BAYER WKN: BAY001 ISIN: DE000BAY0017 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion
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Schon erstaunlich, wie sich die Situation von Bayer seit November aufgrund anderer politischer Vorzeichen verschoben hat. Das war bis November (selbst bei der Q3-PK) nicht erkennbar. Und Oelrich malt wieder ein paar blumige Pharma-Versprechungen, die sich schon mal als Luftnummer herausgestellt haben. Der Anstieg ist wirklich Glück.
Na ja kommt drauf an wie man das sieht. Das Risiko einer Kapitalerhöhung gibt es nach wie vor speziell wenn der SC hier sagen wir nicht zu 100% für Bayer entscheidet. Ist eine Kapitalerhöhung nicht eine Insolvenzverschleppung weil es ohne neues Geld nicht mehr funktionieren würde? Aber jetzt Mal wieder sachlich. Was entscheidet eigentlich der Supreme Court hier? Ob die Forderung nach einem Warnhinweis gegen das Bundesrecht verstößt oder ob Bayer die einzelstaatlichen Anforderungen berücksichtigen muß.? Bisher bin ich ausgegangen das die EPA ein anbringen eines Warnhinweises untersagt, man kann es auch anders lesen, dass die EPA ohne Warnhinweise genehmigt und zusätzliches labeling nicht untersagt. Hier geht es meiner Ansicht ziemlich um spitzfindigkeiten. Ist für mich kein Selbstläufer
Na ja kommt drauf an wie man das sieht. Das Risiko einer Kapitalerhöhung gibt es nach wie vor speziell wenn der SC hier sagen wir nicht zu 100% für Bayer entscheidet. Ist eine Kapitalerhöhung nicht eine Insolvenzverschleppung weil es ohne neues Geld nicht mehr funktionieren würde? Aber jetzt Mal wieder sachlich. Was entscheidet eigentlich der Supreme Court hier? Ob die Forderung nach einem Warnhinweis gegen das Bundesrecht verstößt oder ob Bayer die einzelstaatlichen Anforderungen berücksichtigen muß.? Bisher bin ich ausgegangen das die EPA ein anbringen eines Warnhinweises untersagt, man kann es auch anders lesen, dass die EPA ohne Warnhinweise genehmigt und zusätzliches labeling nicht untersagt. Hier geht es meiner Ansicht ziemlich um spitzfindigkeiten. Ist für mich kein Selbstläufer
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