CureVac - Hauptforum WKN: A2P71U ISIN: NL0015436031 Kürzel: CVAC Forum: Aktien User: NeulingImDAX

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02:00:00 Uhr, Nasdaq
Kommentare 93.080
P
Pummbasa, 27.06.2025 12:32 Uhr
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Es wurde nur eine Befürwortung von der Geschäftsleitung, Gesellschaften und Vorstand ausgesprochen für die Eingliederung/Verkauf. Diese werden zu anderen Konditionen ausbezahlt, als die 5,46$ Tauschprogramm. Die 80% Hürde der Aktionäre muss genommen werden (50% haben die schon) und das Katellamt muss zustimmen. Jetzt erstmal das Gerichtsverfahren abwarten am 1. Juli.
Pakolino
Pakolino, 27.06.2025 13:03 Uhr
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Werden die Aktionäre angeschrieben oder wie geht das mit der Zustimmung. Wo kann man ersehen die Prozentzahl zur Zustimmung der Aktionäre?
P
Pummbasa, 27.06.2025 20:20 Uhr
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ChatGPT: Ja, bei einer bevorstehenden Abstimmung – z. B. über die Übernahme von CureVac durch BioNTech – läuft das Verfahren in mehreren formalen Schritten ab. Hier ist, wie es im Regelfall abläuft (auch bei niederländischen N.V. wie CureVac): ⸻ 🧾 Ablauf der Abstimmung zur Übernahme (z. B. auf einer EGM – außerordentlichen Hauptversammlung): 1. 📬 Einladung & Unterlagen • Alle eingetragenen Aktionäre (z. B. über Trade Republic, ING, Consorsbank etc.) erhalten Einladungen und Abstimmungsunterlagen. • Dies erfolgt entweder: • direkt per Post oder E-Mail (bei Namensaktien), • oder über den Broker – z. B. eine Nachricht in deinem Depotpostfach bei Trade Republic. • Enthalten sind: • Datum & Uhrzeit der Abstimmung • Tagesordnung • Hintergrund zum Vorschlag (z. B. Übernahmebedingungen) • Anleitung zur Stimmabgabe (per Briefwahl, Online-Tool, Vollmacht etc.) ⸻ 2. ✅ Stimmabgabe • Als Aktionär hast du das Recht zu zustimmen, abzulehnen oder dich zu enthalten. • Du kannst i. d. R. auf folgenden Wegen abstimmen: • Online über deinen Broker • Schriftlich per Rücksendung des Abstimmungsformulars • Per Vollmacht an einen Stimmrechtsvertreter (z. B. die Hauptversammlung selbst oder Dritte) ⸻ 3. 📅 Stichtag (Record Date) • Nur wer am offiziellen Stichtag (Record Date) die Aktie im Depot hält, darf abstimmen. • Meist liegt dieser ca. 2 Wochen vor der Hauptversammlung. • Wenn du danach verkaufst, behältst du dennoch dein Stimmrecht. ⸻ 4. 📊 Ergebnisse & Wirkung • Die Ergebnisse werden nach der Abstimmung veröffentlicht. • Bei einer Übernahme muss meist eine qualifizierte Mehrheit (z. B. 66 % oder mehr) der stimmberechtigten Aktien zustimmen. ⸻ 🛎️ Was du konkret erwarten kannst: • Du wirst rechtzeitig über deinen Broker informiert (z. B. Trade Republic). • Du bekommst digitale Abstimmungsoptionen, meist direkt über die App. • CureVac wird die EGM öffentlich ankündigen – inklusive Datum, Ort, Vorschlagstext und Abstimmungsverfahren.
Pakolino
Pakolino, 27.06.2025 21:56 Uhr
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Ich danke für die Info. Pummbasa
P
Pummbasa, 27.06.2025 22:37 Uhr
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gerne
Pakolino
Pakolino, 27.06.2025 9:56 Uhr
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Die Hauptversammlung ist doch am 24.6. gewesen oder nicht?
Pakolino
Pakolino, 27.06.2025 1:36 Uhr
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Weiß jemand wann der Tausch von statten geht, Datum?
Artikel14
Artikel14, 26.06.2025 15:11 Uhr
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Über das Umtausch – Angebot habe ich noch mal nachgedacht. Tatsächlich ist der Wert der BioNTech – Aktie viel höher als der Preis, der derzeit bezahlt wird. Aus meiner Sicht geht es dabei um mehr als eine Verzehnfachung. Im Forum MS Biontech habe ich dies heute im Ansatz aktualisiert und bereits vor Monaten über ein DCF-Modell begründet. (Circa am 25, August 2024). Nach dieser Einschätzung würde ich eher am Aktientausch teilnehmen, als nur das Geld erhalten. Denn irgendwann kann man die BioNTech – Aktie nicht mehr mit diesem Abschlag so günstig kaufen mit der Chance alle CureVac-Verluste mehr als auszugleichen. Keine Garantie, aber nach bestem Gewissen. Allen Betroffenen viel Erfolg!
