Gamestop RC regelt ✌️ WKN: A0HGDX ISIN: US36467W1099 Kürzel: GME Forum: Aktien User: studie8888

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20. September 2026, 18:58 Uhr, Lang & Schwarz
Kommentare 267
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Moowalker, Freitag 5:01 Uhr
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Neben dem wahrscheinlichsten Szenario (einer vollständigen Klageabweisung durch die Richterin) gibt es in einem komplexen US-Wertpapierverfahren wie diesem noch weitere rechtliche und strategische Möglichkeiten:1. Ein außergerichtlicher Vergleich (Settlement)Obwohl die Verteidigung von Ryan Cohen eine sehr starke Position hat, enden viele Section 16(b)-Klagen in den USA in einem Vergleich.Wie es ablaufen würde: Um einen langwierigen und teuren Rechtsstreit (sowie das Restrisiko einer unvorhersehbaren richterlichen Auslegung) endgültig zu beenden, könnten sich Cohen und die Konkursmasse (Butterfly) auf die Zahlung eines Bruchteils der geforderten 47 Millionen US-Dollar einigen.Warum für beide Seiten attraktiv? Für Butterfly wäre es sicheres Geld für die Gläubiger, statt mit leeren Händen auszugehen (besonders nach der Niederlage im Fall Hudson Bay). Für Cohen würde es das Verfahren sofort stoppen.2. Ein Teilerfolg für den Kläger (Splittung der Trading-Zeiträume)Die Klägerseite stützt ihre Klage oft auf verschiedene Theorien und spezifische Handelsdaten.Wie es ablaufen würde: Richterin Buchwald könnte eine Zwischenposition einnehmen. Sie könnte entscheiden, dass Cohen für die Käufe Anfang März 2022 (vor Veröffentlichung der verringerten Aktienzahl) nicht haftet, aber prüfen, ob seine späteren Verkäufe im August 2022 unter anderen Umständen stattfanden (z. B. ob er zu diesem Zeitpunkt durch seine eingesetzten Board-Mitglieder bereits als „Insider“ galt).In diesem Fall würde die Klage nicht komplett abgewiesen, sondern das Verfahren würde nur für einen Teilbetrag fortgesetzt.3. Ruhen des Verfahrens bis zu einer Grundsatzentscheidung (Stay of Proceedings)Da das Argument rund um die Berechnung von Eigentumsschwellen bei verdeckten Aktienrückkäufen die SEC-Richtlinien betrifft, könnte das Gericht das Verfahren vorübergehend einfrieren. Wie es ablaufen würde: Wenn in einem ähnlichen Fall vor einem anderen US-Berufungsgericht oder dem Supreme Court eine Grundsatzentscheidung zu Section 16(b) oder den Pflichten von Großaktionären ansteht, kann Richterin Buchwald das Verfahren aussetzen (Stay), bis diese übergeordnete Rechtsfrage final geklärt ist. 4. Einberufung einer Beweisanhörung (Evidentiary Hearing)Sollte die Richterin beim Summary Judgment entscheiden, dass die Frage, „was Ryan Cohen zu welchem Zeitpunkt wissen konnte oder musste“, eine reine Tatsachenfrage und keine reine Rechtsfrage ist, könnte sie die Anträge ablehnen.Wie es ablaufen würde: Es käme dann zwar nicht sofort zum großen Geschworenenprozess, aber zu gezielten Anhörungen, bei denen Zeugen (z. B. Cohens Berater oder BBBY-Verantwortliche) unter Eid aussagen müssten, wie die Kommunikation im Frühjahr 2022 exakt ablief
M
Moowalker, Freitag 4:59 Uhr
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Anhand des Dokuments und der strategischen Anträge der Verteidigung lässt sich der weitere Ablauf des Verfahrens recht präzise skizzieren. Es läuft nun alles auf eine Entscheidung ohne Geschworenenprozess (Summary Judgment) hinaus.Der Fall wird sich vermutlich in folgenden Phasen weiterentwickeln:1. Entscheidung über den Zeitplan (Kurzfristig)Die Richterin Naomi Reice Buchwald muss zunächst auf dieses eingereichte Schreiben reagieren. Sie wird entscheiden, ob sie dem Antrag der Cohen-Verteidigung stattgibt.Die Prognose: Es ist sehr wahrscheinlich, dass das Gericht dem Antrag zustimmt und die Daubert Motions (Expertenanträge) vorerst pausiert. Wenn die Fakten unstrittig sind, spart dies dem Gericht erhebliche Zeit.2. Einreichung der Anträge auf Summary Judgment (Mittelfristig)Beide Parteien haben angekündigt, ein summarisches Urteil (Summary Judgment) zu beantragen. Das bedeutet:Sowohl die Klägerseite (Butterfly) als auch die Cohen-Verteidigung werden der Richterin ihre Argumente schriftlich vorlegen und behaupten, dass die Rechtslage so eindeutig zu ihren Gunsten ist, dass kein langwieriger Prozess (Trial) mit Zeugenbefragungen nötig ist.3. Das finale Urteil der Richterin (Langfristig)Richterin Buchwald wird die Argumente prüfen. Dabei hat die Cohen-Verteidigung durch die jüngsten Ereignisse extrem starke Karten:Die Hudson-Bay-Präzedenz: Da das übergeordnete Berufungsgericht (Second Circuit) erst im Juli 2026 den fast identischen Fall gegen Hudson Bay abgeschmettert hat, hat Richterin Buchwald eine klare Richtlinie. Bundesrichter orientieren sich bei der Auslegung von Section 16(b) strikt an den Vorgaben der höheren Instanz.Wahrscheinlicher Ausgang: Es ist sehr wahrscheinlich, dass die Richterin die Klage gegen Ryan Cohen abweist. Sie wird vermutlich argumentieren, dass ein Investor nicht für geheime Aktienrückkäufe eines Unternehmens haftbar gemacht werden kann, solange diese nicht offiziell publiziert wurden.4. Mögliche BerufungSollte die Richterin die Klage abweisen, steht der Klägerseite (Butterfly) der Weg offen, vor das Berufungsgericht zu ziehen. Da dasselbe Berufungsgericht aber gerade erst im Fall Hudson Bay gegen Butterfly entschieden hat, wären die Erfolgschancen für den Kläger auch dort extrem gering.
