BYD WKN: A0M4W9 ISIN: CNE100000296 Kürzel: BY6 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

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22:48:10 Uhr, L&S Exchange
Kommentare 193.307
C
ConstanzeFischerBüttge, 07.06.2025 19:57 Uhr
0
Nach den 20 neuen Aktien kaufe ich zu
Gopas
Gopas, 07.06.2025 19:34 Uhr
1
Ergo muss es doch irgendetwas positives sein, die Aktien zu halten.
Gopas
Gopas, 07.06.2025 19:33 Uhr
0
Also, ich hatte meine Aktien verkauft und natürlich Kapitalertragssteuer und Soli auf den Gewinn gezahlt. Jetzt mal eine Frage: Ich hätte auf 10 Aktien 20 zusätzliche Aktien erhalten. Nach der Ausgabe wird der Kurs gedrittelt. Wenn ich nun auf die neuen 20 Aktien keine Steuer zahlen muss (außer später beim Verkauf), was bringt mir es, wenn ich nach dem Verkauf einfach die dreifache Menge an Aktien nach dem 10.06. wieder kaufe? Eigentlich doch kein Unterschied, außer die Dividende, die ich nicht erhalte?
IRONIKUS
IRONIKUS, 07.06.2025 19:27 Uhr
0

Das selbe gilt ja auch für nicht-steuerpflichtige Dividenden, wie sie z.B. von der Deutschen Telekom ausgeschüttet werden. Diese stammen aus den Gewinnrücklagen, daher sind die Dividenden der Telekom steuerfrei (es wird nur der EK der Aktien heruntergesetzt). Genau so hab ich das auch gelesen. Es gibt 2 Möglichkeiten. Welche hier vorliegt weiß ich nicht sicher aber beide Varianten sind keine Tragödie. Fall 1 wäre mit einem Split gleichzusetzen. Fall 2 wären steuern dich ich später sowieso mal zahle…

Mir ist noch unklar, welcher Verlusttopf ggf. beachtlich wäre, also z.B. der für Aktien oder der für Sonstige (so auch Dividende...)🤔😉❓️
D
Donidoni, 07.06.2025 18:33 Uhr
1
Das selbe gilt ja auch für nicht-steuerpflichtige Dividenden, wie sie z.B. von der Deutschen Telekom ausgeschüttet werden. Diese stammen aus den Gewinnrücklagen, daher sind die Dividenden der Telekom steuerfrei (es wird nur der EK der Aktien heruntergesetzt). Genau so hab ich das auch gelesen. Es gibt 2 Möglichkeiten. Welche hier vorliegt weiß ich nicht sicher aber beide Varianten sind keine Tragödie. Fall 1 wäre mit einem Split gleichzusetzen. Fall 2 wären steuern dich ich später sowieso mal zahle…
g
graandee, 07.06.2025 18:31 Uhr
0

Wenn es so kommen würde wie Emil schreibt wäre das schon ärgerlich aber da ich bei byd auf dicken gewinnen sitze würde ein Verkauf für mich auch sofort zu zahlenden steuern fuehren. Meine Frau arbeitet in einem Riesen Steuer Büro. Die soll di mal einen Chef fragen.

gerne! das würde mich sehr interessieren!
angoras
angoras, 07.06.2025 18:30 Uhr
1

Kann das jemand beantworten?

Ja das reicht
t
tomtom05, 07.06.2025 18:23 Uhr
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Wenn ich BYD Aktien am 06.06. erworben habe, müsste ich als Dividende, Bonus- sowie Kapitalsaktien erhalten? (comdirect)

Kann das jemand beantworten?
b
bm1986, 07.06.2025 18:17 Uhr
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Ich bin überzeugt, der einzige, der überhaupt nichts verstanden hat bist du, schon deine immer gleichen jämmerlichen Kommentare ohne Inhalt😭😭😭

Das traurige ist, er versteht es einfach nicht, egal wie oft man in mit der Nase drauf stubst. Dafür erzählt der Typ ständig neue Lügenmärchen hier im Forum.
b
bm1986, 07.06.2025 18:10 Uhr
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Einfaches googeln Männer. Ich hab daher gestern verkauft da ich mir nicht leisten kann Tausende Euros Steuern auf aktien zu zahlen die nicht mal Gewinn sind. BYD interessiert die Gesetzgebung in Deutschland nicht