P
Pummbasa, 23.06.2025 18:09 Uhr
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Bitte gerne
Joker1
Joker1, 23.06.2025 17:21 Uhr
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Alles klar, danke.
C
CureLoss, 23.06.2025 15:31 Uhr
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Bitte beachten, die Informationen ziehe ich von ChatGPT, also keine Gewährleistung. Ja, die Annahme ist inhaltlich korrekt, allerdings gibt es ein paar wichtige ergänzende Details und Bedingungen, die man beachten muss: ⸻ ✅ Was stimmt: 1. Verlustrealisierung beim Aktientausch: • Wenn du CureVac-Aktien mit hohem Einstandskurs hattest und diese im Rahmen des Umtauschs zu einem niedrigeren rechnerischen Wert (z. B. ca. 5 € pro Aktie) gegen BioNTech-Aktien getauscht werden, realisierst du steuerlich gesehen einen Verlust. 2. Verlustbescheinigung von Trade Republic (TR): • Die Bank stellt eine Bescheinigung für den realisierten Verlust aus. • Dieser Verlust kann dann mit Gewinnen aus anderen Aktienverkäufen im gleichen Jahr oder über einen Verlustvortrag in Folgejahren verrechnet werden (§ 20 EStG). 3. Neuer Einstandskurs für BioNTech-Aktien: • Die neu erhaltenen BioNTech-Aktien gelten steuerlich als neu angeschafft am Tag des Tauschs. • Damit beginnt die Haltedauer (für Altbestände irrelevant, da nach 2009 angeschafft) und zukünftige Kursgewinne gelten dann ab diesem Zeitpunkt als relevant für neue Veräußerungsgewinne. ⸻ ⚠️ Worauf man achten muss: • Der Verlust wird nur realisiert, wenn der Aktientausch nicht steuerneutral behandelt wird. In der Regel ist ein Aktientausch steuerpflichtig, es sei denn, es läge eine „steuerneutrale Verschmelzung“ nach Umwandlungssteuergesetz vor – das ist hier aber nicht der Fall, da es sich um ein öffentliches Übernahmeangebot mit Aktienkompensation handelt. • Es kann sein, dass der Broker den Verlust automatisch berücksichtigt, oder du musst ihn über eine Steuerbescheinigung aktiv in der Einkommensteuererklärung eintragen. ⸻ 📌 Fazit: Ja, der Autor hat grundsätzlich richtig verstanden: • Der Verlust aus dem CureVac-Investment wird steuerlich anerkannt, • er kann mit Gewinnen verrechnet werden, • und die neuen BioNTech-Aktien gelten als neu angeschafft, d. h. zukünftige Kursgewinne sind dann steuerpflichtig ab diesem Tag.

Danke für die ergänzende Klarstellung!
P
Pummbasa, 23.06.2025 12:27 Uhr
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Bitte beachten, die Informationen ziehe ich von ChatGPT, also keine Gewährleistung. Ja, die Annahme ist inhaltlich korrekt, allerdings gibt es ein paar wichtige ergänzende Details und Bedingungen, die man beachten muss: ⸻ ✅ Was stimmt: 1. Verlustrealisierung beim Aktientausch: • Wenn du CureVac-Aktien mit hohem Einstandskurs hattest und diese im Rahmen des Umtauschs zu einem niedrigeren rechnerischen Wert (z. B. ca. 5 € pro Aktie) gegen BioNTech-Aktien getauscht werden, realisierst du steuerlich gesehen einen Verlust. 2. Verlustbescheinigung von Trade Republic (TR): • Die Bank stellt eine Bescheinigung für den realisierten Verlust aus. • Dieser Verlust kann dann mit Gewinnen aus anderen Aktienverkäufen im gleichen Jahr oder über einen Verlustvortrag in Folgejahren verrechnet werden (§ 20 EStG). 3. Neuer Einstandskurs für BioNTech-Aktien: • Die neu erhaltenen BioNTech-Aktien gelten steuerlich als neu angeschafft am Tag des Tauschs. • Damit beginnt die Haltedauer (für Altbestände irrelevant, da nach 2009 angeschafft) und zukünftige Kursgewinne gelten dann ab diesem Zeitpunkt als relevant für neue Veräußerungsgewinne. ⸻ ⚠️ Worauf man achten muss: • Der Verlust wird nur realisiert, wenn der Aktientausch nicht steuerneutral behandelt wird. In der Regel ist ein Aktientausch steuerpflichtig, es sei denn, es läge eine „steuerneutrale Verschmelzung“ nach Umwandlungssteuergesetz vor – das ist hier aber nicht der Fall, da es sich um ein öffentliches Übernahmeangebot mit Aktienkompensation handelt. • Es kann sein, dass der Broker den Verlust automatisch berücksichtigt, oder du musst ihn über eine Steuerbescheinigung aktiv in der Einkommensteuererklärung eintragen. ⸻ 📌 Fazit: Ja, der Autor hat grundsätzlich richtig verstanden: • Der Verlust aus dem CureVac-Investment wird steuerlich anerkannt, • er kann mit Gewinnen verrechnet werden, • und die neuen BioNTech-Aktien gelten als neu angeschafft, d. h. zukünftige Kursgewinne sind dann steuerpflichtig ab diesem Tag.
