, um es steuerlich geltend zu machen oder lieber die Verlustaktie halten? Denn Aktiengewinne (Abgeltungssteuer, Soli & ggf. anfallende Kirchensteuer) kann man nur bis Jahresende mit Verlusten verrechnen. Danach werden einem keine Rückerstattungen mehr gewährt. Der Steuertopf wird an den Vater Staat überwiesen seitens der Bank. Die Verluste können zwar auf weitere Gewinne verrechnet werden, aber auf die alten Gewinntöpfe sind weg..
H
HAESVAU, 22.12.2017 18:29 Uhr
0
Vorallem die "Trumps":(
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