BAYER Insiderboard WKN: BAY001 ISIN: DE000BAY0017 Forum: Aktien User: Bay5anto

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Kommentare 5.872
Bay5anto
Bay5anto, 01.06.2020 23:37 Uhr
0
MoneyManni was hälst du von asiatischen oder arabischen Airlines?
Bay5anto
Bay5anto, 01.06.2020 23:08 Uhr
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Ich habe mich evtl. etwas unklar ausgedrückt. Erholen schon aber er wird nicht mehr so sein wie bisher da wird es massive Verschiebungen geben und die Frage ist welche Rolle die LH danach spielt. Wir (DAX) setzen seit 15 Jahren VC ein und reduzieren seit dem Reisen. Aber noch nie so massiv wie jetzt. Reisestop min. bis September. Klar gibt es auch immer noch Reisen die Business critical sind, aber wie viele sind das vom bisherigen Volumen? Wenn ich ein Team über den Teich fliegen lasse, kann ich für das Geld schon einen Videokonferenz-Raum bauen. Und wenn ich einen Guten baue, dann ist das schon nah an Live mit HD oder 4Knund SpeakerTrack. Vor 15 Jahren ging das über x ISDN Leitungen die halbe Zeit brach die Verbindung ab und kaum einer hatte das Equipment. Aber heute ist das doch alles Stand der Technik und ich kann alles miteinander verschalten. Ich würde schätzen, das vielleicht 10-20% des ursprünglichen Volumens wirklich notwendig sind. Wir hatten früher so viel Volumen, dass auch schon vorkam, dass LH einfach mal bei den Buchungen boykottiert wurde um die Konditionen neu zu verhandeln 😉 Die LH geht selbst davon aus, dass das bisherige Volumen vielleicht frühstens 2023 wieder erreicht wird. Ist aber nicht ganz frisch die Prognose und vermutlich schon überholt
MoneyManni85
MoneyManni85, 01.06.2020 22:46 Uhr
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Naja. Dass sich der Flugverkehr nie mehr erholen wird, halte ich für eine sehr gewagte These. Ich persönlich sehe das komplett anders. Gerade im geschäftlichen Bereich kristallisiert sich immer mehr heraus, dass eine Videokonferenz nicht mit einem tatsächlichen Treffen zu vergleichen ist. Präsenzbesuche sind, insbesondere bei sehr wichtigen Themen, unentbehrlich. So zumindest meine Erfahrung als strategischer Einkäufer in einem mittelständischen Unternehmen. Vom Business einmal abgesehen wird sich auch der Tourismus wieder erholen und mit zunehmendem Wohlstand in den Schwellenländern auch wieder stark wachsen. Um das aber klar zu stellen. Die "Rettung" der Lufthansa wird das Unternehmen noch etliche Jahre belasten. Und als Aktionär würde ich einen großen Bogen um die LH-Aktie machen. Wenn es Luftverkehr sein muss, dann doch lieber Ryanair. Airbus erscheint mir auch sehr attraktiv.
Bay5anto
Bay5anto, 01.06.2020 20:58 Uhr
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Die Frage ist womit man Geld verdienen kann. Du kannst eine Condor nicht mit einer LH vergleichen. Condor hat eine viel dünnere Kostendecke, geringere Personalkosten, viel Chartergeschäft und eine übersichtliche Flotte von 51 Fliegern mit einem Durchschnittsalter von über 19 Jahren mit reduzierter Ausstattung. Und die tragen sich schon vor Corona nicht. LH hat weit über 700 Maschinen von denen über 100 schon dauerhaft stillgelegt wurden, weil man davon ausgeht diese in Zukunft nicht mehr zu brauchen, weil einfach das Flugvolumen nicht mehr da ist. Dazu hat man die mit Abstand höchsten Personalkosten und Pensionsverpflichtungen in der Branche. Ein Hauptproblem, wo man seit Jahren dran will, aber immer mit Streik gedroht wird. Jetzt war die einmalige Chance da endlich Mal durchzukehren. Immerhin hat das bei Germanwings geklappt, die hat man einfach dicht gemacht. Aber weitere nötige Massnahmen werden mit einer Beteiligung Bundes verhindert. Dazu kommt, dass die LH hauptsächlich mit Businessflügen und viel Intercontinental ihr Geld verdient hat. Jetzt fliegt aber niemand mehr und das wird auch nach Corona nie mehr in dem Maße geschehen wie bisher. Die Unternehmen haben gemerkt, dass das auch wunderbar ohne klappt. Um mit Economy Flügen aber das gleiche Geld zu verdienen, musst du ca. 2-3 Mal so viele Pax über den Teich fliegen wie Businesskasper. Wo sollen die herkommen? Meinst du alle Ballermanntouries fliegen morgen zum shoppen nach NYC ins Outlet? Ich meine für meinen Reits wäre es gut 😂 aber ich glaube nicht dran. Deswegen, eine Verstaatlichung wäre ehrlicher gewesen.
