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BAYER WKN: BAY001 ISIN: DE000BAY0017 Kürzel: BAYN Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion
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18:59:36 Uhr,
Lang & Schwarz
Knock-Outs auf Bayer
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Kommentare 169.735
K
Heureka,
27. Apr 23:25 Uhr
0
KKKarlsson ist back. Abwickler short back. Hard Times back.
f
fatfather,
27. Apr 22:56 Uhr
1
Wer sich aus Primäquellen informieren möchte, kann alles hier nachlesen: https://www.supremecourt.gov/oral_arguments/argument_transcripts/2025/24-1068_7lh8.pdf
K
KKKBayer,
27. Apr 22:54 Uhr
0
Ja es bleibt spannend bis wann Bayer wieder bei 25 ist...und wann Bayer die 100 Milliarden für Monsanto erreicht!
r
raketo,
27. Apr 22:47 Uhr
0
Es bleibt spannend.
r
raketo,
27. Apr 22:47 Uhr
0
Könnte man gleich den Agent fragen. Hätte mehr Sinn.
K
K
K
KKKBayer,
27. Apr 22:42 Uhr
0
Nachbörslich 37,50....Bayer wird wohl wieder abkacken.
A
Abwickler,
27. Apr 22:41 Uhr
0
Bald werden die Kursziele wieder nach unten gesetzt. Dann wieder freier Fall.
KKKBayer,
27. Apr 22:38 Uhr
0
Wann sehen wir die 30 wieder von unten? @Performante, hast du eine Empfehlung? Verkaufst du bevor es noch weiter runter rauscht?
K
KKKBayer,
27. Apr 22:37 Uhr
0
Oh oh sieht wohl richtig Scheisse aus
Performante,
27. Apr 22:37 Uhr
0
Glyphosat-Verfahren: Bayer lobt sorgfältige Prüfung des Supreme Court
LEVERKUSEN (dpa-AFX) - Mit Blick auf die Anhörung vor dem obersten US-Gericht im Verfahren um milliardenschwere US-Glyphosat-Rechtsstreitigkeiten hat sich der Pharma- und Chemiekonzern Bayer zufrieden gezeigt. "Wir begrüßen, dass der US Supreme Court die Frage der Einheitlichkeit der Regulierung und des Vorrangs von Bundesrecht sorgfältig prüft", hieß es in einer am späten Montagabend verbreiteten Stellungnahme des Konzerns.
Die US-Regierung und Bayer hätten überzeugend dargelegt, dass Warnhinweise auf Basis des Rechts einzelner Bundesstaaten, die sich von dem durch die US-Umweltbehörde genehmigten Produktlabel unterscheiden, durch Bundesrecht ausgeschlossen seien. Alles andere würde zu einem Flickenteppich an Warnhinweisen führen. Unternehmen sollten nicht auf Basis des Rechts einzelner Bundesstaaten dafür verurteilt werden können, dass sie sich an Bundesrecht hielten.
Aus den Fragen der Richter in der Anhörung ergab sich allerdings ein gemischtes Bild. So äußerte sich Brett Kavanaugh dahingehend, dass es möglicherweise einer Uniformität bei solchen Warnhinweisen bedürfe. Der Vorsitzende Richter, John Roberts, stellte hingegen die Frage, ob es Bundesstaaten nicht erlaubt sein sollte, auf neue Risiken hinzuweisen.
Bayer macht sich Hoffnung, dass ein positives Grundsatzurteil im Fall "Durnell" dabei helfen könnte, das teure Thema in absehbarer Zeit abschließen zu können. "Ein Urteil zugunsten des Unternehmens würde die nötige regulatorische Klarheit bringen, um in den USA zugelassene und neue Produkte für Landwirte und Verbraucher auf den Markt zu bringen", hieß´es in der Mitteilung vom Montag entsprechend abschließend.
Die Richter müssen entscheiden, ob Bundesrecht zu Warnhinweisen beim Verkauf der Unkrautvernichter - wie Bayer argumentiert - über dem Recht von Bundesstaaten steht. Der Fall des Klägers John Durnell war ursprünglich im Oktober 2023 in St. Louis verhandelt worden. Die Geschworenen waren der Auffassung, dass das Unternehmen zu einer Krebswarnung verpflichtet gewesen wäre, und sprachen dem Kläger eine hohe Entschädigung zu. Bayer wählte diesen Fall dann später für einen Gang vor den obersten US-Gerichtshof aus, um ein Grundsatzurteil zu erzielen. Experten rechnen mit einem Urteil bis Ende Juni, da um diesem Zeitraum herum die aktuelle Sitzungsperiode des US Supreme Court
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