M
Moowalker, Freitag 4:54 Uhr
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Der Ausdruck „to lay a trap for its investors“ („seinen Investoren eine Falle stellen“) steht auf Seite 3 im ersten vollständigen Absatz und beschreibt die unfaire Natur der Argumentation des Klägers.Was bedeutet das „Falle stellen“ im Text genau?Die Anwälte von Ryan Cohen werfen der Klägerseite vor, dass sie ein Szenario konstruiert, in dem ein ehrlicher Investor rechtlich gar nicht gewinnen kann.Die logische Kette im Dokument verläuft so:Das Dilemma des Investors: Ryan Cohen wollte unter der meldepflichtigen und haftbaren Schwelle von 10 % bleiben. Er nutzte dafür die letzten offiziell verfügbaren Zahlen von Bed Bath & Beyond (BBBY), nach denen er bei 9,8 % lag.Das Geheimnis des Unternehmens: BBBY kaufte im Hintergrund massiv eigene Aktien zurück, wodurch sich die Gesamtanzahl der Aktien verringerte. Dadurch stieg Cohens prozentualer Anteil automatisch über 10 %, ohne dass er selbst eine einzige weitere Aktie kaufte. BBBY behielt diese veränderten Zahlen jedoch monatelang für sich.Die Falle: Wenn das Gericht nun der Klägerseite recht gäbe, würde das bedeuten: Ein Investor haftet für eine Überschreitung der 10%-Schwelle, obwohl die Daten, die diese Überschreitung belegen, vom Unternehmen geheim gehalten wurden.Die Verteidigung schreibt wortwörtlich:„...and Plaintiff should not be permitted to take advantage of its own inaction to lay a trap for its investors.“(„...und dem Kläger sollte nicht gestattet werden, seine eigene Untätigkeit [das Nicht-Veröffentlichen neuer Aktienanzahlen] auszunutzen, um seinen Investoren eine Falle zu stellen.“)Bezug zum Hudson-Bay-FallGenau hier schließt sich der Kreis zu Fußnote 2 (Hudson Bay). Auch dort hatte die Konkursmasse von BBBY versucht, eine „Falle“ zuzuschnappen zu lassen, indem sie behauptete, die vertraglichen Schutzgrenzen von Hudson Bay seien unwirksam gewesen.In beiden Fällen wird das gleiche Muster kritisiert: Das Unternehmen (oder dessen Konkursverwalter) versucht, aus einer Intransparenz oder einer Vertragskonstellation, die das Unternehmen selbst mitverschuldet hat, nachträglich Hunderte Millionen Dollar von seinen eigenen Investoren einzuklagen. Das Berufungsgericht hatte dieses Vorgehen im Fall Hudson Bay bereits als unzulässig zurückgewiesen.
M
Moowalker, Freitag 4:54 Uhr
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Ja, vollkommen richtig. In Fußnote 2 auf Seite 3 wird der Fall von Hudson Bay herangezogen, um das Argument der Ryan-Cohen-Verteidigung entscheidend zu stärken.Die Kanzlei bezieht sich dort auf das bahnbrechende Urteil des US-Berufungsgerichts für den Zweiten Bezirkskreis (Second Circuit) vom 7. Juli 2026 im Fall 20230930-DK-Butterfly-1, Inc. v. HBC Investments LLC (wobei HBC/Hudson Bay Capital gemeint ist).Was besagt diese Fußnote konkret?In dem Verfahren ging die Klägerseite (Butterfly, die Konkursmasse von Bed Bath & Beyond) ebenfalls nach Section 16(b) gegen Hudson Bay vor. Man forderte die Herausgabe von über 300 Millionen US-Dollar an kurzfristigen Gewinnen mit der Begründung, Hudson Bay habe rechnerisch die Berechtigung gehabt, mehr als 10 % der BBBY-Aktien zu erwerben.Hudson Bay war jedoch durch vertragliche Sperrklauseln („Blocker-Klauseln“ / Conversion Caps) geschützt, die einen Besitz von über 9,99 % vertraglich unmöglich machten.Die Verteidigung von Ryan Cohen nutzt diesen Präzedenzfall in der Fußnote nun zweifach aus:Abweisung des Kläger-Ansatzes: Das Berufungsgericht hat die Klage von Butterfly gegen Hudson Bay abgewiesen und klargestellt, dass die Argumente der Klägerseite, solche Schutzmechanismen seien „illusorisch“ („illusory“), rechtlich nicht haltbar sind.Schutz von Investoren: Es wird argumentiert, dass der Kläger in beiden Fällen versucht, die gesetzlichen Grenzen der Section 16(b) künstlich extrem weit zu dehnen, um freiwilliges, legitimes Investorenverhalten im Nachhinein zu bestrafen.Die Kanzlei Wollmuth Maher & Deutsch verdeutlicht damit der Richterin, dass die Rechtsauffassung der Klägerseite in einem fast identischen Kontext erst vor wenigen Wochen von einer höheren Instanz ausdrücklich abgeschmettert wurde.
