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Kommentare 172.846
U
Ulv, 10.12.2021 12:14 Uhr
0
@1233619: Wie auf der Seite der IHK zu lesen, ist auch in den USA das Produkthaftungsrecht verschuldensunabhängig. Eine gute Frage ist, inwieweit man sich von dieser Haftung exkulpieren kann, indem man auf die Folge als möglich oder wahrscheinlich oder sicher hinweist. Aber was ist, wenn man sicher nicht exkulpieren konnte, weil man nicht warnen dufte? Ist es dann so logisch, dass man das Giftzeugs ohne Warnung weitervertreiben darf, ohne haften zu müssen? Oder müsste man nicht einfach dann aufhören, dass Giftzeugs zu vertreiben? Immerhin gibt es keinen Zwang, mit einem krebserzeugenden Stoff Geschäfte machen zu müssen... Die ganze Thematik ist gespickt mit moralisch-rechtlichen Tretminen
Bay5anto
Bay5anto, 10.12.2021 12:13 Uhr
0
Das ist Nebensache. Könnte auch Ertrinken oder psychische Schäden sein.
ArmerMarius!
ArmerMarius!, 10.12.2021 12:13 Uhr
0
11:54 Uhr Glyphosatverfahren: Bayer erringt nächsten juristischen Sieg Im jahrelangen Streit über den angeblich krebserregenden Unkrautvernichter Glyphosat hat Bayer einen zweiten juristischen Sieg in den USA errungen. Ein Geschworenengericht in Kalifornien befand, dass das Mittel nicht die Ursache der Krebserkrankung einer Frau gewesen sei. Die Klägerin hatte ihre Erkrankung auf den glyphosathaltigen Unkrautvernichter Roundup zurückgeführt, den sie über mehrere Jahre verwendet hatte. "Das Urteil der Jury zu unseren Gunsten beendet das Verfahren und bestätigt, dass Roundup nicht die Ursache der Krebserkrankung von Donnetta Stephens ist. Wir haben großes Mitgefühl für Donnetta Stephens, teilen aber die Ansicht der Jury, dass Roundup nicht die Ursache ihrer Krankheit ist", erklärte der Leverkusener Agrarchemie- und Pharmakonzern in einer Stellungnahme.
M
Mephi, 10.12.2021 12:11 Uhr
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Bay: ja und die Basis von all dem ist die Frage der cancerogenität;)
Bay5anto
Bay5anto, 10.12.2021 12:09 Uhr
0
@Mephi Nein, es geht darum ob Bayer die Anwender nicht ausreichend vor den Risiken gewarnt hat. Und Bayer darum ob sie mehr hätten drauf schreiben dürfen als sie es getan haben.
Bay5anto
Bay5anto, 10.12.2021 12:06 Uhr
1
@1233619 da hat doch jemand aufmerksam mitgelesen die letzten 2 Jahre 👍🏼
M
Mephi, 10.12.2021 12:00 Uhr
0
@mephi was hat denn die cancerogenität mit glyphosat zu tun? ??? Darum gehts doch seit 3 Jahren😂
jenson40
jenson40, 10.12.2021 11:58 Uhr
1
schön, hier auch sachlich und gut begründete einschätzungen zu lesen, danke 1233619 👍
M
Mephi, 10.12.2021 11:58 Uhr
1
1233619: so isses
1
1233619, 10.12.2021 11:51 Uhr
0
Ulv: eventuell hab ich auch ein komplett falsches rechtsverständnis aber Bayer kann ja nur verklagt werden weil sie vor (angeblichen) Krebsrisiken nicht gewarnt haben. Wenn man vor einem Risiko warnt kann man deshalb nicht verklagt werden. Sonst würde ja auch in Amerika keiner mehr Zigaretten verkaufen weil dann bei jedem Lungenkrebs eine Klage bevorstünde. Da die Hersteller aber vor den Folgen warnen können sie im nachgang nicht verklagt werden. Genau das ist der Punkt bei Bayer und laut Bundesrecht durfte Bayer nicht warnen da lt Einschätzung der Behörden glyphosat nicht krebserregend ist und daher bayer vor einem nicht existierenden Risiko nicht warnen darf.
U
Ulv, 10.12.2021 11:40 Uhr
0
Sicher ist die Klage wohl berechtigt und sinnvoll. Aber sie bringt vielleicht selbst bei positivem Ausgang nicht den Befreiungsschlag.
U
Ulv, 10.12.2021 11:39 Uhr
2
@1233619; Ja, mag alles richtig sein. Aber nochmals: Am Ende geht es nicht darum, ob Bayer schuldhaft unterlassen zu warnen oder schuldhaft das Produkt weitervertrieben hat, obwohl sie (bzw. Monsanto) wusste, was das für ein Dreck ist, sondern darum, ob das Zeug in konkreten Fällen Krebs ausgelöst hat oder nicht. Auch wenn Bayer völlig pflichtgemäß gehandelt haben sollte, HAFTET Bayer eben DOCH, falls ein Gericht zu dem Ergebnis gelangt, dass Glypho der Auslöser für den Krebs war...
M
MajorTom123, 10.12.2021 11:38 Uhr
0
Ich sehe die Klage auch als berechtigt an. Ausschlaggebend für die Annahme dürften aber die Argumente des Anwalts in der mündlichen Anhörung vor dem SC sein.
U
Ulv, 10.12.2021 11:35 Uhr
0
Das sowieso.... Und eben: Selbst das garantiert womöglich keineswegs den Befreiungsschlag
1
1233619, 10.12.2021 11:34 Uhr
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Du hattest geschrieben, risikoreicher als das europäische. Das ist auch so, das liegt nämlich an der Art und Weise wie Produkte auf den Markt kommen in Europa musst du sehr strenge Auflagen erfüllen um Produkte zu verkaufen, aber hast dafür geringere Haftungsrisiken. In Amerika ist das umgedreht. Du darfst fast alles verkaufen, ist es aber schädlich bist du dran. Bayer greift bewusst die Thematik auf dass von bundesseite glyphosat nicht krebserregend eingestuft wurde. Dadurch darf Bayer nicht vor Risiken warnen laut Rechtssprechung. Das kollidiert mit dem einzelstaatlichen Recht das wiederum sagt Bayer muss warnen. Beide Ansichten widersprechen sich. Die Klage von Bayer ist daher meiner Meinung nach berechtigt
RaktebiszumMond
RaktebiszumMond, 10.12.2021 11:32 Uhr
0
Im Ergebnis ist folgenden festzuhalten: Die Annahme UND eine positive Entscheidung im Verfahren sind hier entscheidend.. Die bloße Annahme reicht leider nicht..
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