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BAYER WKN: BAY001 ISIN: DE000BAY0017 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion
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L&S Exchange
Knock-Outs auf Bayer
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Kommentare 173.598
raketo,
12.02.2026 12:33 Uhr
0
Nicht zu vergessen die politischen Aspekte! Keine Entschädigung für die Betroffenen wäre sehr hat zu verkaufen.
r
raketo,
12.02.2026 12:32 Uhr
0
Wüsste nicht, warum Vergleiche zum einen zukünftige Klagen verhindern sollten, noch warum Bayer überhaupt die in der Vergangenheit äußerst unerfolgreiche Strategie der Vergleiche weiter verfolgen sollte. Diese Veegleiche müssten ja dann bis SC Entscheid durch sein, oder warum sollte man sich danach noch vergleichen? Bei Gewinn Bayer entfällt die Grundlage der Klagen, bei Verlust Bayer entfällt das Bestreben der Kläger nach günstigerem Vergleich, siehe abgelehnte Mediationsfälle laut Artikel
Versteh mich nicht falsch, aber wenn es so einfach zum verstehen wäre, dann wäre das Problem schon längst nicht mehr da. Ganz oberflächlich betrachtet, war/ist eine der Herausforderungen, dass man mehrere Strategien über Jahre hinweg parallel fahren musste. Die fast bestmögliche Ausgangsposition wurde jetzt nach beträchtlichen Millionensummen und Jahren erreicht. Natürlich ist das geschriebene nicht in Stein gemeißelt, aber wahrscheinlich nah an der Tatsache. Wenn Ma mit den Rückstellungen jetzt auskommt, war die Summe für Monsanto nicht viel. Die restlichen Klagen werden ausbleiben, da man ja auf mehreren Ebenen vorausschauend gearbeitet/interveniert hat.
Heureka,
12.02.2026 12:24 Uhr
0
Wüsste nicht, warum Vergleiche zum einen zukünftige Klagen verhindern sollten, noch warum Bayer überhaupt die in der Vergangenheit äußerst unerfolgreiche Strategie der Vergleiche weiter verfolgen sollte.
Diese Veegleiche müssten ja dann bis SC Entscheid durch sein, oder warum sollte man sich danach noch vergleichen?
Bei Gewinn Bayer entfällt die Grundlage der Klagen, bei Verlust Bayer entfällt das Bestreben der Kläger nach günstigerem Vergleich, siehe abgelehnte Mediationsfälle laut Artikel
raketo,
12.02.2026 12:11 Uhr
0
Bayer wird die Vergleiche im Rahmen ihrer Rückstellungen, vl. sogar etwas günstiger machen. Das war das Ziel von Anfang an. Das haben viele nicht verstanden. Das wäre ja nicht möglich gewesen, wenn man keine Annahme SC hat.
f
fatfather,
12.02.2026 11:47 Uhr
0
Es sind also keine Ansprüche des Staates, sonder Ansprüche aus dem Recht der Bundesstaaten
f
fatfather,
12.02.2026 11:46 Uhr
0
Staatlich ist in diesem Zusammenhang als Bundesstaatlich zu lesen. Die Frage ist, Bundesrecht vor Länder(Staaten-)recht.
Cetoc1983,
12.02.2026 11:18 Uhr
0
Die haben doch alle Langeweile 🤣
Cetoc1983,
12.02.2026 11:17 Uhr
0
Also genau andersrum gemeint 😄
Heureka,
12.02.2026 11:10 Uhr
0
„Angesichts der Entscheidung des Supreme Court, die Frage zu prüfen, ob staatliche Ansprüche wegen unterlassener Warnhinweise durch Bundesrecht präemptiert sind, sollten Kläger, die zuvor im Rahmen des von Sonderbeauftragtem Feinberg geleiteten Programms Vergleichsangebote abgelehnt haben, dies möglicherweise überdenken. Klarstellend sei gesagt: Kein Kläger, der zuvor am Vergleichsprogramm teilgenommen hat, ist verpflichtet, erneut daran teilzunehmen. Das Programm steht ihnen jedoch weiterhin offen, falls nun Interesse besteht.“
– US-Bezirksrichter Vince Chhabria
w
Cetoc1983,
12.02.2026 10:52 Uhr
0
Also der Richter deutet daraufhin sie sollen die Kohle nehmen bevor es gar nix gibt hab ich das richtig verstanden?
w
wulfyy,
12.02.2026 10:49 Uhr
0
Widerstandszone 46,70 € - 47,00 €: Kurzfristig (Tageschart) bildet der Bereich um 46,74 € eine zentrale Hürde. Ein nachhaltiges Überwinden dieser Marke ist entscheidend für eine Fortsetzung des Aufwärtstrends.
Heureka,
12.02.2026 10:39 Uhr
1
Süß, da fangen die Anwaltskanzleien das schwitzen an, immerhin wurde hier mit xx Mio Dollar in Vorleistung gegangen für Werbung etc
GESCHIEHT IHNEN RECHT!!!
o
o2kuh,
12.02.2026 10:10 Uhr
1
46,84 EUR
+1,71 % +0,79
Alexander_Nepo,
12.02.2026 9:39 Uhr
0
https://www.aboutlawsuits.com/roundup-settlement-program-supreme-court-review-pending-mdl-judge/
Und die Klägerseite ist wohl offen für Gespräche zur Beilegung der Klagen
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