G
Geldvermehrer, 01.06.2020 18:19 Uhr
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Ja, da kannst du Recht haben. Lufthansa fehlt auf viele Monate vielleicht Jahre der Markt. Die können die Flieger nur halb besetzen und müssen darum logischerweise den doppelten Preis nehmen. Rechne damit dass das ein totes Geschäft wird. Gut für Banken und die Börse zumindest kurzfristig.
Bay5anto
Bay5anto, 01.06.2020 17:57 Uhr
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Die Frage ist, ob das wirklich eine nachhaltige Rettung ist... Das wird die eigentlichen Probleme der LH nicht lösen, eher im Gegenteil.
G
Geldvermehrer, 01.06.2020 16:55 Uhr
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Sind heute wenig Umsätze wegen Feiertag. Aber die Lufthansa Rettung war wichtig.
I
Insider2020, 01.06.2020 13:43 Uhr
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🍾
Bay5anto
Bay5anto, 01.06.2020 13:39 Uhr
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Zu viel Zucker drin ☝🏼 Aber ich will mal nicht so sein und geb ein paar Cocktails 😂🍹🍹🍹🍹🍹🍹
I
Insider2020, 01.06.2020 13:13 Uhr
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Kein Eistee?
Bay5anto
Bay5anto, 01.06.2020 9:57 Uhr
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@Geldvermehrer ich bin nicht sicher ob man eine Chance hat das alles anzubringen... Heute in nehmen wir wieder die 63 in Angriff? 62 ist ja praktisch schon gefallen.
G
Geldvermehrer, 31.05.2020 20:55 Uhr
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Das ist eine große Chance für Bayer die Verfahren los zu bekommen. Bayer kann auch neue Evidenzen bringen wie hat der Mann geraucht, wurden seine Lebensumstände berücksichtigt? Welches Risikoverhalten liegt vor ? Die Anhörung dient dem Richter sich ein Bild zu machen. Ob die Vorinstanz alle Beweise berücksichtigt hat. Der Bayer Vorstand hat eventuell was in der Hand. Nur so lässt sich erklären warum man die Prozesse so unbedingt durchziehen will. Man muss einen Grund haben.
Bay5anto
Bay5anto, 31.05.2020 16:49 Uhr
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OK, danke. Das ist die mir bekannte Sachlage. Allerdings lässt die Einladung des Gerichts ja durchaus eine andere Auslegung vermuten. Bayer hat aber ja von einem Verkaufsstopp Abstand genommen, was für deine Variante spricht. Wir wissen ja nicht genau welche Einigungen man im Hintergrund schon getroffen hat. Evtl. lässt man es in Californien auch einfach drauf ankommen. Um später bessere Karten zu haben.
G
Geldvermehrer, 31.05.2020 16:39 Uhr
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Ist lange und trotz Vereinfachung kompliziert. Aber es im Handelsblatt weg zu lassen macht den Bericht wertlos.