C
CureLoss, 23.06.2025 11:07 Uhr
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🔍 Was zählt als steuerlicher Verkauf / Veräußerung? Gemäß § 20 Abs. 2 EStG (Einkommensteuergesetz) liegt eine Veräußerung von Aktien auch dann vor, wenn: „Aktien […] gegen andere Aktien oder gegen sonstige Gegenleistungen getauscht werden.“ Das heißt: ➡️ Ein Aktientausch gilt steuerlich wie ein Verkauf, ➡️ und dein Einstandspreis wird mit dem Marktwert des erhaltenen Vermögens (hier: BioNTech-ADS) verglichen. 📑 Fundstellen / Quellen: 1. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG – Veräußerungstatbestand 2. BMF-Schreiben vom 18. Januar 2016, Rz. 23 ff. → „Ein Tausch von Aktien gilt als Veräußerung der hingegebenen Aktien und als Anschaffung der erhaltenen Anteile.“ 3. Finanzamtspraxis & Brokerregelung: In den Steuerbescheinigungen von z. B. Trade Republic, Consors, DKB etc. wird dieser Tausch als Veräußerung behandelt – auch bei Übernahmen mit Aktientausch. 🟨 Ausnahme: Nur bei „steuerneutralem“ Tausch im Rahmen einer Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz (§ 21 UmwStG) könnte der Vorgang steuerlich verschoben werden. ➡️ Das ist hier NICHT der Fall, da CureVac eine niederländische Gesellschaft ist und kein steuerfreier Verschmelzungstatbestand vorliegt.

Danke für diesen Hinweis. Wenn ich das richtig verstanden habe, kann ich aus dem Aktientausch einen Verlust ausweisen, weil ich beim Curevac-Kauf einen höheren EK hatte. Für diesen Verlust bekomme ich nun bspw. von TR eine Bescheinigung, sodass ich den Verlust mit Gewinnen aus anderen Trades bei der ESt-Erklärung verrechnen kann. Zukünftige Wertsteigerungen bei Biontech rechnen sich folglich ab dem Tag des Aktientauschs. Richtig?
P
Pummbasa, 20.06.2025 22:34 Uhr
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🔍 Was zählt als steuerlicher Verkauf / Veräußerung? Gemäß § 20 Abs. 2 EStG (Einkommensteuergesetz) liegt eine Veräußerung von Aktien auch dann vor, wenn: „Aktien […] gegen andere Aktien oder gegen sonstige Gegenleistungen getauscht werden.“ Das heißt: ➡️ Ein Aktientausch gilt steuerlich wie ein Verkauf, ➡️ und dein Einstandspreis wird mit dem Marktwert des erhaltenen Vermögens (hier: BioNTech-ADS) verglichen. 📑 Fundstellen / Quellen: 1. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG – Veräußerungstatbestand 2. BMF-Schreiben vom 18. Januar 2016, Rz. 23 ff. → „Ein Tausch von Aktien gilt als Veräußerung der hingegebenen Aktien und als Anschaffung der erhaltenen Anteile.“ 3. Finanzamtspraxis & Brokerregelung: In den Steuerbescheinigungen von z. B. Trade Republic, Consors, DKB etc. wird dieser Tausch als Veräußerung behandelt – auch bei Übernahmen mit Aktientausch. 🟨 Ausnahme: Nur bei „steuerneutralem“ Tausch im Rahmen einer Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz (§ 21 UmwStG) könnte der Vorgang steuerlich verschoben werden. ➡️ Das ist hier NICHT der Fall, da CureVac eine niederländische Gesellschaft ist und kein steuerfreier Verschmelzungstatbestand vorliegt.
Joker1
Joker1, 20.06.2025 16:48 Uhr
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Bleiben die Verluste von Curvac Aktien beim Tausch in BioNTech erhalten oder gehen diese verloren, und man müsste dann Kursgewinne bei BioNTech wieder versteuern? Danke für Antworten vorab.
Artikel14
Artikel14, 17.06.2025 22:23 Uhr
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https://investors.biontech.de/node/17326/html
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