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Kommentare 921.996
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D
DerAktienKaiser, 5. Mai 1:50 Uhr
0
Ein Vergleich (vielleicht ein Äpfel Birnen Vergleich aber ich finde den gut) z.B. ein Journalist, klar er bekommt gewisse Rahmen von seinem Chef über was er berichten soll, Themen, Schwerpunkte usw. aber die journalistische Freiheit ist gemäß Grundgesetz geschützt. Dennoch würde ein Journalist z.B. mit gegenteiliger Überzeugung lange bei einem unpassenden Medium arbeiten? Ich denke nicht.
D
DerAktienKaiser, 5. Mai 0:52 Uhr
1
@Greenback Allein die Auswahl des Präsidenten des BfV und die Schwerpunktsetzung bei der Beobachtung bestimmter Gruppen oder Organisationen sind politische Entscheidungen und daher mittelbar beeinflussbar. Auch das Bundesverfassungsgericht hat betont, dass Sicherheitsbehörden wie der Verfassungsschutz einerseits eine politische Informationsfunktion erfüllen, andererseits aber strikt an die Grundrechte gebunden sind. Dieses Spannungsverhältnis zwischen politischer Steuerung und operativer Unabhängigkeit ist strukturell angelegt. Eine direkte Einflussnahme auf operative Einzelfallentscheidungen wäre rechtswidrig, politische Rahmensetzung und strategische Prioritäten lassen sich in der Praxis jedoch kaum vollständig trennen. Der Präsident des BfV steht in regelmäßigem Austausch mit dem Bundesinnenministerium, das ihn auch ernennen und abberufen kann. Als Behördenleiter ist er der oberste Vorgesetzte aller Mitarbeiter des BfV.
eiton
eiton, 5. Mai 0:06 Uhr
0

@eiton Ich meinte damit nicht unbedingt eine konkrete Wunschkoalition, Aktuell blockiert die Brandmauer jegliche bürgerlich konservative Mehrheitsoption, obwohl es bei CDU/CSU, FDP und AfD inhaltlich durchaus Schnittmengen in Fragen wie Migration, Energiepolitik oder innerer Sicherheit aber auch teilweise in der Wirtschaftspolitik gibt. Ohne AfD oder mit einer (möglicherweise) neu entstehenden Partei rechts der Union (vielleicht eine neue AfD ohne Höcke Flügel) könnten konservativ liberale Kräfte wieder handlungsfähig werden, ohne automatisch mit extremistischen Vorwürfen konfrontiert zu sein.

Yepp, da bin ich 100% bei dir.
Greenback
Greenback, 4. Mai 23:47 Uhr
0

Zudem wurde der betroffenen Partei keine Möglichkeit der Stellungnahme gegeben oder gar die Vorwürfe einzusehen, es ist eher eine amtsinterne Einschätzung einer dem Innenministerium unterstellten und weisungsgebundenen Behörde...

Das BfV untersteht dem BMI. Dieses hat ausschließlich ein administratives Weisungsrecht, kein operatives. Die operative Unabhängigkeit des BfV ist im § 6 BVerfSchG garantiert. Administrative Weisungen, also Haushalt, Aufbauorganisation und Dienstposten sind durch das BVerfSchG genau geregelt. Operative Einzelfallentscheidungen dürfen vom BMI nicht angeordnet werden. Eine politische Einflussnahme auf konkrete Maßnahmen wäre rechtswidrig. Es hätte ernste strafrechtliche Folgen.
D
DerAktienKaiser, 4. Mai 23:32 Uhr
2
@eiton Ich meinte damit nicht unbedingt eine konkrete Wunschkoalition, Aktuell blockiert die Brandmauer jegliche bürgerlich konservative Mehrheitsoption, obwohl es bei CDU/CSU, FDP und AfD inhaltlich durchaus Schnittmengen in Fragen wie Migration, Energiepolitik oder innerer Sicherheit aber auch teilweise in der Wirtschaftspolitik gibt. Ohne AfD oder mit einer (möglicherweise) neu entstehenden Partei rechts der Union (vielleicht eine neue AfD ohne Höcke Flügel) könnten konservativ liberale Kräfte wieder handlungsfähig werden, ohne automatisch mit extremistischen Vorwürfen konfrontiert zu sein.
eiton
eiton, 4. Mai 23:20 Uhr
1

