DEUTSCHE WOHNEN WKN: A0HN5C ISIN: DE000A0HN5C6 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

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23. April 2026, 23:00 Uhr, Lang & Schwarz
Kommentare 1.385
Mantamaxx
Mantamaxx, 15.06.2020 21:21 Uhr
0
Ich wollte aber auf den speziellen Fall hier hinaus, weil es keine normale Dividende bei deutsche wohnen ist. Und ich nicht weiß, ob es dann so zu machen ist. So wie ich das in dem Video bzw Text verstanden hatte, welche ich gepostet hatte, ist das hier eigentlich nämlich keine Dividende die steuerlich gleich behandelt wird als die "normale". Aber lassen wir das besser, wir kommen so zu keinem Ergebnis.
Mantamaxx
Mantamaxx, 15.06.2020 21:17 Uhr
0
Ja.
T
Tronics3t4, 15.06.2020 21:03 Uhr
0
Da steht doch: Kapital­erträge sind nicht ab dem ersten Euro steuer­pflichtig. Dafür sorgt der Sparerpausch­betrag von derzeit 801 Euro im Jahr (Ehepaare 1 602 Euro). Erst wenn dieser Frei­betrag über­schritten ist, muss Abgeltung­steuer ans Finanz­amt fließen.
Mantamaxx
Mantamaxx, 15.06.2020 18:46 Uhr
0
Zu Einlagekonto §27 KStG und der zugehörigen Behandlung konnte ich beim überfliegen nichts finden. Und um die diesbezügliche Behandlung dieses Sonderfälle im Dividenden Bereich ging es mir eigentlich.
Mantamaxx
Mantamaxx, 15.06.2020 18:44 Uhr
0
Eine zitierte stelle aus einer Quelle wäre mir auch lieber gewesen. Ich beabsichtige nicht den kompletten § durchzuarbeiten. 😁
Mantamaxx
Mantamaxx, 15.06.2020 18:38 Uhr
0
Ich finde die original Quelle nicht mehr, hier wird es aber in einem Satz auch nochmal kurz erwähnt: https://www.test.de/thema/steuern-fuer-anleger-und-sparer/
T
Tronics3t4, 15.06.2020 18:20 Uhr
0
Wegen quelle: Kapitalertragsteuer in Paragraf 32d Einkommensteuergesetz.
T
Tronics3t4, 15.06.2020 18:18 Uhr
0
Das hat nix geringerem oder höheren Steuersatz zu tun. Kapitalertragsteuer ist nicht gleich Einkommensteuer. Die Banken verrechnen auch Zinsen, wenn man keinen Freibetrag angibt. Deswegen ist das Geld ja nicht weg.
Mantamaxx
Mantamaxx, 15.06.2020 6:51 Uhr
0
Für mich ist es nämlich sonst nicht verständlich inhaltlich. Ich kenne es nur so, dass man eventuell Steuern zurück bekommen kann über die Steuererklärung, wenn man persönlich einen geringeren Steuersatz hat, als der, der pauschal einbehalten wird. Bisher habe ich noch nichts davon gehört, dass der Pauschbetrag "nachträglich" gefüllt werden kann. Ich kenne es nur so, dass die Banken das direkt verrechnen und deshalb wüsste ich gerne, wo das steht.
Mantamaxx
Mantamaxx, 15.06.2020 6:48 Uhr
0
Ja dann bitte mal Quelle dazu, wo das dort steht.
T
Tronics3t4, 14.06.2020 21:43 Uhr
0
Unser deutsches Steuerrecht.
Mantamaxx
Mantamaxx, 14.06.2020 20:30 Uhr
0
Gibt es dazu eine Quelle?
T
Tronics3t4, 14.06.2020 13:27 Uhr
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Die kannste dir trotzdem in der Steuererklärung zurück holen, wenn du den pausch Betrag nicht ausgeschöpft hast
Mantamaxx
Mantamaxx, 11.06.2020 16:54 Uhr
0
Nicht schlimm. Ich wusste es auch nicht, bis die Divi Abrechnung kam 🙈
Cassini2.0
Cassini2.0, 11.06.2020 16:53 Uhr
0
Ok,habe dann nicht von Anfang an gelesen. Mein Fehler.
Mantamaxx
Mantamaxx, 11.06.2020 16:49 Uhr
0
Nochmal: das gilt für diese Dividenden Art nicht. Hier wird so oder so der volle Steuersatz fällig. Lies mal den Artikel oder schau dir das Video an.
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