Das war leider ein Fehler. Aber gut, Gewinn wirst du ja ordentlich gemacht haben, daher trotzdem Glückwunsch.
NewEarth76
NewEarth76, 07.06.2025 17:51 Uhr
1
Die angekündigte Bardividende von RMB 39.74 für 10 Anteile bedeutet für BYD eine Gesamtausschüttung in der Höhe von 12.077.247.708 RMB. Der ausschüttbare Gewinn, aus dem die Dividenden stammen, beträgt gemäß Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 14.519.182.000 RMB Wenn man davon den Ausschüttungsbetrag der Bardividende abzieht bleiben vom Jahresgewinn nur mehr 2.441.934.292 RMB übrig. Damit lassen sich die Bonusaktien aber nicht finanzieren. Nur wenn diese aus dem Jahresgewinn 2024 heraus gezahlt werden würden, wären sie steuerpflichtig. Wenn sie aus Gewinnrücklagen finanziert werden, sind sie eben nicht steuerpflichtig. Das selbe gilt ja auch für nicht-steuerpflichtige Dividenden, wie sie z.B. von der Deutschen Telekom ausgeschüttet werden. Diese stammen aus den Gewinnrücklagen, daher sind die Dividenden der Telekom steuerfrei (es wird nur der EK der Aktien heruntergesetzt).
NewEarth76
NewEarth76, 07.06.2025 17:51 Uhr
0
In Österreich fällt für den Erhalt von Bonusaktien (Stockdividenden) grundsätzlich keine Kapitalertragsteuer (KESt) zum Zeitpunkt der Einbuchung an – sofern es sich um eine steuerneutrale Zuteilung handelt. Aber: Die steuerliche Behandlung hängt vom genauen Hintergrund der Zuteilung ab! 🔍 Zwei mögliche steuerliche Szenarien: 1. Steuerneutrale Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (Gratisaktien aus Rücklagen) Wenn BYD die Bonusaktien aus Rücklagen zuteilt (also eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, wie es in China üblich ist), gilt in Österreich: • ✅ Keine KESt bei Einbuchung • 📉 Der Einstandskurs deiner bestehenden Aktien wird aufgeteilt → Die Anschaffungskosten verteilen sich auf die alten und neuen Aktien. • 🧾 Die Versteuerung erfolgt erst beim Verkauf, also mit dem dann gültigen Veräußerungsgewinn. 2. Stockdividende im engeren Sinne (Ausschüttung aus Gewinn) Falls es sich um eine echte Aktiendividende aus dem Gewinn handelt, dann: • ❗ KESt kann sofort fällig werden (27,5 % auf den tatsächlichen Wert der erhaltenen Aktien zum Zuteilungszeitpunkt) • Aber: Das ist bei internationalen Unternehmen wie BYD eher unwahrscheinlich – vor allem, wenn keine Bardividende zur Auswahl steht. Bei BYD handelt es sich höchstwahrscheinlich um eine Kapitalmaßnahme (Bonus Shares aus Rücklagen), wie sie in Hongkong und China üblich ist. In diesem Fall: • ✅ Keine KESt bei Einbuchung • 📉 Die Anschaffungskosten der Aktien werden entsprechend angepasst. Fazit: Nein, für den Erhalt der Bonusaktien von BYD muss in Österreich in der Regel keine Kapitalertragsteuer bezahlt werden, sofern es sich um eine steuerneutrale Maßnahme (z. B. Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln) handelt – was hier der Fall zu sein scheint.
D
Donidoni, 07.06.2025 17:47 Uhr
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Wenn es so kommen würde wie Emil schreibt wäre das schon ärgerlich aber da ich bei byd auf dicken gewinnen sitze würde ein Verkauf für mich auch sofort zu zahlenden steuern fuehren. Meine Frau arbeitet in einem Riesen Steuer Büro. Die soll di mal einen Chef fragen.
angoras
angoras, 07.06.2025 17:42 Uhr
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Wie schon geschrieben...andere Länder andere Sitten
angoras
angoras, 07.06.2025 17:41 Uhr
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Es muss ja auch so sein, es kann ja nicht zu einem finanziellen Verlust kommen, den man nicht beeinflussen kann und der einem quasi auferzwungen wird (außer man verkauft vorher, aber das ist für mich keine annehmbare Option)

Nach der Einschreibung der Aktien werdet ihr wieder alle rumheulen...und so sinnvolle Sachen schreiben wie ....wie kann das denn nur sein....das ist doch nicht rechtens...usw und so fort
rzeller
rzeller, 07.06.2025 17:36 Uhr
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Es muss ja auch so sein, es kann ja nicht zu einem finanziellen Verlust kommen, den man nicht beeinflussen kann und der einem quasi auferzwungen wird (außer man verkauft vorher, aber das ist für mich keine annehmbare Option)
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