@Sporthamburg2 Zum Verbotsverfahren: Ich würde da erst einmal abwarten. Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist keine gerichtliche Instanz, und es gab schon andere Fälle, ich erinnere mal an Döp... oder das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum NPD-Plakat ‚Migration tötet‘, das laut Gerichtsurteil rechtswidrig verboten wurde https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bverwg-verbot-des-npd-wahlplakats--migration-toetet--war-rechtswidrig . Für ein Parteiverbot braucht es nach wie vor konkrete verfassungsfeindliche Bestrebungen, die strafrechtlich relevant sind und gerichtsfest belegt werden. Davon ist meines Wissens bislang nicht allzu viel bekannt oder öffentlich belegt worden. Viele Äußerungen, die aktuell in den Medien kursieren, könnten auch unter Meinungsfreiheit fallen,. Nichtsdestotrotz sehe ich ein Verbot nicht nur negativ, aktuell verhindert die Brandmauer eine konservativ liberale Regierung, obwohl viele Wähler sich genau das wünschen. Ein Verbot könnte hier neue politische Konstellationen ermöglichen.

Gute Analyse, aber welche neuen Konstellationen stellst du dir denn vor? Sehe keine die den Links/Grünen Grenzen aufzeigen wird.
D
DerAktienKaiser, 4. Mai 22:49 Uhr
0
Zudem wurde der betroffenen Partei keine Möglichkeit der Stellungnahme gegeben oder gar die Vorwürfe einzusehen, es ist eher eine amtsinterne Einschätzung einer dem Innenministerium unterstellten und weisungsgebundenen Behörde...
D
DerAktienKaiser, 4. Mai 21:31 Uhr
2
@Sporthamburg2 Zum Verbotsverfahren: Ich würde da erst einmal abwarten. Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist keine gerichtliche Instanz, und es gab schon andere Fälle, ich erinnere mal an Döp... oder das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum NPD-Plakat ‚Migration tötet‘, das laut Gerichtsurteil rechtswidrig verboten wurde https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bverwg-verbot-des-npd-wahlplakats--migration-toetet--war-rechtswidrig . Für ein Parteiverbot braucht es nach wie vor konkrete verfassungsfeindliche Bestrebungen, die strafrechtlich relevant sind und gerichtsfest belegt werden. Davon ist meines Wissens bislang nicht allzu viel bekannt oder öffentlich belegt worden. Viele Äußerungen, die aktuell in den Medien kursieren, könnten auch unter Meinungsfreiheit fallen,. Nichtsdestotrotz sehe ich ein Verbot nicht nur negativ, aktuell verhindert die Brandmauer eine konservativ liberale Regierung, obwohl viele Wähler sich genau das wünschen. Ein Verbot könnte hier neue politische Konstellationen ermöglichen.
M
MAXIMUS2000, 4. Mai 21:16 Uhr
1
Der DAX ist aktuell massiv überkauft
S
Storch22, 4. Mai 19:40 Uhr
1
Neue Woche, neue Altzeithochs und die 24 steht.
S
Sporthamburg2, 4. Mai 19:35 Uhr
0
Wahrscheinlich zu einem G.ott.
M
MackDaddy, 4. Mai 19:31 Uhr
0
Merz hat mit den Stimmen der AFD im Bundestag seine Vorhaben durch bekommen. Zu was macht ihn das jetzt? Das wird sehr interessant werden.
Robarot
Robarot, 4. Mai 19:25 Uhr
0
Am Samstag zuvor hatte der russische Außenminister Sergej Lawrow mit seinem indischen Kollegen gesprochen und beide Seiten aufgefordert, auf eine politische Lösung hinzuarbeiten. Das ist ja ein Brüller.
S
Sporthamburg2, 4. Mai 19:22 Uhr
1
Björn Höcke wird vermutlich verhaftet werden wegen V.olksverhetzung nächste Woche.
S
Sporthamburg2, 4. Mai 19:16 Uhr
0
Das Merz Motto : Germany ist back. Merchandising beginnt am Mittwoch.
S
Sporthamburg2, 4. Mai 19:07 Uhr
0
Ab Mittwoch scharfe Grenzkontrollen bei uns. AfD Symphatisanten werden abgeschoben.
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