M
Moowalker, Freitag 4:53 Uhr
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https://www.courtlistener.com/docket/69009183/20230930-dk-butterfly-1-inc-v-cohen/ Das Schreiben wurde von der Anwaltskanzlei Wollmuth Maher & Deutsch LLP (unterzeichnet von Joshua M. Slocum) im Namen der Beklagten Ryan Cohen und RC Ventures LLC („Cohen Defendants“) an Richterin Naomi Reice Buchwald gerichtet.Kerninhalte des DokumentsAbweisung der Section 16(b)-Klage („Short-Swing Profits“):Die Klägerseite versucht zu beweisen, dass Ryan Cohen Gewinne aus dem Handel mit Aktien von BBBY (Bed Bath & Beyond Inc., rechtlicher Nachfolger ist 20230930-DK-Butterfly-1, Inc.) zurückzahlen muss, weil er die Schwelle von 10 % Eigentümerschaft überschritten habe.Die Cohen-Verteidigung argumentiert dagegen, dass die Klage auf Basis der unbestrittenen Fakten keinen Bestand hat. Cohen verließ sich bei der Berechnung seines Anteils von 9,8 % rechtmäßig auf die offiziellen BBBY-Meldungen vom 6. Januar 2022 (Stichtag 27. November 2021).Weil BBBY eigene Aktien zurückkaufte, sank die Gesamtzahl der ausstehenden Aktien. Dadurch stieg Cohens prozentualer Anteil rechnerisch an. BBBY meldete diese veränderte Aktienanzahl jedoch erst wieder am 13. April 2022. Die Verteidigung betont, dass Händler laut SEC-Richtlinien rechtlich nicht verpflichtet sind, die Rückkaufaktivitäten eines Unternehmens zu erraten oder im Voraus zu berechnen, bevor diese offiziell publiziert werden. Seine finalen Käufe tätigte Cohen am 3. März 2022, also vor der Veröffentlichung der neuen Zahlen.Antrag auf Anpassung des Zeitplans (Daubert Motions):Die Beklagten fordern das Gericht auf, den Zeitplan für sogenannte Daubert Motions (Anträge zur Zulassung oder Ausschmückung von Expertenaussagen) aufzuschieben.Da beide Parteien planen, Anträge auf ein summarisches Verfahren (Summary Judgment) zu stellen, und die Fakten weitgehend unstrittig sind, könnte der Fall ohne einen Hauptprozess (Trial) entschieden werden. Es sei im Sinne der Prozesseffizienz, erst über das Summary Judgment zu entscheiden, bevor man sich mit der Zulässigkeit von Expertenzeugen befasst.
M
Moowalker, Donnerstag 21:17 Uhr
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Wer erinnert sich? :) https://freeimage.host/i/nosMIV4 https://freeimage.host/i/nosMTil https://freeimage.host/i/nosMAf2 🧸
studie8888
studie8888, Donnerstag 19:02 Uhr
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RC regelt hier, man muss nur kaufen und warten 👌💪🫶
M
Moowalker, Donnerstag 13:06 Uhr
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Ryan ist das kommunistische Manifest von 1848 bekannt... https://x.com/ryancohen/status/1817049529952416136 Sowell, Mises, Hayek und Co haben Marx komplett widerlegt. Die aktuellen Methoden der Kommunisten erkennt nur nicht jeder auf Anhieb...
studie8888
studie8888, Mittwoch 22:00 Uhr
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💪☝️🚀🫶
M
Moowalker, Mittwoch 21:55 Uhr
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Naja, bißchen Spaß neben den grünen Kerzen 😉
M
Moowalker, Mittwoch 21:53 Uhr
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https://youtu.be/KD-kDsq_a6U?is=8tYjbXxrTpGeQeUO

Auf Reddit sagen die doch oft:" Bei Wendys hinterm Mülllcontainer..." https://ibb.co/hR49wRK6 🤪
M
Moowalker, Mittwoch 21:51 Uhr
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Da fällt mir was ein

https://youtu.be/KD-kDsq_a6U?is=8tYjbXxrTpGeQeUO
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