BAYER WKN: BAY001 ISIN: DE000BAY0017 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion
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22. Juli 2026, 23:00 Uhr,
Lang & Schwarz
Knock-Outs auf Bayer
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Kommentare 172.846
U
Ulv,
10.12.2021 12:48 Uhr
0
@Martoc: Ich bin definitiv "linksgrün". Deswegen würde ich NIEMALS diese pseudolinksgrünen, asozialpolitischen und antisozialen Parteien wie grün, SPD oder Linkspartei wählen. Oder gar diese Klima-Spinner. Ich weiß noch sehr gut, was das letzte Mal passierte, als genau die gleichen pseudosozialdemokratischen, pseudogrünen Kräfte an die Macht kamen, Es sind sogar die gleichen Leute, damals wie heute.
U
Ulv,
10.12.2021 12:43 Uhr
0
Geblinzelt und kurz gezuckt hat sie, die Schildkröte
Cetoc1983,
10.12.2021 12:41 Uhr
0
Kurs sieht so lala aus irgendwie
U
Ulv,
10.12.2021 12:41 Uhr
0
"Damit hat Bayer sich an die rechtlichen Vorgaben gehalten." Und so what, wenn das Opfer trotzdem schwerstkrank durch das Giftzeugs wurde? Bekanntlich haftet die Haftpflicht-Versicherung gegenüber dem Unfallgeschädigten auch dann, wenn der Schädiger vorsätzlich oder fahrlässig handelte. Die Versicherung muss dann halt versuchen, sich das Geld vom Schädiger zurückzuholen. Warum soll hier nicht zunächst Bayer haften? Wie schon geschrieben: Die konnten den Vertrieb auch lassen, wenn sie das Mittel nicht sicher in Verkehr bringen durften.
E
ElonyMusky,
10.12.2021 12:40 Uhr
0
@mephi: schau dir mal den Unterschied zwischen cancerogen und carcinogen an. 😉
L
Lifegoals,
10.12.2021 12:40 Uhr
0
Die Schildkröte hat sich bewegt. Euphorie ;)
M
Martoc,
10.12.2021 12:37 Uhr
0
Ein Feldzug linksgrùner Ideologen und Biobauern gegen den bõsen Pharmamulti, gespickt von Übertreibungen und unbewiesenen Unterstellungen. Es wird Zeit das der SC diese Farce beendet!!
1
1233619,
10.12.2021 12:37 Uhr
1
Den Artikel der Efsa findet man hier zum
Download : https://www.efsa.europa.eu/en/efsajournal/pub/4302
U
Ulv,
10.12.2021 12:35 Uhr
0
Die logische Kette: Das Zeug hat im konkreten Fall Krebs ausgelöst. Dafür haftet der Hersteller und zwar verschuldensunabhängig. Dann aber nicht, wenn der Hersteller vor dem Risiko gewarnt hat und der Verbraucher sich solchermaßen freiwillig selbst krank gemacht hat, selbst Schuld hat. Bayer hat aber nicht gewarnt. Also haftet Bayer weiterhin. Allerdings dann MÖGLICHERWEISE doch nicht, wenn Bayer behördlicherseits von der Warnung abgehalten wurde....Hier wurde Bayer bundesrechtshalber von der Warnung abgehalten, nicht aber landesrechtlich. So in etwa lautet der Streitstand doch, oder? Die vielen Fragen lauten halt:
- Wurde Bayer wirklich verbindlich durch eine Bundesbehörde gezwungen, auf den Warnhinweis zu verzichten?
- Hätte nicht das Landesrecht doch eine Grundlage für eine Warnung entgegen der bundesrechtlichen Lage gegeben?
- Gibt es nicht ein Zwischending zwischen Warnung und Information, welches die Haftung begrenzt hätte und doch nicht gegen die Weisung (!) der FDA verstoßen hätte? Und sei es nur der Hinweis, dass die FDA einen Warnhinweis verboten hat....
- Entbindet der verbotene Warnhinweis überhaupt von der Haftung gegenüber dem Opfer? Was interessiert es das Opfer? Müsste nicht Bayer haften und sich das Geld evtl. vom Staat zurückholen?
Usw., usw... Das ist noch viel Spielraum für Haftung :-))))
1
1233619,
10.12.2021 12:33 Uhr
2
Also ich würde mit aussagen wie Giftzeug vorsichtig agieren. Man sollte dafür die Frage klären wie werden Grenzwerte für Glyphosat bestimmt?
Weil die EFSA von keiner krebserregenden Wirkung von Glyphosat ausgeht, basieren die gültigen Grenzwerte allein auf der Giftigkeit. Man bestimmt den Grenzwert für Menschen ausgehend von Tierversuchen folgendermaßen:
Die empfindlichste Reaktion (sprich eine körperliche Reaktion, die bei der niedrigsten Dosis auftrat), die bei irgendeinem Säugetier festgestellt wurde, waren Magen-Darmprobleme bei Kaninchen. Hier betrug die höchste ungiftige Glyphosatdosis 50 mg/kg Körpergewicht.
Nun gehen wir vorsichtshalber davon aus, dass Menschen noch empfindlicher sind als Kaninchen, und manche Menschen wieder empfindlicher als andere. Deshalb ist es bei solchen toxikologischen Grenzwerten üblich, die Obergrenze nochmals hundertfach niedriger zu legen.
Daher ist der Grenzwert - sprich die Menge, die ein Mensch maximal jeden Tag zu sich nehmen kann, ohne jemals eine giftige Wirkung zu merken - 0.5 mg Glyphosat pro kg Körpergewicht.
(Daher kommt auch der Spruch “damit das Glyphosat im Bier bedenklich wird, müsste man an einem Tag mehr als 1000 Liter trinken”. )
Gerade auch wegen dieser eigentlichen extremen Ungefährlichkeit wurde glyphosat so gerne verwendet
Bay5anto,
10.12.2021 12:24 Uhr
0
Und genau darum geht es.
Damit ist die Argumentation der Kläger hinfällig
B
Bau.und.hau,
10.12.2021 12:24 Uhr
0
Fakt ist
sie grossen HF kommen alle wenn bayer die Rechtsstreitigkeiten beseite gelegt haben.
Die vielen HS sind schon drine
Bay5anto,
10.12.2021 12:23 Uhr
0
Laut breiter wissenschaftlicher Erkenntnisse aus gut 1.000 Studien der letzten 40 Jahre ist Glyphosat bei korrekter Anwendung nicht gesundheitsgefährdend.
Auf dieser Basis hat die EPA (Us-Umweltschutzbehörde) die Zulassung erteilt. Daraus ergibt sich auch die nötige Deklaration.
Auf spätere Nachfrage/Bitte von Bayer ob man zusätzliche Warnhinweise aufbringen dürfe, hat sie dies untersagt, da dies nicht dem Gefährdungspotential entsprechen würde.
Damit hat Bayer sich an die rechtlichen Vorgaben gehalten.
U
Ulv,
10.12.2021 12:23 Uhr
1
Außerdem gebe ich ja 1233619 weitgehend Recht.
U
Ulv,
10.12.2021 12:22 Uhr
0
Welche Unterstellungen denn??? Dass Glypho Krebs auslöst? Mann! Ohne diese Unterstellung gäbe es doch keinen einzigen verlorenen Prozess. Und der SC entscheidet über diese Frage genau NICHT. Weil die Entscheidung darüber gar nicht beantragt ist....
Bay5anto,
10.12.2021 12:19 Uhr
0
Deine Frage ist schon mit Unterstellungen gespickt, daher kann man das so nicht beantworten
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