BYD WKN: A0M4W9 ISIN: CNE100000296 Kürzel: BY6 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

10,89 EUR
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9. Mai 2026, 12:58 Uhr, Lang & Schwarz
Kommentare 193.339
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Master123, 26.05.2025 19:43 Uhr
0
Übersetzt heißt es: wer viele Aktien besitzt wird ruiniert durch die Steuer, weil ein Unternehmen seine Aktionäre belohnen will, das klingt ja richtig dämlich
L
Lüning2, 26.05.2025 19:39 Uhr
0
Wenn die Bonus Aktien mit 0€ eingebucht weden sind es ca. 50 %
M
Master123, 26.05.2025 19:35 Uhr
0
Sind doch nur 28%
L
Lüning2, 26.05.2025 19:29 Uhr
0
Ich werde deshalb meine 2.500 Aktien mit EK 8,39€ verkaufen damit ich nicht arm werde durch die Steuern.
AHOIsegler1
AHOIsegler1, 26.05.2025 18:08 Uhr
0
Laut Haufe Verlag werden Bonusaktien mit dem Anschaffungkurs von 0.- eingebucht. Die volle Steuer fällt beim Verkauf an. Meine Meinung: Aber dagen kann man den Verlust der jetzigen Aktien rechnen. Haben ja häufig Ek von vielleicht um 40. Da sich der Kurs voraussichtlich drittelt, entsteht ein Verlust. Also die Altaktien haben 2/3 Verlust, Bonusaktien knapp 1/3 Gewinn, Kapitlisaktie gut 1/3.Wäre meiner Meinung nach ein Null-Summenspiel. ...... Bin an verlässlichen Aussagen sehr interessiert
rzeller
rzeller, 26.05.2025 17:36 Uhr
0

Genau so stellt sich die Situation aktuell dar. Informiert wird man in diesem Falle nicht, da kein Wahlrecht gegeben ist. Am Tag der Hauptversammlung wird ein Beschluss gefasst und der gilt dann für alle Aktionäre. Steuerrechtlich haben wir in diesem Forum ja bereits tief gebuddelt und sämtliche Szenarien ausgearbeitet. Bis zur Hauptversammlung werden wir nicht mehr erfahren und möglicherweise auch am Tag der Hauptversammlung noch keine Gewissheit haben. Zwischen dem "Ex-Tag" und der Ausgabe zusätzlicher Aktien vergehen einige Wochen, in der Zeit werden die depotführenden Banken sich dann mit der steuerrechtlichen Ausgestaltung beschäftigen (müssen) und verbindlich Auskunft erteilen können. Dann ist der Drops für die Aktionäre aber auch bereits gelutscht und keine Entscheidung mehr möglich, ob man die zusätzlichen Aktien nimmt oder vorher verkauft. Allgemein gesprochen halte ich es für sehr bedenklich, dass es nicht möglich ist, verbindlich Auskunft über einen Sachverhalt einzuholen, bevor er nicht revidierbar eintritt. Es wäre interessant zu wissen, wie Gerichte bei Klage in einem solchen Fall entscheiden würden. Darf ich Dich fragen, bei welcher Bank Du den Sachverhalt angefragt hast? Da die Angelegenheit zur Auslegungssache werden kann, ist auch nicht auszuschließen, dass Broker hier unterschiedliche Steuerrichtlinien heranziehen und insbesondere NEO-Broker, den Sachverhalt nicht mit der erforderlichen Sorgfalt prüfen und die Kapitalertragssteuer einziehen. Man müsste sich dann das Geld mit der Steuererklärung 2025 vom Finanzamt zurückholen. Allerdings muss hier der Sachbearbeiter der Argumentation der Steuerfreiheit auch erst einmal folgen.

Bin bei der HVB. Kann mir das auch nicht vorstellen, aber das gesagt ja nichts. Übrigens was macht jemand, der eine große Summe nicht sofort zur Verfügung hat (z. B. Festgeld), muss der dann einen Kredit aufnehmen oder Aktien verkaufen? 🤔
U
User123B, 26.05.2025 17:16 Uhr
1

Ich habe ebenfalls meinen Steuerberater und meine Bank um Aufklärung gebeten. Zusammengefasst konnten mir beide keine endgültige Antwort geben, der Zusammenhang sei sehr komplex und in gewissem Sinn auch eine Frage der Auslegung. Beide gaben mir zu verstehen, dass jedoch mit großer Wahrscheinlichkeit keine Steuern anfallen werden. Meine Frage wäre nun die, wird man vor Ausgabe der sog. Bonusaktien zu 100% informiert und durch wen? 🤔

