BYD WKN: A0M4W9 ISIN: CNE100000296 Kürzel: BY6 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

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09:12:31 Uhr, Lang & Schwarz
Kommentare 193.324
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Donidoni, 07.06.2025 16:18 Uhr
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Ich habe Gemini Deepseek und Chatgpt gefragt die in Millisekunden 1000de Foren und Einträge durchforsten und die sagen alle Bonus Aktien gelten nicht als dividemden
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Donidoni, 07.06.2025 16:16 Uhr
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Irgendein Steuerberater in irgendeinem Forum schreibt das Bonus Aktien dsachdividenden sind und das ist dann deine Recherche und Verkaufs Grund?
angoras
angoras, 07.06.2025 16:04 Uhr
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Einfaches googeln Männer. Ich hab daher gestern verkauft da ich mir nicht leisten kann Tausende Euros Steuern auf aktien zu zahlen die nicht mal Gewinn sind. BYD interessiert die Gesetzgebung in Deutschland nicht

Die meisten raffen es hier nicht .....oder wollen es nicht verstehen
angoras
angoras, 07.06.2025 15:44 Uhr
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Dann verstehe ich die Aufregung erst recht nicht… jeder der jetzt schnell noch kauft ist dann ja richtig dumm… Danke für den Hinweis mit der Steuer

Mein Reden es raffen halt viele hier nicht
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EmilH, 07.06.2025 15:41 Uhr
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Einfaches googeln Männer. Ich hab daher gestern verkauft da ich mir nicht leisten kann Tausende Euros Steuern auf aktien zu zahlen die nicht mal Gewinn sind. BYD interessiert die Gesetzgebung in Deutschland nicht
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EmilH, 07.06.2025 15:41 Uhr
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investoren-mit-bonusaktien-14412149 H.Wegner (StB) Steuerberater Sehr geehrter Fragesteller,Sie möchten wissen, ob die für BYD-Altaktien (WKN A0M4W9) angekündigten Bonus- und Kapitalisierungsaktien steuerfrei bleiben, wenn der gesamte zugrundeliegende Bestand vor dem 1. Januar 2009 erworben wurde. Grundlage ist die am 10. April 2025 veröffentlichte Beschlussvorlage des Unternehmens, nach der je zehn gehaltene Altaktien acht Bonusaktien aus dem Vorjahresgewinn sowie zwölf Kapitalisierungsaktien aus Kapital- und Gewinnrücklagen zugeteilt werden und zusätzlich eine Bardividende von 39,74 RMB je zehn Altaktien fließt. Die Hauptversammlung am 6. Juni 2025 soll den Beschluss für das Geschäftsjahr 2024 bestätigen; damit verdreifacht sich die umlaufende Aktienzahl und der Börsenkurs wird sich marktüblich durch drei teilen.Die Bonusaktien sind steuerlich Sachdividenden. Sie unterliegen als Ertrag aus Aktien dem § 20 Absatz 1 Nummer 1 Einkommensteuergesetz.
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EmilH, 07.06.2025 15:39 Uhr
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teilen.Die Bonusaktien sind steuerlich Sachdividenden. Sie unterliegen als Ertrag aus Aktien dem § 20 Absatz 1 Nummer 1 Einkommensteuergesetz. Der Zuflusszeitpunkt ist der Tag der Depotumbuchung. Als Bemessungsgrundlage gilt der Börsenkurs der zugeteilten Aktien im Zuflussmoment (§ 11 EStG). Die depotführende Bank behält darauf Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ein. Ein ausreichender Freistellungsauftrag mindert den Abzug, eine NV-Bescheinigung beseitigt ihn. Die Bonusaktien gelten als neu angeschafft; ihr Anschaffungswert ist der zuvor versteuerte Bruttodividendenbetrag (§ 20 Absatz 4 Satz 1 EStG). Wird dieser Bestand später verkauft, entsteht Abgeltungsteuer, weil es sich um einen Erwerb nach 2008 handelt.
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EmilH, 07.06.2025 15:39 Uhr
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Bei den Bonusaktien hingegen erscheint der Marktwert als Bruttodividende in Ihrer Abrechnungsanzeige; bei einem persönlichen Steuersatz von 26,375 % (ohne Kirchensteuer) fließen netto nur gut drei Viertel des Werts zu, sofern kein Freistellungsauftrag vorliegt. Für den Fall späterer Teilverkäufe ist wichtig, dass die Bank die steuerlichen Anschaffungskurse der Bonus- und der Kapitalisierungsaktien korrekt voneinander trennt; dabei gilt nicht „first in first Out" ", sondern die gesetzliche Durchschnittsmethode, die jeden Bestand getrennt führt.Ich hoffe, dass meine Antwort klar und hilfreich für Sie ist. Sollten Sie weitere Fragen haben oder etwas unklar geblieben sein, zögern Sie bitte nicht, mich erneut zu kontaktieren und Ihre Anliegen vorzubringen. Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Fragen bestmöglich zu beantworten.Da dieser Auftrag von JustAnswer.com an mich als externer Experte vermittelt wurde, freue ich mich abschließend über eine positive Bewertung,
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EmilH, 07.06.2025 15:37 Uhr
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Ich weiß nicht was für Trolle hier unterwegs sind. Googelt man das Thema, so findet man schnell ein Statement eines Steuerberaters zu dem Thema, der klar deutlich macht, dass massiv Steuern anfallen. Gleiches sagt ChatGPT. Wer anderes behauptet soll Quellen angeben
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Donidoni, 07.06.2025 15:36 Uhr
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Dann hast du sozusagen Verluste auf deine alten Aktien weil da dein alter ek bei viel weniger aktuellem wert steht.
rzeller
rzeller, 07.06.2025 15:08 Uhr
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Wenn aber keine Gewinne vorhanden sind (gibt ja auch Käufer kurz nach dem Allzeithoch)? Und auch kein Verlusttopf in entsprechender Höhe vorhanden ist, was dann🤔
Nivek
Nivek, 07.06.2025 15:00 Uhr
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Du wirst im schlimmsten Fall also dazu genötigt Gewinne jetzt direkt zu versteuern. Aber dein gesamt zu versteuernder Gewinn bleibt immer 50.

Mein Verrechnungstopf freut sich
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