G
Geldvermehrer, 31.05.2020 16:36 Uhr
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Hier der Bericht mit dem Link Antwort auf Beitrag Nr.: 63.761.923 von lawmeetstax Zitat: Ich habe jetzt nochmal den supplemental brief von Monsanto vom 11. Februar 2020 gelesen. Jetzt wird Vieles viel klarer, was vorliegend juristisch entscheidend ist und was nicht. Hochspannend, kann ich nur sagen. Jeder, den das Glypho-Verfahren interessiert, sollte das lesen. Hier läßt sich das wirklich immer nur sehr oberflächlich und kurz darstellen: - Monsanto sagt, daß ein warning im label sich nicht mit Bundesrecht vertragen hätte und damit nach FIFRA für Monsanto unmöglich zu befolgen gewesen wäre. Unmögliches kann von Monsanto aber nicht verlangt werden, so daß dieser cause of action für Johnson gesperrt ist. Gestützt wird dies auf die Wyeth-Entscheidung. Dieser Teil klingt für mich sehr schlüssig und aufgrund der Verfügungen des Gerichts könnte man fast vermuten, daß das Gericht dies auch so sieht. Bemerkenswert ist, daß die erste Instanz diesen Vorrang des Bundesrechts mit dem Argument ablehnte, daß nach Landesrecht (Californien) ja ein Verkaufsverbot möglich gewesen wäre, dann könnte ein warning im label ja nicht gesperrt sein. Diese Ansicht zerlegt Monsanto aus meiner Sicht geradezu, weil die Möglichkeit eines Verkaufsverbots nichts damit zu tun hat, ob ich bei einem "umlabeln" gegen Bundesrecht verstoße. Natürlich hätte der Verkauf verboten werden können, aber das warning im label ist schlicht etwas anderes. Richtige Argumentation von Monsanto, wie ich finde. Kaum zu glauben, daß die erste Instanz das anders vertreten hatte. - Wenn der cause of action "warning im label" wegen FIFRA gesperrt ist, dann bliebe nur noch der cause of action "design defect". Und da wußte ich in meinem gestrigen Posting noch nicht, worauf das bitte gestützt werden soll. Das ist mir jetzt aber klar: Im US-Recht gibt es die consumer expectation theory. Daß damit tatsächlich ein design defect durchgesetzt werden kann, hat mich echt überrascht und läßt mich auch immer noch einigermaßen verstört zurück. Wie auch immer, Monsanto argumentiert, daß diese Theorie, um überhaupt rechtlich anwendbar zu sein, eine für jeden leicht erkennbare Gefahrenquelle voraussetzt, also naheliegende Dinge. Dies ist bei Gypho bereits deshalb nicht gegeben, weil Johnson eine Herrschar von Experten benötigte, um seinen claim (Krebsgefahr) darzustellen. Wenn man die Grundlagen dieser Theorie durchdenkt, überzeugt dieses Argument. Aber wichtiger ist die Frage des Gerichts, was eigentlich mit dem Jury-Urteil aus der ersten Instanz übrig bleiben kann, wenn das warning im label gesperrt ist, nicht aber der design defect. Und da trägt Monsanto nachvollziehbar mit Zitaten vor, daß die Anwälte von Johnson vor der Jury stets den design defect auf das fehlende warning im label gestützt haben. Wenn also das warning wegfällt, kann nicht einfach der design defect allein zurückbleiben. Dies könnte mithin ein Fehler der Johnson-Anwälte gewesen sein, daß sie den design defect wohl nie als eigenständige Grundlage dargestellt haben. Wie auch immer, Monsanto macht dann deutlich, daß das Verfahren zumindest an die Vorinstanz zurückverwiesen werden muß, da die Jury zu keinem Zeitpunkt über den design defect als alleinige Grundlage entschieden hatte. Immer wurde dies auf das fehlende warning im label gestützt. Dann kann aber nicht der design defect allein das Jury-Urteil heute noch stützen. Nach Lektüre der Schriftsätze (die frei verfügbar sind, man höre und staune), hätte ich tatsächlich gesagt, Monsanto gewinnt das Ding! Über eine tatsächliche Krebsgefahr ja oder nein wird übrigens inhaltlich nicht wirklich gestritten. Was mich jetzt allerdings ein bißchen wundert ist die Verfügung des Gerichts vom 13. Mai 2020, also daß über die Höhe des Schadensersatzes gesprochen werden soll. Ich vermute, daß ist als zusätzlicher Hinweis zu verstehen, mithin nicht als alleiniger Themeninhalt im oral argument. Jedenfalls wird in der Ladung betont, daß die Anwälte beider Seiten im oral argument nicht dasjenige wiederholen dürfen/sollen, was sie schon schriftsätzlich vorgetragen haben, das kennt das Gericht nämlich schon...ein etwas anderer Ton als in Deutschland. Daher könnte der neue Hinweis durchaus so gedeutet werden, daß nur dasjenige vom Gericht nun angesprochen wurde, was noch nicht Gegenstand der schriftlichen Auseinandersetzung war, damit das Gericht für alle Eventualitäten des Verfahrensfortgangs vorbereitet ist und die Parteien auch insoweit für den Fall der Fälle angehört hat. ► BAYER AG ■ Auf neuen Wegen ◄ | wallstreet-online.de - Vollständige Diskussion unter: https://www.wallstreet-online.de/diskussion/800232-5031-5040/bayer-ag-auf-neuen-wegen
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