Genau so stellt sich die Situation aktuell dar. Informiert wird man in diesem Falle nicht, da kein Wahlrecht gegeben ist. Am Tag der Hauptversammlung wird ein Beschluss gefasst und der gilt dann für alle Aktionäre. Steuerrechtlich haben wir in diesem Forum ja bereits tief gebuddelt und sämtliche Szenarien ausgearbeitet. Bis zur Hauptversammlung werden wir nicht mehr erfahren und möglicherweise auch am Tag der Hauptversammlung noch keine Gewissheit haben. Zwischen dem "Ex-Tag" und der Ausgabe zusätzlicher Aktien vergehen einige Wochen, in der Zeit werden die depotführenden Banken sich dann mit der steuerrechtlichen Ausgestaltung beschäftigen (müssen) und verbindlich Auskunft erteilen können. Dann ist der Drops für die Aktionäre aber auch bereits gelutscht und keine Entscheidung mehr möglich, ob man die zusätzlichen Aktien nimmt oder vorher verkauft. Allgemein gesprochen halte ich es für sehr bedenklich, dass es nicht möglich ist, verbindlich Auskunft über einen Sachverhalt einzuholen, bevor er nicht revidierbar eintritt. Es wäre interessant zu wissen, wie Gerichte bei Klage in einem solchen Fall entscheiden würden. Darf ich Dich fragen, bei welcher Bank Du den Sachverhalt angefragt hast? Da die Angelegenheit zur Auslegungssache werden kann, ist auch nicht auszuschließen, dass Broker hier unterschiedliche Steuerrichtlinien heranziehen und insbesondere NEO-Broker, den Sachverhalt nicht mit der erforderlichen Sorgfalt prüfen und die Kapitalertragssteuer einziehen. Man müsste sich dann das Geld mit der Steuererklärung 2025 vom Finanzamt zurückholen. Allerdings muss hier der Sachbearbeiter der Argumentation der Steuerfreiheit auch erst einmal folgen.
IRONIKUS
IRONIKUS, 26.05.2025 16:41 Uhr
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Naja, die Frage, die sich mir zudem im Steuerkontext stellt: Soll man seinen BYD-Bestand auf Zehnerstellen auf- oder abrunden? Nach meinen aktuellen Kenntnisstand sind Einerstellen bei Zuteilung nicht relevant. Da ich eh' einen EK unter 18 € hatte, hab ich mir halt noch ein paar ''teure'' BYD geholt und den Bestand aufgerundet... 🤔😉
rzeller
rzeller, 26.05.2025 16:41 Uhr
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Ich habe ebenfalls meinen Steuerberater und meine Bank um Aufklärung gebeten. Zusammengefasst konnten mir beide keine endgültige Antwort geben, der Zusammenhang sei sehr komplex und in gewissem Sinn auch eine Frage der Auslegung. Beide gaben mir zu verstehen, dass jedoch mit großer Wahrscheinlichkeit keine Steuern anfallen werden. Meine Frage wäre nun die, wird man vor Ausgabe der sog. Bonusaktien zu 100% informiert und durch wen? 🤔
Gastromeister1
Gastromeister1, 26.05.2025 16:23 Uhr
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Vielleicht wäre es sinnvoll, den Steuerberater zu wechseln, da er möglicherweise nicht die gewünschten Ergebnisse liefert.

Ki verbess verschlechtert
Gastromeister1
Gastromeister1, 26.05.2025 16:22 Uhr
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Vielleicht wäre es sinnvoll, den Steuerberater zu wechseln, da er möglicherweise nicht die gewünschten Ergebnisse liefert.
Gastromeister1
Gastromeister1, 26.05.2025 16:22 Uhr
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Die Auskunft des Steuerberaters orientiert sich hier streng an dem Begriff "Bonus-Aktien". Wir haben den Sachverhalt bereits ausgiebig erörtert, schaue Dir hierzu meinen früheren Beiträge an. Falls Bonus-Aktien im steuerlichen Sinne ausgegeben werden, werden auch Steuern fällig. Jedoch erscheint es durchaus als plausibel, dass hier eine schlechte Übersetzung aus dem Englischen gewählt wurde und auch diese sogenannten "Bonus-Aktien" steuerneutral sind. Nach der Hauptversammlung wissen wir mehr. Allerdings: obiger Sachverhalt gilt für Deutschland. In Österreich sieht es meines Wissens deutlich schlechter aus. Hier musst Du die Bonus-Aktien, falls ich richtig liege, in jedem Fall versteuern. Je nachdem, ob die Steuer bei Beschluss oder Zuteilung fällig wird und wann der Kurs gedrittelt wird, fallen für Dich bei Deinem Bestand im besten Fall rund 20.000 Euro Kapitalertragssteuer an und im schlechtesten Fall 60.000 Euro. Das Geld solltest Du also in Österreich Ansässiger in jedem Fall auf Deinem Verrechnungskonto bereit halten.

So ein Schmarn
U
User123B, 26.05.2025 16:15 Uhr
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Wenn die Auskunft dieses Steuerberaters stimmt und die Bonusaktien tatsächlich aus dem Vorjahresgewinn zugeteilt werden, so werden diese als Sachdividende versteuert und der Zuflußzeitpunkt ist der Tag der Einbuchung. https://www.justanswer.de/steuerberater/s1uoe-ich-habe-steuerfreie-aktien-die-vor-2009-gekauft-wurde.html Bei meinen seit 2017 eingesammelten 3940 Stück wäre das ein Wahnsinn 🤯. Ich bin zwar aus AT und die Auskunft gilt für DE, es wird bei uns aber wohl gleich sein.

Die Auskunft des Steuerberaters orientiert sich hier streng an dem Begriff "Bonus-Aktien". Wir haben den Sachverhalt bereits ausgiebig erörtert, schaue Dir hierzu meinen früheren Beiträge an. Falls Bonus-Aktien im steuerlichen Sinne ausgegeben werden, werden auch Steuern fällig. Jedoch erscheint es durchaus als plausibel, dass hier eine schlechte Übersetzung aus dem Englischen gewählt wurde und auch diese sogenannten "Bonus-Aktien" steuerneutral sind. Nach der Hauptversammlung wissen wir mehr. Allerdings: obiger Sachverhalt gilt für Deutschland. In Österreich sieht es meines Wissens deutlich schlechter aus. Hier musst Du die Bonus-Aktien, falls ich richtig liege, in jedem Fall versteuern. Je nachdem, ob die Steuer bei Beschluss oder Zuteilung fällig wird und wann der Kurs gedrittelt wird, fallen für Dich bei Deinem Bestand im besten Fall rund 20.000 Euro Kapitalertragssteuer an und im schlechtesten Fall 60.000 Euro. Das Geld solltest Du also in Österreich Ansässiger in jedem Fall auf Deinem Verrechnungskonto bereit halten.
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