Compleo WKN: A2QDNX ISIN: DE000A2QDNX9 Kürzel: C0M Forum: Aktien User: ÄffchenNotToGo

0,0615 EUR
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08:00:30 Uhr, L&S Exchange
Kommentare 9.210
MAXimumBörse
MAXimumBörse, 03.05.2023 18:43 Uhr
0

Bei TR hat ein Analyst das Ziel wohl hochgestuft, im Schnitt jetzt 8

Das zeigt wie nützlich die Analysten sind. 8 Cent vor Delisting kommt hin
M
Me20invest, 03.05.2023 18:33 Uhr
0
Bei TR hat ein Analyst das Ziel wohl hochgestuft, im Schnitt jetzt 8
R
Rex_Best, 03.05.2023 18:08 Uhr
0
Er interpretiert in dem Artikel eine Übernahme, leider sagt die ad hoc Meldung, dass es ein Asset Deal ist, den auch einige im Vorfeld schon angedeutet haben und damit recht hatten.
G
Gokm, 03.05.2023 15:47 Uhr
0

das wurde doch übernomen ?

was meinst du den ?
MAXimumBörse
MAXimumBörse, 03.05.2023 15:01 Uhr
0
Guten Morgen
a
andrea0505, 03.05.2023 14:56 Uhr
0
das wurde doch übernomen ?
a
andrea0505, 03.05.2023 14:56 Uhr
0
https://www.pv-magazine.de/2023/05/02/kostal-uebernimmt-compleo-charging-solutions-aus-der-insolvenz/
C
CAP1, 03.05.2023 8:18 Uhr
0

Zu beachten ist, dass diese Verluste der sog. zeitlich gestreckten Verlustnutzung nach § 20 Abs. 6 Satz 6 EStG unterfallen, d. h. beispielsweise bei Ausfall der Aktien ein Verlust max. i. H. v. EUR 20.000 p. a. steuerlich geltend gemacht werden kann. Eine Verrechnung der Verluste ist ausschließlich mit andern Einkünften aus Kapitalvermögen (wie z. B. Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinnen z. B. aus Aktienverkäufen) möglich. Sollten die Aktien veräußert werden, bevor sie wertlos i. S. d. § 20 Abs. 6 Satz 6 EStG sind, fallen die Verluste hingegen unter die Regelung des § 20 Abs. 6 Satz 4 EStG. Danach können die Verluste aus der Veräußerung von Aktien ausschließlich mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien verrechnet werden, allerdings der Höhe nach unbegrenzt.

Danke für die Info, wollte gerade hierzu recherchieren 😆👍
HankFriday
HankFriday, 03.05.2023 8:16 Uhr
0

Das ist schon klar, Herr lebenserklärer.... Manche Menschen haben keine Freunde weil sie takrlos und unsensibel sind und über den Mißerfolg anderer lachen....

Mag gut sein 🤣
C
CAP1, 03.05.2023 8:15 Uhr
0

Naja vielleicht in Zukunft, nicht jede Warnung ignorieren und glauben das man schlauer als alke anderen ist 😉 Ich weiß das Verlust nicht schön sind, aber zumindest diesem Risko sollte sich jeder bewusst sein und mit Rechnen. Ich kassieren hier und woanders Monate lang Kritik und Hate! Da lache ich drüber, als heule nicht rum, stehe auf und mach mit deinen neuen Erkenntnissen weiter 😉 Das ist Börse und ich nicht hier um Freunde zu finden 🤣

Das ist schon klar, Herr lebenserklärer.... Manche Menschen haben keine Freunde weil sie takrlos und unsensibel sind und über den Mißerfolg anderer lachen....
C
CAP1, 03.05.2023 8:13 Uhr
0
https://live.handelsblatt.com/neue-voraussetzungen-fuer-die-eigenverwaltung/
D
Dax30, 02.05.2023 22:57 Uhr
0
Eiso gute Nacht 🌙
D
Dax30, 02.05.2023 22:57 Uhr
0
Wenn du verkaufst machst du deine Verluste geltend … bekommst dann nichts
D
Dax30, 02.05.2023 22:56 Uhr
0
Google hilft
D
Dax30, 02.05.2023 22:56 Uhr
0
Verluste durch Ausbuchung oder Veräußerung wertlos gewordener Aktien (und anderer Wertpapiere) dürfen seit dem 1.1.2020 nur in Höhe bis 20.000 Euro mit Einkünften aus Kapitalvermögen ausgeglichen werden. Die Beschränkung der Verlustverrechnung auf Aktiengewinne gilt hier nicht. Da compleo pleite ist , und kostal keine AG ist werden die compleo Aktien ausgebucht bzw wertlos
HankFriday
HankFriday, 02.05.2023 22:51 Uhr
0

Zu beachten ist, dass diese Verluste der sog. zeitlich gestreckten Verlustnutzung nach § 20 Abs. 6 Satz 6 EStG unterfallen, d. h. beispielsweise bei Ausfall der Aktien ein Verlust max. i. H. v. EUR 20.000 p. a. steuerlich geltend gemacht werden kann. Eine Verrechnung der Verluste ist ausschließlich mit andern Einkünften aus Kapitalvermögen (wie z. B. Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinnen z. B. aus Aktienverkäufen) möglich. Sollten die Aktien veräußert werden, bevor sie wertlos i. S. d. § 20 Abs. 6 Satz 6 EStG sind, fallen die Verluste hingegen unter die Regelung des § 20 Abs. 6 Satz 4 EStG. Danach können die Verluste aus der Veräußerung von Aktien ausschließlich mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien verrechnet werden, allerdings der Höhe nach unbegrenzt.

Echt jetzt? Dann erkläre mal den Ausfall bei Compleo? Das wäre mir neuer, das du bei einem Delisting, irgendwas gelten machen kannst. Aber probiere es aus und belehre mich eines Besseren. Ich hab es nicht probiert 😅
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